gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Kleingewerbe übersteigt Einnahmen des Angestelltenverhältnisses

gefragt von anna84 am 26.06.2008 um 12:03 Uhr

Hallo, ich bin normal angestellt und verdiene monatlich. Ich hab nebenbei ein Kleingewerbe eröffnet. Jetzt ist es so, dass meine Einnahmen aus dem Kleingewerbe die meines Angestelltenverhältnisses übersteigen.

Vom Zeitfaktor bin ich 8h normal auf Arbeit und die Tätigkeit des Kleingewerbes beschränkt sich auf 2h am tag - ist so ein selbstläufer.

Was ist jetzt mit der Krankenkasse? Zahle ich für das Kleingewerbe noch mal extra? Wie wird das gehandhabt? Im moment zahle ich nur krankekasse für mein angestelltenverhältnis.

Vielen Dank schon mal für eure Mühe. Anna


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

recht (11973)
arbeit (4341)
krankenkasse (579)
ähnliche Fragen

Reply


anonym
beantwortet von monja1995 am 26. Juni 2008 12:07
0x
Thumb_up

Wie das mit der Krankenkasse ist, bekommst Du die Info dort darüber. Allerdings rechne damit, dass Du Dich jetzt freiwillig oder privat versichern mußt. Reagierst Du nicht, dann kann es passieren, dass Du irgendwann anhand der Steuerbescheide geschätzt wirst und saftig nachzahlen mußt. Natürlich bist Du auch mit einem Kleingewerbe steuerpflichtig und daher kannst Du nicht 100% Einnahmen als Verdienst bezeichnen. Geh zum Steuerberater, der sagt Dir, was Du zu tun hast.


anonym
beantwortet von anna84 am 26. Juni 2008 12:11
0x
Thumb_up

Vielen Dank schon mal für die Antwort. Gibt es vielleicht irgendwelche Erfahrungen hierzu?

Die Krankenkasse hat sich nicht klar geäußert, meinten, sie entscheiden das im Einzelfall... allerdings ist das jetzt nur eine Prognose und von daher reagiert die krankenkasse erst mal nicht...

Kommentar von monja1995 am 26. Juni 2008 12:18

Dass die erstmal abwarten ist normal. Die werden Deinen nächsten Steuerbescheid von Dir anfordern und sich dann dazu äußern.

Kommentar von anna84 am 26. Juni 2008 12:36

mh.. das ist ja auch nicht optimal. Aber vielen Dank!


FordPrefect
beantwortet von FordPrefect am 7. August 2008 15:17
0x
Thumb_up

Wenn das tatsächlich so ist, dann verdienst Du entweder im Angestelltenverhältnis reichlich wenig, oder Du hast die Umsatzgrenzen des §19 UStG längst überschritten. Das wäre eigentlich nicht schlecht (ist ja immer gut, wenn der Laden läuft), aber bei Berufung auf §19 musst Du sicherstellen, dass Du die Umsatzgrenze von € 17500.-- p.a. nicht überschreitest. Ansonsten darfst Du schon mal Geld horten für die nachträgliche Veranlagung zur Umsatzsteuer für das ganze Geschäftsjahr.




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Kleingewerbe angemeldet, was nun ?

    Kleingewerbe

    Frage bzgl. Kleingewerbe- Rechnungen



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.