Hallo, muss ich bei der Einnahmen - Ausgaben Bilanz Rechnungn bzw. Belege beiheften oder kann ich darauf verzichten und dann auch garkeine Rechnungen ausstellen?

Kannst darauf verzichten .. da gibt es sonderregelungen..frag beim Finazamt.. ist kostenlos die Auskunft

Alle Belege... Und NUR Summe Ausgaben
Einnahmen...
Jedoch nachweisen !!!!!
Mehr isset nicht.

Hier ist es erklärt: www.klicktipps.de/gewerbe.php und es gibt dort auch entsprechende Excel-Tabellen.
Bilanz ist nicht nötig. Es reicht eine Einnahmen-Überschussrechnung.
Belege durchnummerieren ist auf jeden Fall gut.
"... wenn ich z.B. von Privat kaufe ..." : besorg Dir im Schreibwarengeschäft einen Quittungsblock.
"und lasse diese dann unterschreiben?" : Ja
okay danke schon mal.
Wie ist das denn mit den Belegen? Also wenn ich z.B. von Privat kaufe, dann stelle ich einfach selber quasi eine Quittung aus und lasse diese dann unterschreiben?
Wenn ich die dann an die Bilanz anhefte, dann geb cih ja die Belegnummer an, soll ichd ann einfach die Belege durchnummerieren?
du machst gar keine Bilanz sondern nur eine Einnahmen-/Ausgaben-Berechnung. Nachdem du wahrscheinlich ziemlich frisch in dieser Materie bist würde ich dir raten, dich entweder bei einem Steuerberater fit zu machen (kostet leider etwas, aber lohn sich allemal), dich bei deinem für dich zuständigen Finanzbeamten zu erkundigen (der wird dich aber nicht umfassend beraten) oder einen Kurs für Existenzgründer bei der IHK zu belegen (die sind meist kostenfrei). GF ist nicht das richtige Medium, um rechtlich auf der richtigen Seite zu sein - das siehst du schon aus den unterschiedlichen Antworten, aus denen du dir nicht einfach die angenehmset entnehmen kannst, sonder die für dein neues Gewerbe richtig brauchst.
".....verzichten und dann auch garkeine Rechnungen ausstellen?" - das wäre dann Schwarzarbeit.
Rechtsform Kleingründer starten am einfachsten als Einzelunternehmer. Ein Einzelunternehmen entsteht, wenn Sie als Gewerbetreibender oder Freiberufler allein ein Geschäft eröffnen. Tun sich mehrere Gründer zusammen, bilden sie damit automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder auch BGB-Gesellschaft). Steuern Überschreiten Kleinunternehmer die Freibeträge, müssen sie ebenfalls Einkommensteuer und Gewerbesteuer (gilt nicht für Freiberufler) abführen. Bei der Umsatzsteuer gibt es allerdings eine Ausnahme: Kleinunternehmer können sich für die so genannte Kleinunternehmerregelung (§ 19 Umsatzsteuergesetz) entscheiden. Wenn Sie die beiden folgenden Voraussetzungen erfüllen, brauchen sie keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen:
im vorangegangenen Kalenderjahr darf der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuern nicht höher 17.500 Euro gewesen sein
und
im laufenden Kalenderjahr darf der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuern voraussichtlich nicht höher als 50.000 Euro sein
Im Gründungsjahr muss der Gesamtumsatz glaubhaft geschätzt werden. Gegenüber dem Finanzamt sind Sie Kleinunternehmer wenn Sie sich auf Antrag von der Regelbesteuerung befreien lassen und die genannten Grenzen nicht überschritten werden.
Nö ! Man hat eine 10 Jahrige Nachweispflicht !!! Nix mit Schludderei ! Einnahmen / Ausgaben müssen nachgewiesen werden ! Jaah.
Ist so wie ich es tippte, dadurch spart man sich auch den Steuerberater .. Lass dich nicht beirren.. frag beim Finanzamt