Kleingewerbe: Darf der Auftraggeber meine Rechnung einfach um 50% kürzen?

10 Antworten

Schon bei der Unterschrift unter diesen Vertrag wäre mir die Hand verdörrt. Wann ich meine Rechnungen schreibe ist meine Sache. Im Gesetz steht bis wann das anzuerkennen ist. So lange der was anderes vereinbart haben will, würde ich da nicht mitspielen.

Es ist eben jetzt die Frage, was Du nächsten Sommer machen willst. Denn natürlich kann man sich vermutlich sogar gut begründet wehren. Man kann auch sagen: Lieber Auftraggeber, wenn ich Deine Aufträge nicht abgedeckt hätte, dann hättest Du da weniger Umsatz gehabt. Wieso willst Du jetzt von mir noch einen Betriebsausgaben-Bonus?

Was natürlich noch die freundliche Sicht der Dinge wäre. Ich wäre unfreundlicher und würde ihn fragen, was ihn reitet so etwas in Verträge zu schreiben und dann auch noch zu meinen, dass das Bestand hat. Gleichbehandlung von Auftraggeber und -Nehmer, sind doch hier gar nicht gewahrt.

Wo sind seine Nachteile? Konnte er keine Abrechnung schreiben? Natürlich konnte er das. So lange er die Daten für seine Abrechnungsgrundlage hatte. Beispielsweise die Stunden.

Die gearbeiteten Stunden kann er aber auch ohne Rechnung erfahren. Muss er eben nachfragen. Vielleicht ist er seiner Sorgfaltspflicht noch nicht einmal nachgekommen.

Die Stunden halte ich übrigens für tatsächlich diskutierbar. Wenn er aufgrund anderer Umstände von 60 Stunden ausgehen konnte und Du reichst jetzt 65 ein, dann wäre es trotzdem an ihm die Stunden beim Kunden noch in Rechnung zu stellen. Weigert der sich, dann könnte man immer noch über eine Kürzung nach der o.g. Klausel diskutieren. Die dann m.E. sogar Bestand haben könnte.

Wie Eingangs schon gesagt: So einen Vertragspartner hätte ich nicht akzeptiert. Der steht nur auf seiner Seite. Solche Leute kann man nicht gebrauchen. Teile ihm mit, dass Du keinen Bock auf Diskussionen hast, er soll das Geld überweisen. Sonst landet es vor Gericht.

Teile ihm weiter mit, dass Du auch seinen Kunden anrufen kannst und den über die Vorgänge informieren könntest. Was wird der wohl davon halten, dass er eine erbrachte Leistung bezahlen soll, wenn der Zwischenhändler sie eben nicht bezahlt hat... Die Verstimmung sei nicht gut.

Je größer die Konfrontation ist, desto geringer ist auch die Wahrscheinlichkeit keine neuen Aufträge zu erhalten. Das ist auch unabhängig von einem Ausgang eines Klageverfahrens. Aber auch wenn Du ihm das schenken würdest, was bedeutet dieses denn für die Zukunft.

Juristisch kann ich das tatsächlich nicht einschätzen. Meine Hinweise basieren wie gesagt darauf, was ich tun würde. Und das würde ich ihm sagen.

alles eine frage der beweisführung? wenn ihr das vereinbart haben muss er sich daran halten.

möchtest du noch weitere aufräge von ihm?

dann wäre es ja möglich einen großem auftrag an land zu  zuziehen?

Ich habe selbst mal in dieser Agentur im Büro gearbeitet und habe nun mehrere Jahre lang immer wieder freiberuflich für sie Aufträge sehr zuverlässig erledigt. Und nun das mit dieser Klausel und der Ansage.... 

Ich möchte im Moment ehrlich gesagt nicht mehr für die Agentur arbeiten, nachdem so etwas kommt. Ich würde einfach nur gerne nach jahrelanger Arbeit auf hoher Vertrauensbasis das Geld haben, das sie mir einfach so in dieser Höhe kürzen wollen.

Immerhin sind 50% sehr viel, eine Kürzung in solch einer Höhe wurde vertraglich nicht vereinbart.

@SukinaSako

alles eine frage der beweisführung sagte ich.

wenn du einen schriftlichen vertag hast muss er ihn einhalten egal wenn du die rechung schreibst.

wenn du es mündlich gemacht hast hast du zeugen auf du dich verlassen kannst?

@robi187

Ja na klar habe ich einen schriftlichen Vertrag unterschrieben. In dem Vertrag ist ja diese 3-Wochen-Rechnungsstellungs-Klausel drin, die ich ganz oben in meiner Frage aufgeführt habe. Von daher wurde zum einen mein Honorar, zum anderen aber auch diese blöde Klausel von beiden Seiten unterschrieben..... :( Ich frage mich nur ob diese Klausel darin einfach rechtens ist....

@robi187

@ robi187: Hier geht es nicht um Beweisführung des Abschlusses irgendwelcher Verträge, sondern ob die Vertragsklausel erstens rechtens ist und zweitens zu so einer drastischen Maßnahme berechtigt.

@balvenie

ok dann ist es ein rechtliche frage bei der ich nicht helfen kann. für mich wäre die erste frage was gilt hir HBG oder BGB?

und ist der vertrag mehr auf HBG ausgerichtet?

@robi187

für mich wäre die erste frage was gilt hir HBG oder BGB?

Darauf kommt es nun wirklich nicht an, weil die AGB-Kontrolle auch für Unternehmer im BGB geregelt ist.

Hm, bin ja kein Jurist, aber eins kommt mir seltsam vor: sie kürzen Dir deine rechnung, da durch zu spätes Einreichen SIE wiederum IHREM Kunden Dich nicht in Rechnung gestellt haben?


na klar. wers glaubt. Die haben dem ne rechnung gestellt, wo, ich schiess mal aus der Hüfte, Deine Kosten plus dem,w as sie drauf rechnen, natürlich nicht berücksichtigt waren.

Fätt ihnen nicht auf und der Kunde freuts ich, weil die rechnung auf einmal xtausend Euro weniger als veranschlgt.


Du merkst,w as ich denke?

Natürlich haben sie "Dich" dem Aufrtaggeber berechnet.. wär jetzt klasse, wenn sie Dir nur 50€ zahlen müssen= mehr Gewinn für sie.


Klar ist da der passus mit den 3 Wochen.. aber ob der so gilt? Wirklich gilt=


Doof gesagt, ich kann auch in nen vertrag schreiben, wenn Rechnung nicht innerhalb von 4 Tagen, dann Kopf ab. Das gilt dann trotz Unterschrift auch nicht.

Aber Du solltest zur Begründung handfestere Argumente haben (nein, nicht hauen), paragraphen und oder Urteile zu solchen Fällen z.B.


Gespräch beim Anwalt kostet nicht "so" viel und es scheint ja doch um einen relativ hohen Betrag zu gehen.


Vielen Dank für deine Antwort. Genau! Ich sehe das nämlich ähnlich! Es ist schon seit 5 Jahren jeden Sommer die gleiche Aktion und sie wird immer in ähnlicher Rechnungshöhe von mir abgerechnet. Von daher denke ich auch, dass sie mich beim Kunden sehr wohl abgerechnet haben. 

Aber deshalb frage ich auch, vielleicht kennt ja irgendjemand nen § gegen den hier eindeutig verstoßen wird. Ich finde eine Frist von 3 Wochen und dann einen Abzug von 50% einfach etwas sehr hart...

@SukinaSako

Vetragsrecht ist dispositives Recht und da können die Vertragspartner im rahmen des sittlich Erlabten vereinbaren, was immer sie mchten. Dich zwingt doch keiner, den vertag mit dieser Klausel zu unterschreibe. Tust du das, bist du auch daran gebunden... Pacta sunt servanda! (Verträge muss ma halten.) DU hast das nicht getan und ziehst nun die fraglos unangenehmen Konsequenzen.

@SukinaSako

3 Wochen weiss ich nicht, 50 erscheint mir auch sehr hoch.. und dann mit dem Hintergrund, dass Du seit Jahren ähnliche sachen für sie durchführst. Da vergisst man oder ignoriert man als "Firma in der Mitte" nicht mal eben was.. Ist definitiv sehr schlechtes Geschäftsgebahren, da scheint jemand nichta uf seinen Ruf bedacht. Doof gesagt.. ich habe früher auch viele sachen über Externe vergeben.. bescheiss ich meine zuverlässigen Kooperationspartner? Weils hey geil Geld gib? Bei uns kams eher mal vor, dass wir die zuarbeitende Stelle erinnerten: ihr müsst uns noch die Rechnung stellen. Oder bei Rechnung auch: ihr habt 2 Aktionen vergessen. Weiss ja nicht..

Sorry, dass ich rumtexte, aber da ich solche sachen kenne, interessiert mich das. Wüßte ehrlich gesagt auch gerne, was da dann draus geworden ist?

Ich drück jedenfalls ganz doll die Dauemen,d ass das klappt.

Und: das wäre der letzte Auftrag von denen, den ich annähme- auch wenn man das Geld will. Aber da wär für mich das Vertrauen hin. Sie sichern sich sonstwie ab, aber Dir drehen sie ne lange Nase?

@SiViHa72

Das ist nur die eine Seite der Medalie. Wir wissen nichts über die Details der Vertragsmodalitäten der Agentur mit ihrem Auftraggeber. Was bleibt sind im Zeitalter moderner EDV der Aufruf eines fertigen Standardrechnungsschreibens am PC, in den ein paar zahlen eigetragen werden müssen. Ausdrucken und abschicken... Keine 10 Minuten... Wer das nicht hinbekommt, ist kein Opfer, sondern allenfalls schlecht organisiert...

@atzef

Danke aztef für deine sehr "sachliche" Kritik an meiner Buchhaltung. Wie schnell es geht eine Rechnung zu stellen, weiß ich selbst. Allerdings habe ich auch schon darauf plädiert, dass eine vergessene Rechnungsstellung menschlich sein kann. 

Menschlich und vor allem freundschaftlich war eben bisher auch das Vertragverhältnis zwischen Agentur und mir, da ich wie schon einmal erwähnt, selbst mal Kollegin im Büro war und aufgrund beruflicher Um- und Weiterbildung nur noch freiberuflich für die Agentur tätig werde. 

Aber du hast auch recht, ich habe hier auch nicht nach Vernunftsverhalten gefragt, sondern danach wie es rechtlich für mich aussieht. Und von daher wollte ich einfach gerne mal überprüfen, ob Vertragsrecht in diesem Falle vor Arbeitsrecht und gesetzlichen Fristen gilt.

Bist du ihm rechtlichen Bereich tätig wenn ich fragen darf, oder warum bist du dir bei allem so sicher?

Ich wuerde mal sagen, grundsaetzlich das problem erkannt. Hier stellt sich die frage, ob und unter welchen bedingungen die verjaehrungsfristen ausgehebelt werden koennen. Da muss man wohl mal in der rechtsprechung googeln.

Eine verkuerzung der gesetzl. verjaehrung ist hier grundsaetzlich moeglich, es gibt m.w. auch keine gesetzlichen beschraenkungen auf einen mindestzeitraum. Wenn vertraglich aber nicht vereinbart worden ist, dass die geldleistung erst mit rechnungsstellung faellig wird, ist es m.e. fraglich, ob die verjaehrung an die rechnungsstellung gebunden werden.kann.

Ist nicht rechtens, er kann die rechnung nicht kuerzen, weil er mit anderen kunden etwas nicht abrechnen kann, einfach nur dummes zeugs ist das.

Das hat mit Arbeitsrecht nichts zu tun. Du trittst da als selbstständige Kauffrau an, die einen Vetrag unterschreibt, an deren bestimmung sie gebunden ist, solange die Vetragsklauseln nicht irgendwie sittenwidrig sind oder jemanden eindeutig übervorteilen.

Diese Klausel ist zwar etwas ungewöhnlich, aber auch unter großem Arbeits- oder sonstigen Druck sollte es immer möglich sein, seine rechnung nnerhalb von 3 Wochen einzureichen. Scheinbar besteht der Sinn dieser Klausel darin, dass die Agetur selber erst auf der Grundlage aller eingegangenen Rechnungen ordentlich mit dem Auftraggeber abrechnen kann.

Weil du die Rechnungsstellung verschlampt hast ud nun von dieser Klausel betroffen bist, ist die rechtlich nicht unwirksam.

Als laie sehe ich da wenig bzw. gar keine Möglichkeit, diese Vertragsstrafe zu umgehen. Die nummer hast du schlicht verschlampt...

verschlampt, verschusselt... das habe ich ja eingesehen. Und es ist menschlich und kann den besten mal passieren (vor allem im privaten Bereich) 

Mir geht es eben darum, ob es so schnell verjähren kann (immerhin waren es nicht 6 Monate, sondern 6 Wochen später....) Und ob man nicht vielleicht eine Mahnung aussprechen muss vorher? Oder Mahngebühren und nicht direkt eine Kürzung von 50%....

@SukinaSako

Die müssen doch keine Mahnung aussprechen darüber, dass du einfach keine rechnungim Rahmen der vertraglich vereinbarten Frist schickst! Die wollen doch nichts von dir, sondern du eigentlich von denen! Insofern ist diese Vertragsklausel doch erstmal nur der mahnend erhobene Zeigefinger, deine Geschäfte ordentlich zu Ende abzuwickeln. Aber genau das tust du nicht.

Die einzige Chance für dich bestünde eventuell in dem nachweis, dass die Agentur dich gegenüber dem Auftraggeber komplett wie erwartbar abgerechnet hätte. Da trifft dich aber die Beweislast. Und es kann gut sein, dass die Agentur dem Auftraggeber nur abrechnet, was sie zum Stichtag via Rechnungen ihm gegenüber nachweisen kann.