silvy am 03.09.2008 um 11:39 Uhr
Ich habe seit fast zwei Jahren ein Kleingewerbe als Ebay-Händler. Nun möchte ich gerne noch ein Reisegewerbe dazu anmelden und die selbe Ware die ich auf Ebay verkaufe gleichzeitig am Flohmarkt verkaufen. Meine Frage ist: muß ich dann Steuer bezahlen? Und: Wie verbuche ich die Artikel die ich am Flohmarkt verkaufe? (Bisher habe ich für jeden verkauften Artikel auf Ebay eine Rechnung geschriben mit vollständigem Namen und Anschrifft des Käufers und eine Koppie der Rechnung für Finanzamt aufgehoben). So was ist am Flohmarkt leider nicht möglich. Was soll ich tun? Danke im Voraus für Euere Antworten und Tipps!

Hilfreich: Meldepflichten II: Finanz- und Gewerbeamt ― Die nebenberufliche Selbstständigkeit spielt sich nicht im luftleeren Raum ab. Im Prinzip gelten die gleichen Spielregeln wie bei Vollerwerbs-Gründungen. Ob und unter welchen Bedingungen sich Finanz-, Gewerbe- und andere Ämter für Sie interessieren, erfahren Sie im folgenden Kapitel... http://kuerzer.de/QPzEYDe3a | akademie.de

Gewerbegewinn ist in der Steuererklärung Anlage (GSE) zu erklären.
Die Buchhaltung funktioniert ganz einfach: Ausgaben - Einnahmen.
Inwieweit eine Quittung an den Käufer auf dem Flohmarkt wird, kenne ich aus der Praxis als Käufer eigentlich nicht. Als Verkäufer würde ich mindestens eine Liste haben, aus dem ersichtlich wird, dass der Artikel verkauft ist und was ich dafür erhalten habe.

Gewerbegewinn muss immer in die Steuererklärung (Anlage GSE). Ob und wieviel man an Stuern zahlt, hängt von den weiteren Einkünften und vom Familienstand ab.
Viele Infos: www.klicktipps.de/gewerbe.php
silvy am 3. September 2008 13:31 Vielen Dank für die Antwort! Es hat mir wirklich geholfen was mann in diesem Link lesen kann!