Kleingewerbe, Firmenname und Impressum auf Verkaufsseiten?

6 Antworten

Alles zum Thema Gewerbe einfach mal hier nachlesen:
https://www.gruenderlexikon.de/lexikon/kleingewerbe/

Außerdem wenn man die Absicht hat eine Arbeit oder Dienstleistung im Gewerblichen Sinne auszuüben, zb. einen Online Shop für Produkte betreiben oder professioneller eBay-Verkäufer / Amazon was auch immer, dann bedarf es im Normalfall einen kleinen Gewerbeschein den man Beantragen muss. Vorausgesetzt man verdient im Jahr nicht mehr als 17500 €, sofern sich daran nichts geändert hat. Macht man einen höheren Umsatz ist man kein Kleinunternehmer mehr. Logisch.

Das heißt aber auch man braucht eine Steuernummer (nicht zu verwechseln mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) die man beim Finanzamt bekommt.

Im Impressum muss sowohl der Firmenname, als auch der Geschäftsinhaber sowie besagte Steuernummer angegeben werden inkl. Adresse usw. - typisches Impressum einer Firma halt.

Hinzu kommt noch dass die Preise OHNE die Gesetzlichen MwSt. ausgewiesen sein müssen, und man als Kleingewerbebetreibender diese natürlich nicht beim Finanzamt erstatten lassen kann sowie auch nicht auf den Rechnungen ausgewiesen werden dürfen.

Mehr dazu hier: http://www.kleinunternehmer.de/rechnungsstellung.htm

Ich denke das sollte alle nötigen Fragen beantworten.
Ansonsten Google, da gibt tausende Antwort zu diesem Thema.

Stimmt, ein Kleingewerbe ist genaugenommen kein Gewerbe ..

da es kein Kleingewerbe gibt !

JEDE gewerbliche Tätigkeit ist bei der Gemeinde / Stadt anzumelden. (wo ist das Problem, für eine Gewerbeanmeldung 20-35 € zu zahlen?)

und bei der Verkaufsseite: da diese Gewerblich betrieben wird ist ein Impressum mit Namen und ladungsfähiger Anschrift Pflicht.

Erstmal danke für die schnelle und ernste Antwort. Ja, dass es in dem Sinne kein Kleingewerbe gibt, ist mir klar, ist lediglich ein umgangssprachlicher Ausdruck. Ich denke aber, die meisten verstehen, dass ich von Gewerbetreibenden spreche, die nicht als Kaufmann gelten und somit nicht an die Pflichten eines Kaufmannes gebunden sind, beispielsweise die doppelte Buchführung.

Natürlich gibt es kein Problem damit, einmalig diesen kleinen Betrag zu zahlen. Ich denke, ich habe die Frage und ihre Unsicherheit nicht ganz korrekt rübergebracht. Dennoch danke.

@Breekachu14

komisch ......

ein Bekannter von mir macht mit seiner Werkstatt einen Umsatz von knapp 100.000 € (in Teilzeit ...)

er ist weder Kleinunternehmer noch dazu verpflichtet, Bücher zu führen .....

die Halbweisheiten, die du von dir gibst .....

Ein Gewerbe, welches als Einzelunternehmen geführt wird, muss tatsächlich den vollen Vor- und Zuname in der Firmenbezeichnugn habe.

Lieschen Müller Feinkost wäre ein Beispiel dafür.

Das Gewerbe wird bei der Stadtverwaltung angemeldet.

Alles, was mit dem Finanzamt zu tun hat, ist ein zweites Paar Schuhe.

Wenn du da wenig Durchblick hast, solltest du ein bischen Geld in die Hand nehmen und vor der Gründung einen Steuerberater aufsuchen. Der kann dir dann auch sagen, ob es irgendwo Finanztöpfe gibt, die man anzapfen kann.

Außerdem hat der bei dauerhafter Tätigkeit die Zahlen im Blick und bearbeitet für dich sämtliche Korrespondenz mit dem Finanzamt.


Auch ein kleinunternehmen musst du beim Gewerbeamt melden und ja du musst auch deinen Namen ins Impressum schreiben

Wenn so wenig Ahnung vorhanden ist und man schon die Fähigkeit entwickelt hat, sich aus dem Netz nur das heraus zu fischen, was einem passen würde, sollte man kein Gewerbe anmelden.

So gut wie alles was du schreibst ist völliger Unsinn.

Ist ja okay, aber wenn es solcher Unsinn ist, bin ich gerne bereit, mich von dir belehren zu lassen. Ich fische mir nichts heraus - nur bei verschiedenen Quellen standen relativ undurchsichtige und teils widersprüchliche Informationen.

@Breekachu14

Quark, ähnliche Fragen sind tausendfach im Netz vorhanden und so gut wie alle wurden korrigiert.

Außerdem ist Hilfe im Einzelfall in Steuersachen, als auch in Rechtssachen, für Nichtangehörige dieser Berufe verboten.

Wenn dann jemand so wie du daher kommt und nur das Falsche sich aus dem Netz heraus gesogen hat, ist eh jegliche Hilfe fehl.

Hast ja noch andere Antworten, da steht schon einiges drin, was mehr den Tatsachen enspricht, als jenes, was du an Fragen hast und doch nur das als Antworten formulierst, was grottenfalsch ist und du anscheinend als bare Münze nehmen wolltest.

Hätte es nicht treffender ausdrücken können. Schade, dass eine an sich gut gemeinte und gut strukturierte Ratgeber-Plattform des öfteren mit derart überflüssigen Fragestellungen zugemüllt wird.

@RolfEsser

Wo wir gerade bei Nonsens sind. Die Zeit um mir zu sagen, wie unsinnig das ist was ich rede und was ich mir für Vorstellungen mache, hättet ihr euch sparen können. Aber schade, dass auf einer so guten Plattform auf so gut wie jede überflüssige Frage mind. zwei überflüssige Antworten folgen. 

@Breekachu14

warum erfolgen überflüssige Antworten?

richtig, weil diese Frage gefühlt zum 1.000 Mal gestellt wird .......

somit: der einzige Nonsens ist die Frage selbst ......

vorallem dieser Absatz:

"
Wenn ich eine Verkaufswebsite für digitale Produkte einrichte, muss ich dann im Impressum meinen Name stehen haben? Ich meine, dass man das eigentlich sowieso muss, weiß ich. Es geht mir mehr darum, ob man es nicht müsste, wenn man eine Firma hätte, bzw. ob es zwingend erforderlich ist

"