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Kleingartenverein +Mitgliederversammlung

gefragt von kiste48 am 08.02.2008 um 19:03 Uhr

Angenommen ein Kleingartenverein hat170 Mitglieder und zur Mitgliederversammlung wurde beschlossen,daß alle Koniferen aus der Kleingartenanlage mit Wurzeln und Erde entfernt werden,daß betrifft auch alle Hecken (Thuja). Es waren ca.90 Mitglieder anwesend und die Abstimmung ist etwas zweifelhaft verlaufen,ca 39zu30 mit Enthaltungen.Ist es überhaupt legal,daß wir unsere Thuja ALLE rausmachen müssen? Kann bei der nächsten Mitgliederversammlung diese Angelegenheit wieder zur Abstimmung gebracht werden? Das Entfernen soll erst 2011 erfolgen. Muß bei solchen Abstimmungen eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern da sein,oder können z.B. 20 Mitglieder auch


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Reply


schurke
beantwortet von schurke am 8. Februar 2008 19:20
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Mal davon abgesehen, was in der Satzung steht. Wenn alle Mitglieder eingeladen wurden, sind diejenigen die nicht hingegangen sind und damit ihr Abstimmungsrecht nicht in Anspruch genommen haben selber Schuld und müssen das Ergebnis akzeptieren.


vincent
beantwortet von vincent am 8. Februar 2008 19:08
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Um Antworten zu können, müßte ich die Satzung kennen.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 8. Februar 2008 19:06
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Das sollte alles in der Satzung stehen, unter welchen Voraussetzungen Beschlüsse bindend sind.


Jaschin
beantwortet von Jaschin am 8. Februar 2008 20:21
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Die Abstimmung ist verbindlich, allerdings kann das Thema bei der nächsten Jahreshauptversammlung erneut behandelt werden !


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