Wenn ich 2009 20.000€ Usatz habe, aber mein voraussichtlicher Umsatz 2010 nie 50.000€ überschreiten wird, muss ich trotzdem 2010 Rechnungen mit Mehrwertsteuer ausstellen. Oder müssen beide Voraussetzungen erfüllt werden?
Da es bei Gründern ein "vorangegangenes Kalenderjahr" naturgemäß nicht gibt, sah die Praxis bei geringfügigen Überschreitungen (bis zur 50.000-Euro-Grenze) bislang meist so aus:
1 Ein Jungunternehmer stellte beispielsweise im Jahr 2008 fest, dass er im Jahr 2007 die 17.500-Euro-Grenze überschritten hat. 2.
Das teilte er dem Finanzamt Mitte / Ende 2008 im Rahmen seiner Steuererklärung für 2007 mit.
3.
Das Finanzamt machte ihn daraufhin ab 2009 umsatzsteuerpflichtig.
4.
Umsatzsteuer-Nachforderungen für die Jahre 2007 und 2008 waren nicht zu befürchten.
Die bislang übliche Verwaltungspraxis ist allerdings durch ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofes (Aktenzeichen: V B 164/06) bedroht: Die Umsatzsteuerpflicht von Kleinunternehmern mit schwankenden Umsätzen setzt demnach automatisch im Jahr nach Überschreiten der 17.500-Euro-Grenze ein. Das gilt selbst dann, wenn im Folgejahr die Kleinunternehmer-Grenze wieder unterschritten wird!
Nein. Du bist raus aus der Kleinunternehmerregelung.
Die Steuererklärung werde ich im März abgeben, muss ich dann die Rechnungen ändern und mit Mehrwertsteuer ausstellen???