Angenommen ein Kleingartenverein hat170 Mitglieder und zur Mitgliederversammlung wurde beschlossen,daß alle Koniferen aus der Kleingartenanlage mit Wurzeln und Erde entfernt werden,daß betrifft auch alle Hecken (Thuja). Es waren ca.90 Mitglieder anwesend und die Abstimmung ist etwas zweifelhaft verlaufen,ca 39zu30 mit Enthaltungen.Ist es überhaupt legal,daß wir unsere Thuja ALLE rausmachen müssen? Kann bei der nächsten Mitgliederversammlung diese Angelegenheit wieder zur Abstimmung gebracht werden? Das Entfernen soll erst 2011 erfolgen. Muß bei solchen Abstimmungen eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern da sein,oder können z.B. 20 Mitglieder auch

Mal davon abgesehen, was in der Satzung steht. Wenn alle Mitglieder eingeladen wurden, sind diejenigen die nicht hingegangen sind und damit ihr Abstimmungsrecht nicht in Anspruch genommen haben selber Schuld und müssen das Ergebnis akzeptieren.
Um Antworten zu können, müßte ich die Satzung kennen.

Das sollte alles in der Satzung stehen, unter welchen Voraussetzungen Beschlüsse bindend sind.
Die Abstimmung ist verbindlich, allerdings kann das Thema bei der nächsten Jahreshauptversammlung erneut behandelt werden !