Kleinunternehmer 17500Euro Grenze mehrere Jahre möglich?

2 Antworten

DEine Darstellung ist falsch.

Die Grenze ist immer 17.500,-

Immer wenn das Vorjahr unter 17.500,- war und man nicht die Annahme hat, dass man über 50.000,- Umsatz machen wird, wird die Umsatzsteuer nicht erhoben. Man ist Kleinunternehmer.

  1. Also Beginn der Tätigkeit. Man erwarte im ersten Jahr einen Umsatz von 16.000,-. Also kleinunternehmer.

  2. Man erzielt tatsächlich aber statt 16.000,- 18.000,- umsatz. Nun ist man ab jahr 2 der Regelbesteuerung unterworfen.

  3. Hat man im ersten jahr aber statt der 16.000,- 16.500,- erzielt (weniger als 17.500,- ist man auch im 2. Jahr Kleinunternehmer.

  4. Man hat im 1. Jahr 17.000,- erzielt (also weniger als 17.500,-), man erwartet aber im neuen Jahr 52.000,-, weil man schon für das erste halbe jahr Verträge für 40.000,- abgeschlossen hat, so ist man der Regelbesteuerung unterworfen.

  5. Fall wie 4., aber man beschließt die 40.000,- anzuarbeiten, aber von Aug. - Dezember mit dem Rucksack durch die Rockys zu wandern, weil die 40.000,- dafür reichen. Also erwarte man weniger als 50.000,- und kann in dem Jahr noch Kleinunternehmer bleiben udn ist erst ab dem Folgejahr (als nach Rückkehr aus den Rockies) der Regelbesteuerung unterworfen.

Fällt man nach diesem Jahr wieder unter die 17.500,- so ist man dann ab dem Folgejahr wieder kleinunternehmer.

Für den Kleinunternehmerstatus darf man im abgelaufenen Kalenderjahr nicht mehr als 17.500 € Umsatz haben und im lfd. vorauss. nicht mehr als 50.000 €. Dann bleibt man auch im nächsten Kalenderjahr Kleinunternehmer. Also nicht: 1. Jahr, zweites Jahr etc., sondern es handelt sich um eine fortlaufende Zweijahres-Betrachtung.