Frage von Starlight78 18.11.2008

Kleingewerbe! Wie belege ich meinen Wareneinkauf?

  • Antwort von Bluehead 18.11.2008
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Kleingewerbe entbindet dich nicht von einer geordneten und nachvollziehbaren Buchhaltung. Buchhalter-Grundsatz: Keine Buchung ohne Beleg. Wenn du also keine Quittung oder Rechnung hast, wirst du den Kaufbetrag nicht absetzen können. Eigenbelege sind bei Ausgaben übrigens extrem schwierig, davon ist abzuraten.

    Was das Steuern zahlen angeht, musst du deinen Gewinn versteuern (Einnahmen - Ausgaben = Gewinn grob gesagt).

    Vom Gewinn werden noch diverse Pauschbeträge in der Veranlagung abgezogen, das gibt dein zu versteuerndes Einkommen.

    Liegt dieser über dem Steuerfreibetrag, den jede Person hat, ist Steuer zu bezahlen.

  • Antwort von istie 18.11.2008
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Wie kann man denn für ein Gewerbe ohne Quittung einkaufen? Kannst Du Dir den Beleg nicht noch nachträglich besorgen? Wenn nicht, hast Du ein Problem.

  • Antwort von Michael1967 18.11.2008
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Du brauchst einen Beleg für die Jacken. Einkommenssteuer fällt, meiner Meinung nach sofort an. Umsatzssteuer kann nin Deinem Fall nach §19 Ust Gesetz entfallen, allerdings kannst Du dann auch keine geltend machen.

  • Antwort von akademikus 18.11.2008
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    du musst den geldfluss immer nachweisen können. wenn du keine einkaufsquittung hast, dann hast du ein problem! du kannst dann deine ausgaben nicht geltend machen. somit seigt ja dein gewinn, und natürlich auch deine steuerlast. das mit den steuern, das ist nicht in drei sätzen erklärt. eigentlich macht sich VOR der selbständigkeit darüber gedanken.

  • Antwort von schildi 18.11.2008
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    ohne Beleg geht nichts,du könntest ja wer weis was reinschreiben

  • Antwort von JoWaKu 18.11.2008
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    "Frage, hab ich das richtig versanden, dass ich bis ca. 7000 € Gewinn keine Steuern zahlen muss? "

    Wenn man sonst keine Einkünfte hat: Ja.

    Lesestoff zu Gewerbe und Steuer: http://www.klicktipps.de

  • Antwort von FordPrefect 18.11.2008
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Als Erstes den Insolvenzverwalter der damaligen Auktion kontaktieren, denn der muss den Verkauf dokumentiert haben. Falls nicht möglich, dann Eigenbeleg, und am Besten Dokumente, die auf die Versteigerung verweisen bzw. alle Unterlagen, die mit dem betreffenden Vorgang zusammenhängen, in Kopie dem freundlichen Sachbearbeiter des Finanzamtes beilegen. Die Mitarbeiter der Finanzämter sind in aller Regel sehr hilfsbereit, wenn man sie freundlich und höflich um Rat bittet - und zwar bevor man angemahnt wird. Es kommt auch im regulären geschäftlichen Verkehr immer mal vor, dass man einen Eigenbeleg schreiben muss, weil sich der Originalbeleg nicht mehr auftreiben lässt. In diesem Fall sollte das - unter Verweis auf den Insolvenzverkauf - eigentlich kein Problem sein, sofern sich der Verkauf selbst belegen lässt (Anzeigen, Veröffentlichung in der Zeitung etc.).

  • Antwort von coyotincaos 18.11.2008
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Melde beim Finanz die sogenannte Kleinunternehmerregelung an Die so genannte Kleinunternehmerregelung wird durch § 19 Umsatzsteuergesetz geregelt. Keine Abführung von Umsatzsteuer Der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuern darf nicht höher als 17.500 Euro gewesen sein.
    Dann bist du den Papierkram los.

  • Antwort von Kristall08 18.11.2008
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Selbst wenn Du mehr Gewinn machst, kannst Du ja einige Kosten auch wieder geltend machen und absetzen. Da solltest Du aber lieber mal einen Steuerberater fragen. Auch wie das ist mit der Umsatzsteuervoranmeldung. Nicht, dass Du da noch böse Überraschungen erlebst.

  • Antwort von Starlight78 18.11.2008

    Ihr seid super! Vielen lieben Dank für die gründliche Aufklärung! Ist doch alles nicht ganz so einfach! Leider hatte ich nicht vor ein Gewerbe anzumelden, als ich mich dann mit E-Bay beschäftigt und bissel rumgelesen hab, kam dann die Panik, da viele private Verkäufer vom Finanzamt bzw. von Rechtsanwälte erwischt bzw. angemahnt werden und ein haufen Geld zahlen müssen. Das ist alles nicht so einfach mit dem Gewerbe bzw. Neuware zu verkaufen und einen kleinen Gewinn zu machen! Schade! Werde aber wahrscheinlich das Gewerbe wieder abmelden und schauen ob ich die Jacken so verkaufe ......

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