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Kleinunternehmenregelung

gefragt von sendilee am 04.10.2009 um 9:14 Uhr

Wenn ich 2009 20.000€ Usatz habe, aber mein voraussichtlicher Umsatz 2010 nie 50.000€ überschreiten wird, muss ich trotzdem 2010 Rechnungen mit Mehrwertsteuer ausstellen. Oder müssen beide Voraussetzungen erfüllt werden?

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Mehrwertsteuer x 154

anonym
beantwortet von sendilee am 4. Oktober 2009 09:39
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Da es bei Gründern ein "vorangegangenes Kalenderjahr" naturgemäß nicht gibt, sah die Praxis bei geringfügigen Überschreitungen (bis zur 50.000-Euro-Grenze) bislang meist so aus:

1 Ein Jungunternehmer stellte beispielsweise im Jahr 2008 fest, dass er im Jahr 2007 die 17.500-Euro-Grenze überschritten hat. 2.

  Das teilte er dem Finanzamt Mitte / Ende 2008 im Rahmen seiner Steuererklärung für 2007 mit.

3.

  Das Finanzamt machte ihn daraufhin ab 2009 umsatzsteuerpflichtig.

4.

  Umsatzsteuer-Nachforderungen für die Jahre 2007 und 2008 waren nicht zu befürchten.

Die bislang übliche Verwaltungspraxis ist allerdings durch ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofes (Aktenzeichen: V B 164/06) bedroht: Die Umsatzsteuerpflicht von Kleinunternehmern mit schwankenden Umsätzen setzt demnach automatisch im Jahr nach Überschreiten der 17.500-Euro-Grenze ein. Das gilt selbst dann, wenn im Folgejahr die Kleinunternehmer-Grenze wieder unterschritten wird!


anonym
beantwortet von justiziasgolem am 4. Oktober 2009 09:19
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Nein. Du bist raus aus der Kleinunternehmerregelung.

Kommentar von sendilee am 4. Oktober 2009 09:24

Die Steuererklärung werde ich im März abgeben, muss ich dann die Rechnungen ändern und mit Mehrwertsteuer ausstellen???



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