gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Kleingewerbe - Einnahmen Ausgaben Bilanz wie??

gefragt von manski88 am 12.10.2008 um 15:02 Uhr

Hallo, muss ich bei der Einnahmen - Ausgaben Bilanz Rechnungn bzw. Belege beiheften oder kann ich darauf verzichten und dann auch garkeine Rechnungen ausstellen?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Gewerbe x 745 BWl x 418

coyotincaos
beantwortet von coyotincaos am 12. Oktober 2008 15:07
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kannst darauf verzichten .. da gibt es sonderregelungen..frag beim Finazamt.. ist kostenlos die Auskunft

Kommentar von 9a2e5d81de5287c3fe4f67dab3050b22smallcoyotincaos am 12. Oktober 2008 15:11

Rechtsform Kleingründer starten am einfachsten als Einzelunternehmer. Ein Einzelunternehmen entsteht, wenn Sie als Gewerbetreibender oder Freiberufler allein ein Geschäft eröffnen. Tun sich mehrere Gründer zusammen, bilden sie damit automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder auch BGB-Gesellschaft). Steuern Überschreiten Kleinunternehmer die Freibeträge, müssen sie ebenfalls Einkommensteuer und Gewerbesteuer (gilt nicht für Freiberufler) abführen. Bei der Umsatzsteuer gibt es allerdings eine Ausnahme: Kleinunternehmer können sich für die so genannte Kleinunternehmerregelung (§ 19 Umsatzsteuergesetz) entscheiden. Wenn Sie die beiden folgenden Voraussetzungen erfüllen, brauchen sie keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen:

im vorangegangenen Kalenderjahr darf der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuern nicht höher 17.500 Euro gewesen sein

und

im laufenden Kalenderjahr darf der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuern voraussichtlich nicht höher als 50.000 Euro sein

Im Gründungsjahr muss der Gesamtumsatz glaubhaft geschätzt werden. Gegenüber dem Finanzamt sind Sie Kleinunternehmer wenn Sie sich auf Antrag von der Regelbesteuerung befreien lassen und die genannten Grenzen nicht überschritten werden.

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 12. Oktober 2008 15:11

Nö ! Man hat eine 10 Jahrige Nachweispflicht !!! Nix mit Schludderei ! Einnahmen / Ausgaben müssen nachgewiesen werden ! Jaah.

Kommentar von 9a2e5d81de5287c3fe4f67dab3050b22smallcoyotincaos am 12. Oktober 2008 15:15

Ist so wie ich es tippte, dadurch spart man sich auch den Steuerberater .. Lass dich nicht beirren.. frag beim Finanzamt


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 12. Oktober 2008 15:03
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Alle Belege... Und NUR Summe Ausgaben


Einnahmen...


Jedoch nachweisen !!!!!


Mehr isset nicht.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 13. Oktober 2008 08:35
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hier ist es erklärt: www.klicktipps.de/gewerbe.php und es gibt dort auch entsprechende Excel-Tabellen.

Bilanz ist nicht nötig. Es reicht eine Einnahmen-Überschussrechnung.

Belege durchnummerieren ist auf jeden Fall gut.

"... wenn ich z.B. von Privat kaufe ..." : besorg Dir im Schreibwarengeschäft einen Quittungsblock.

"und lasse diese dann unterschreiben?" : Ja


anonym
beantwortet von manski88 am 12. Oktober 2008 15:09
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

okay danke schon mal.

Wie ist das denn mit den Belegen? Also wenn ich z.B. von Privat kaufe, dann stelle ich einfach selber quasi eine Quittung aus und lasse diese dann unterschreiben?

Wenn ich die dann an die Bilanz anhefte, dann geb cih ja die Belegnummer an, soll ichd ann einfach die Belege durchnummerieren?

Kommentar von jotde01 am 12. Oktober 2008 15:22

du machst gar keine Bilanz sondern nur eine Einnahmen-/Ausgaben-Berechnung. Nachdem du wahrscheinlich ziemlich frisch in dieser Materie bist würde ich dir raten, dich entweder bei einem Steuerberater fit zu machen (kostet leider etwas, aber lohn sich allemal), dich bei deinem für dich zuständigen Finanzbeamten zu erkundigen (der wird dich aber nicht umfassend beraten) oder einen Kurs für Existenzgründer bei der IHK zu belegen (die sind meist kostenfrei). GF ist nicht das richtige Medium, um rechtlich auf der richtigen Seite zu sein - das siehst du schon aus den unterschiedlichen Antworten, aus denen du dir nicht einfach die angenehmset entnehmen kannst, sonder die für dein neues Gewerbe richtig brauchst.


wim50
beantwortet von wim50 am 12. Oktober 2008 15:06
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ohne Nachweise wirst du nicht auskommen.


anonym
beantwortet von jotde01 am 12. Oktober 2008 15:06
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

".....verzichten und dann auch garkeine Rechnungen ausstellen?" - das wäre dann Schwarzarbeit.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.