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Kleingewerbe! Wie belege ich meinen Wareneinkauf?

gefragt von Starlight78Starlight78 am 18.11.2008 um 8:39 Uhr

Hallo! Ich hab folgendes Problem! Ich habe ein Kleingewerbe angemeldet und hab mich durch den Dschungel gelesen und vesuche zu verstehen! Meine 1. Frage ist, wie ich meinen Wareneinkauf belege? Ich habe bereits vor langer Zeit ca. 80 neue Damen- und Herrenjacken/Mäntel bei einem Insolvenzverwalter mit einem Pauschalbetrag gekauft. Allerdings habe ich damals keinen Beleg bekommen. Brauche ich zwingend einen Belege über diese Mäntel oder kann ich einfach bei den Ausaben den Betrag reinschreiben den ich bezahlt habe ohne Beleg? 2. Frage, hab ich das richtig versanden, dass ich bis ca. 7000 € Gewinn keine Steuern zahlen muss? Das Gewerbe hab ich angemeldet, um diese Jacken bei E-bay zu verkaufen und will dadurch keine Probleme bekommen. Ich werde auch nicht mehr als 3000€ Umsatz/Gewinn machen.


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Bluehead
beantwortet von Bluehead am 18. November 2008 08:43
4x
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Kleingewerbe entbindet dich nicht von einer geordneten und nachvollziehbaren Buchhaltung. Buchhalter-Grundsatz: Keine Buchung ohne Beleg. Wenn du also keine Quittung oder Rechnung hast, wirst du den Kaufbetrag nicht absetzen können. Eigenbelege sind bei Ausgaben übrigens extrem schwierig, davon ist abzuraten.

Was das Steuern zahlen angeht, musst du deinen Gewinn versteuern (Einnahmen - Ausgaben = Gewinn grob gesagt).

Vom Gewinn werden noch diverse Pauschbeträge in der Veranlagung abgezogen, das gibt dein zu versteuerndes Einkommen.

Liegt dieser über dem Steuerfreibetrag, den jede Person hat, ist Steuer zu bezahlen.

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 18. November 2008 08:46

eigenbelege: finger weg!

Kommentar von A8b38e823c859c53e300b1f58cf2f716smallBluehead am 18. November 2008 08:49

sag ich doch :))

Gibt ja dann immer Experten, die kreativ werden, falls du verstehst was ich meine.

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 18. November 2008 08:50

jau DH!


anonym
beantwortet von Michael1967 am 18. November 2008 08:42
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Du brauchst einen Beleg für die Jacken. Einkommenssteuer fällt, meiner Meinung nach sofort an. Umsatzssteuer kann nin Deinem Fall nach §19 Ust Gesetz entfallen, allerdings kannst Du dann auch keine geltend machen.


istie
beantwortet von istie am 18. November 2008 08:49
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Wie kann man denn für ein Gewerbe ohne Quittung einkaufen? Kannst Du Dir den Beleg nicht noch nachträglich besorgen? Wenn nicht, hast Du ein Problem.


schildi
beantwortet von schildi am 18. November 2008 08:45
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ohne Beleg geht nichts,du könntest ja wer weis was reinschreiben


akademikus
beantwortet von akademikus am 18. November 2008 08:45
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du musst den geldfluss immer nachweisen können. wenn du keine einkaufsquittung hast, dann hast du ein problem! du kannst dann deine ausgaben nicht geltend machen. somit seigt ja dein gewinn, und natürlich auch deine steuerlast. das mit den steuern, das ist nicht in drei sätzen erklärt. eigentlich macht sich VOR der selbständigkeit darüber gedanken.


Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 18. November 2008 08:42
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Selbst wenn Du mehr Gewinn machst, kannst Du ja einige Kosten auch wieder geltend machen und absetzen. Da solltest Du aber lieber mal einen Steuerberater fragen. Auch wie das ist mit der Umsatzsteuervoranmeldung. Nicht, dass Du da noch böse Überraschungen erlebst.


coyotincaos
beantwortet von coyotincaos am 18. November 2008 09:00
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Melde beim Finanz die sogenannte Kleinunternehmerregelung an Die so genannte Kleinunternehmerregelung wird durch § 19 Umsatzsteuergesetz geregelt. Keine Abführung von Umsatzsteuer Der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuern darf nicht höher als 17.500 Euro gewesen sein.
Dann bist du den Papierkram los.


anonym
beantwortet von FordPrefect am 18. November 2008 09:22
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Als Erstes den Insolvenzverwalter der damaligen Auktion kontaktieren, denn der muss den Verkauf dokumentiert haben. Falls nicht möglich, dann Eigenbeleg, und am Besten Dokumente, die auf die Versteigerung verweisen bzw. alle Unterlagen, die mit dem betreffenden Vorgang zusammenhängen, in Kopie dem freundlichen Sachbearbeiter des Finanzamtes beilegen. Die Mitarbeiter der Finanzämter sind in aller Regel sehr hilfsbereit, wenn man sie freundlich und höflich um Rat bittet - und zwar bevor man angemahnt wird. Es kommt auch im regulären geschäftlichen Verkehr immer mal vor, dass man einen Eigenbeleg schreiben muss, weil sich der Originalbeleg nicht mehr auftreiben lässt. In diesem Fall sollte das - unter Verweis auf den Insolvenzverkauf - eigentlich kein Problem sein, sofern sich der Verkauf selbst belegen lässt (Anzeigen, Veröffentlichung in der Zeitung etc.).


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 18. November 2008 09:55
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"Frage, hab ich das richtig versanden, dass ich bis ca. 7000 € Gewinn keine Steuern zahlen muss? "

Wenn man sonst keine Einkünfte hat: Ja.

Lesestoff zu Gewerbe und Steuer: www.klicktipps.de


Starlight78
beantwortet von Starlight78 am 18. November 2008 13:00
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Ihr seid super! Vielen lieben Dank für die gründliche Aufklärung! Ist doch alles nicht ganz so einfach! Leider hatte ich nicht vor ein Gewerbe anzumelden, als ich mich dann mit E-Bay beschäftigt und bissel rumgelesen hab, kam dann die Panik, da viele private Verkäufer vom Finanzamt bzw. von Rechtsanwälte erwischt bzw. angemahnt werden und ein haufen Geld zahlen müssen. Das ist alles nicht so einfach mit dem Gewerbe bzw. Neuware zu verkaufen und einen kleinen Gewinn zu machen! Schade! Werde aber wahrscheinlich das Gewerbe wieder abmelden und schauen ob ich die Jacken so verkaufe ......


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