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Kleintiere unerlaubterweise halten?

gefragt von eiskalteMilcheiskalteMilch am 30.06.2009 um 13:11 Uhr

Ich lese immer wieder Fragen, ob ein Vermieter Kleintiere oder Großtiere verbieten oder erlauben darf. Bei einem Verbot von Hunden, lass ich mir einreden, dass man das nicht leicht vertuschen kann. Aber wie soll denn ein Vermieter drauf kommen, ob man Hasen, Mäuse oder ähnliches Kleingetier in der Wohnung hat? Der kommt doch nicht rein und wenn man ja wirklich ordentlich ist und immer das Gehege sauber macht, dann verrät einen nicht einmal der Geruch, dass der Mieter da Haustiere hält. Oder ist es bei vielen üblich, dass der Vermieter in die Wohnung kommt und/oder Einsicht erbittet?


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anonym
beantwortet von TanteBertha am 1. Juli 2009 08:25
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Hilfreichste Antwort

Kleintiere können nicht verboten werden. Entsprechende Klauseln in Mietverträgen sind unwirksam. Und: Vermieter kommen üblicherweise nicht zu "Kontroll-Besichtigungen". Gelgentliche "WOhnungsbegehungen" sind zwar erlaubt, aber in grossen Abständen und nach vorhergier Terminabspreche.


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anonym
beantwortet von deepunder am 30. Juni 2009 13:12
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nochmals: vertuschen braucht man gar nicht, weil kleintierhaltung prinzipiell erlaubt ist!

Kommentar von 07266a80c634d754e034a147040081a4smallMasoud53 am 30. Juni 2009 13:21

eben und damit sind alle Unklarheiten bereinigt!!DH!


anonym
beantwortet von Frankenfeld am 30. Juni 2009 13:12
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Nein, das ist nicht üblich, aber möglich.


anonym
beantwortet von MalleUrlauberin am 30. Juni 2009 13:12
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Kleintiere dürfen auch nicht verboten werden, selbst wenn er es wüsste (wodurch auch immer) kann er es nicht verbieten!


LovelyLoreley
beantwortet von LovelyLoreley am 30. Juni 2009 13:13
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Soweit ich weiß kann der Vermieter Kleintiere nicht ohne weiteres verbieten. Alles, was in einem Käfig/Terrarium lebt, ist ein Einrichtungsgegenstand. Ausgenommen sind Spinnen und Schlangen. Habe noch nie gehört, dass einem ein Hamster verboten wurde.



anonym
beantwortet von dantes am 30. Juni 2009 13:12
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Nein, Kleintiere darfst du ohne Genehmigung deines Vermieters oder der Hausverwaltung halten. Du brauchst niemanden fragen.


NinaN
beantwortet von NinaN am 30. Juni 2009 13:14
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Kleintiere sind erlaubt, sogar Katzen. Der Vermieter kann aber ein mal im Jahr zum Wohnung ansehen kommen. Weiß ich von einen Anwalt

Kommentar von Simple_avatar8smallfishhus am 30. Juni 2009 13:28

Bei Katzen gibt es Sonderregelungen - ist nicht in allen Fällen erlaubt. Katzenallergie e,t,z,


anonym
beantwortet von Mona1909 am 30. Juni 2009 13:13
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es ist nicht immer gesagt das man kleintiere grundsätzlich halten darf wenn es eine sonderregelung im mietvertrag steht das problem hatt ich ja auch!!!!! aber normalerweise ist es nicht üblich das ein vermieter kommt und die wohnung nach kleintieren untersuchen will


anonym
beantwortet von kasimee am 30. Juni 2009 13:15
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verbieten darf der Vermieter das gar nicht, generell darf er auch nicht unangemeldet in die Wohnung kommen, aber manch Vermieter schreibt einfach Klauseln in den Vertrag, die nicht gültig sind und Mieter wissen das dann oft nicht... Generell wäre es in manchen Wohnungen vielleicht nicht möglich, ein Kleintier zu halten ohne dass der Vermieter das weiß (vielleicht in einem sehr hellhörigen Zweifamilienhaus, in dem auch der Vermieter wohnt)


anonym
beantwortet von zauberfeetina am 30. Juni 2009 13:14
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darf er nict verbieten,aber wer hasen hat, derf weiss was es heisst einen hasen in der wohnung zu halten......


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