eiskalteMilch am 30.06.2009 um 13:11 Uhr
Ich lese immer wieder Fragen, ob ein Vermieter Kleintiere oder Großtiere verbieten oder erlauben darf. Bei einem Verbot von Hunden, lass ich mir einreden, dass man das nicht leicht vertuschen kann. Aber wie soll denn ein Vermieter drauf kommen, ob man Hasen, Mäuse oder ähnliches Kleingetier in der Wohnung hat? Der kommt doch nicht rein und wenn man ja wirklich ordentlich ist und immer das Gehege sauber macht, dann verrät einen nicht einmal der Geruch, dass der Mieter da Haustiere hält. Oder ist es bei vielen üblich, dass der Vermieter in die Wohnung kommt und/oder Einsicht erbittet?
Kleintiere können nicht verboten werden. Entsprechende Klauseln in Mietverträgen sind unwirksam. Und: Vermieter kommen üblicherweise nicht zu "Kontroll-Besichtigungen". Gelgentliche "WOhnungsbegehungen" sind zwar erlaubt, aber in grossen Abständen und nach vorhergier Terminabspreche.
nochmals: vertuschen braucht man gar nicht, weil kleintierhaltung prinzipiell erlaubt ist!
Masoud53 am 30. Juni 2009 13:21 eben und damit sind alle Unklarheiten bereinigt!!DH!
Kleintiere dürfen auch nicht verboten werden, selbst wenn er es wüsste (wodurch auch immer) kann er es nicht verbieten!

Soweit ich weiß kann der Vermieter Kleintiere nicht ohne weiteres verbieten. Alles, was in einem Käfig/Terrarium lebt, ist ein Einrichtungsgegenstand. Ausgenommen sind Spinnen und Schlangen. Habe noch nie gehört, dass einem ein Hamster verboten wurde.
Nein, Kleintiere darfst du ohne Genehmigung deines Vermieters oder der Hausverwaltung halten. Du brauchst niemanden fragen.

Kleintiere sind erlaubt, sogar Katzen. Der Vermieter kann aber ein mal im Jahr zum Wohnung ansehen kommen. Weiß ich von einen Anwalt
Bei Katzen gibt es Sonderregelungen - ist nicht in allen Fällen erlaubt. Katzenallergie e,t,z,
es ist nicht immer gesagt das man kleintiere grundsätzlich halten darf wenn es eine sonderregelung im mietvertrag steht das problem hatt ich ja auch!!!!! aber normalerweise ist es nicht üblich das ein vermieter kommt und die wohnung nach kleintieren untersuchen will
verbieten darf der Vermieter das gar nicht, generell darf er auch nicht unangemeldet in die Wohnung kommen, aber manch Vermieter schreibt einfach Klauseln in den Vertrag, die nicht gültig sind und Mieter wissen das dann oft nicht... Generell wäre es in manchen Wohnungen vielleicht nicht möglich, ein Kleintier zu halten ohne dass der Vermieter das weiß (vielleicht in einem sehr hellhörigen Zweifamilienhaus, in dem auch der Vermieter wohnt)
darf er nict verbieten,aber wer hasen hat, derf weiss was es heisst einen hasen in der wohnung zu halten......