Wir haben Zwillinge (sechs Wochen) und sollen pro Kind die im Mietvertrag vereinbarten Nebenkosten pro Person zahlen. Gibt es Urteile ob ein Kleinkind im Mietvertrag als Person angesehen wird. Bitte keine emotionalen Äußerungen, wäre für Links (Urteile) dankbar

Personenanzahl ist Personenanzahl. Wo siehst Du da einen Unterschied?
Ja leider wird dieser Wurm auch als volle Person berechnet.Es verbraucht ja auch Wasser usw.Und bei den Müllgebühren muß ich dazu sagen ist es voll in Ordnung, dass man da mehr bezahlen muß. Meine Maus braucht den 3/4 Mülleimer nur für sich selbst bei dem Mega Windelberg!
HerrLich am 7. Februar 2008 14:00 Du bringst es auf den Punkt. Habe mal eine Runde Daumen verteilt.
Heeeschen am 7. Februar 2008 14:02 Das dachte ich auch, als ich die Frage las - der Fairness halber müsste sogar jeder vierfüssige Mitbewohner ins Gewicht fallen - wenn ich an die zig gewaschenen Hundefusshandtücher und leergeschlabberten Futterdöschen denke ;-))

Jede Person zählt ob klein oder Groß! Jede Person verbraucht im Haushalt extra Wasser Strom , Abfall u.s.w.. Deshalb zählen auch Babys dazu!

Du brauchst doch für 2 Säuglinge auch ne Menge Wasser. Wäre den anderen Mieter im Haus doch ungerecht gegenüber wenn sie das für Euch mitzahlen sollten.
Wieselchen1 am 7. Februar 2008 14:02 Ja, aber bei weitem nicht so viel Wasser wie für einen Erwachsenen. Sieh mal meine Antwort unten.
Lamai am 7. Februar 2008 14:04 Na und, mein Nachbar stinkt, der duscht nie, trotzdem muss er die Nebenkosten als volle Person zahlen. NORMAL eben.
medicangel am 7. Februar 2008 14:07 dann bekommt er am Jahresende bei der Abrechnung auch viel Geld wieder ;o)
Heeeschen am 7. Februar 2008 14:07 Iehgitt - um welchen Preis schüttel
Lamai am 7. Februar 2008 18:07 Nee eben nicht, da wir keine Wasseruhren in der Wohnung haben, wird der Verbrauch auf die Personen aufgeteilt. Er bekommt beim Wasserverbrauch also nicht wirklich was wieder.
Emotionale Antworten gab es jetzt ja wohl genug, deswegen will ich eigentlich gar nicht mehr auf den Zug aufspringen....
Es gibt lt. Gesetz 2 Varianten, wie die Nebenkosten umgelegt werden können. Eine ist auf die Quadratmeter bezogen (ist das üblichere), die andere auf Personen. Hier fallen Familien leider hinten runter, ist aber so. Die Argumente von den anderen kann ich aber eigentlich nicht zählen lassen. Wasser wird meistens nach Verbrauch abgerechnet, entweder über die Nebenkosten oder sogar direkt mit dem örtlichen Anbieter. Strom sogar meistens direkt mit dem Anbieter. Wenn ich viel verbrauche, dann zahle ich viel, wenn ich sparsam bin, dann zahle ich wenig. Was hat das mit der Personenanzahl zu tun? Nichts!!! Leider machen es sich einige Vermieter ziemlich einfach und versuchen diverse Umlagen über Personen abzurechnen. Das ist zwar gesetzlich erlaubt, aber in den meisten Fällen unfair. Wenn ich in einer Wohnung gemeldet bin, aber 5 Tage in der Woche auf Montage, dann verursache ich einfach weniger Müll! Apropos Müll: Dies ist (bei gemeinsamen Sammelbehältern) das einzigste, wo ich eine Umlage auf Personenanzahl noch verstehen kann. Beim Wasserverbrauch, Stromverbrauch würde ich zwingend auf eine Einzelabrechnung lt. Verbrauch bestehen.
Das einzigste, was dir bleibt: Rede mit dem Vermieter (und evtl. den Mietern), ob sie alle die selbe Meinung haben und die nicht messbaren Verbräuche zukünftig lt. Quadratmetern berechnet werden. Wenn alle einverstanden sind, dann sollte das dem Vermieter egal sein. Ach ja, ausziehen könnt ihr natürlich auch. Bei der neuen Wohnung aber vorher informieren, ob nach Quadratmetern oder nach Personenanzahl umgelegt wird.
Wieselchen1 am 7. Februar 2008 14:58 Super sachliche Antwort, nun hat lunsky, ja doch noch das bekommen, was sie wollte :-)
jeder mensch ist eine person, also auch ein kleinkind.
dazu braucht es keine extra gesetze.
dem vermieter ist es freigestellt, ob er die nebenkosten nach personen abrechnet oder nicht.
in dem falle ist es den anderen mieter gegenüber gerechter, denn der verbrauch an allem, besonders allein für müll, dürfte erheblich sein.

Schade, ich hatte gehofft, dass es irgendwie anders wäre, aber auch wir müssen für unseren Sohn mitbezahlen. Was ich als völlig ungerecht ansehe. Denn ein kleiner Ströppes verbraucht nicht die Unmengen an Strom, heißem Wasser, kaltem Wasser wie ein Erwachsener. (OK, Müllgebühren sehe ich ja ein, aber dafür braucht's Kind ja auch nicht die Toilettenspülung)
Und wenn ich dann sehe, dass bei meinem Nachbarn seine Freundin ein- und ausgeht, dort schläft, sich dort duscht, Müll produziert, den Gemeinschaftsstrom mit benutzt, ihre Wäsche dort mitwäscht, dann krieg ich echt einen Hals.
Ich weiß, du wolltest keine emotionalen Antworten, aber das ist gemein.
Heeeschen am 7. Februar 2008 14:04 Du aus meinen Mieterzeiten weiss ich aber, dass ein "Dauergast" sehr wohl mitbezahlen muss....
Wieselchen1 am 7. Februar 2008 14:11 Jaaa, aber die machen das ja ganz geschickt, die ist ja nicht dauerhaft da, die Dame. Aber im Schnitt würde ich mal behaupten, dass sie mindestens so viel an den Nebenkosten beteiligt ist wie mein Sohn.
Ein Dauergast muß nur mitbezahlen, wenn er sonst keine Wohnung hat in der er gemeldet ist, sonst müßte dieser ja doppelt bezahlen
Heeeschen am 7. Februar 2008 14:31 Hmm Mismid - sicher? Wir hatten damals das "Problem", dass die Tochter der Nachbarn jedes Wochenende bei Mama verbrachte und dort duschte (die haben alle wie irre geduscht ;-) und ihre gesamte Kleidung waschen liess... Mag ja sein, dass sie bestraft worden wäre, hätte sie doppelt zahlen müssen (musste sie nicht - wir haben es nicht weiter verfolgt), aber was kann der Mieter dafür, wenn sie doppelt zahlt? Wenn ich mir das recht überlege, wäre es schon fair, sie zahlen zu lassen - schließlich muss ich sonst deutlich mehr für meinen Anteil; sprich: das von ihr verbrauchte Wasser zahlen.
Und das kann sich übers Jahr gesehen schon aufaddieren...
siehste - und deshalb habe ich Wasserzähler im Haus...
Wieselchen1 am 7. Februar 2008 15:01 Das einzig Gerechte, anjanni.
Wenn nach Personen abgerechnet wird, zählen alleine die gemeldeten Personen, also die die polizeilich dort gemeldet sind. Haben die Personen irgendwo anders noch eine Wohnung in der sie gemeldet sind zählen sie nicht - egal wie oft und lange sie da wohnen. Deine Kinder zählen indem Fall also dazu, egal wie klein sie sind. Es geht ja nicht nach Körpergröße oder Gewicht. Sonst würden ja andere sich beschweren, wenn jemand übergewichtig ist oder sie nur halb so groß sind wie andere. Kinder brauchen übrigens nicht viel weniger Wasser als Erwachsene, manchmal sogar mehr und Müll produzieren sie im ersten Lebensjahr wohl 10 mal soviel wie ein Erwachsener
Wieselchen1 am 7. Februar 2008 14:13 Sehe ich anders, mismid. Eine Antwort über dir.
das ist nun mal individuell. Oft werden gerade bei Kleinkinder die Wäsche viel häufiger gewaschen, Handtücher benötigt, Bettwäsche usw und Kleinkinder baden auch ganz gerne
Wieselchen1 am 7. Februar 2008 15:01 Mein Sohn "badet" in der Duschtasse. Da verbraucht er nur ein Bruchteil von dem Wasser, was die Nachbarn bei ihrem Dauerduschen braucht. Bettwäsche wird genauso oft gewechselt wie bei uns Erwachsenen und wenn's raus spielen geht, hat er Matschhosen und Gummistiefel an.
und was willst du uns damit sagen? Das machst du so und andere machen es anders, genau wie dein Nachbar vielleicht oft duscht und andere gar nicht ... so ist es nun mal
honey, ich wollte Auskünfte
Sorry, weder bin ich Dein "honey" noch gibt es "wollen".
Du hättest ja nicht einfach was schreiben müssen, nur um was geschrieben zu haben, wollen gibt es sehr wohl, und ich bat um Auskünfte
Ist doch ne klare Aussage von HerrLich, was versteht man daran nicht?
Deine Kinder sind Personen, will ich doch hoffen! ;-) Du hast eine gute Antwort bekommen!
@ lunksy ,von mir hättest du auch so eine Antwort bekommen(Nur Herrlich war schneller),völlig präzise von der Antwort her.Du hast schließlich in der Fragestellung selbst auf emotionale Äußerungen verzichtet.
DH
Beruhigt Euch mal wieder - hier war ganz deutlich um Links gebeten - nicht um "gefühlte" Antworten... Also kommt wieder runter :-)
Heeschen, die Gesetzgebung macht sicher keine Unterschiede im Alter. Vertragliche Vereinbarungen sind bindend.
Bin immer unten :-)
Die Antwort ist korrekt, leider. Gut für Eltern aber nicht :-(