Kleinunternehmer A hilft Unternehmen B bei einem Auftrag für Unternehmen C. A bekommt 50%
Nun Zahlt C an B 3000 Euro (USt ausgewiesen) Muss A nun bei der Erstellung der Rechnung an B den Betrag von 1500 Euro um 19% mindern?
Bitte dringend um Hilfe!

da die mwst lediglich ein durchlaufender posten ist und diese in den 3000 bereits enthalten ist, ist der echte auftragswert 2521,00 €. wenn a nun 50% bekommen soll, so stehen ihm 1260,00 € zu.
vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich kann mich darauf verlassen, dass das so stimmt?! Kann das jemand bestätigen? Dankesehr! Zusatz: Nehmen wir an, ich schreibe die Rechnung direkt an Unternehmer C. was wäre dann?
domchef am 28. März 2009 13:18 das würde nichts ändern, da unternehmen immer nur mit dem netto-betrag arbeiten, da die mwst nur ein durchlaufender posten ist.
ja okay, ich habe mich falsch ausgedrückt....
Nehmen wir halt an, C ist ein Kunde (Privatperson)
Unternemen B hat einen Preis von 3000euro (inkl. mwst) ausgehandelt. wenn ich nun als kleinunternehmer A die Rechnung direkt an den Kunden C schreibe, dann kann ich doch ruhig 1500euro berechnen (sofern alle beteiligten damit einverstanden sind) ?!
Also im weitesten Sinne sind es Hausaufgaben, allerdings für mich. Ich bin Unternehmer A, und Unternehmer B möchte mir die 1500 Euro nicht komplett bezahlen.
Da ich meine Steuer bisher selber mache, weiß ich nciht wen ich Frgan kann.
Falls jemand die Antwort weiß würde ich auch um eine kurze Begründung bitten. Ich danke im Voraus. Mo
Zusatz: Die Dienstleistung war die Programmierung einer Internetseite

wenn das hausaufgaben sind dann musst du selber lernen andererseits wird das nicht klar ob es dich einfach nur interessiert^^