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Kleines Problem mit meinem Firmenwagen

gefragt von coolkacoolka am 30.09.2009 um 14:47 Uhr

hallo an alle habe mal ne frage wir haben in eine strasse die zur firma führt eine verengung mit 2 leitblanken jetzt bin ich mit unserem firmenbus da gegen gefahren der abstand ist 2,30 und der bus ist 2,10 also passen würde das aber hat es halt diesesnal nicht weil ich zu weit recht gefahren bin jetzt will meine firma das bezahlt haben 3000 euro eine menge geld aber berechtigt jetzt ist meine frage muss ich das bezahlen oder kann man so was auch über die haftpflicht machen danke für die antworten


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moon73
beantwortet von moon73 am 30. September 2009 14:49
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Hilfreichste Antwort

Da du den Unfall nicht fahrlässig oder in grober Absicht herbeigeführt hast, mußt die Haftpflicht der Firma für den Schaden aufkommen. Die sollen das über ihre eigene Firmen-KFZ-Versicherung abrechnen lassen.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 30. September 2009 14:54

Nachtrag: Für Dienstfahrten gelten allerdings drei Grade von Fahrlässigkeit. Wird dem Fahrer nur leichte Fahrlässigkeit vorgeworfen, haftet der Arbeitgeber voll. Bei mittlerer Fahrlässigkeit teilen Firma und Fahrer den Schaden. Da Dienstwagen üblicherweise vollkaskoversichert sind, muss der Angestellte dann die Selbstbeteiligung bezahlen. Arbeitsgerichte haben zudem entschieden, dass der Betrag ein halbes Monatsgehalt nicht überschreiten darf.

http://www.handelsblatt.com/technologie/news/wer-mitarbeitern-firmenwagen-ueberlaesst-sollte-sich-gut-versichern%3B1343432

Also in deinem Fall würde ich sagen, kann man max von mittlerer Fahrlässigkeit ausgehen, wobei das auch noch geklärt werden sollte, bevor du zahlst, aber so mußt du zumindest nur die Hälfte des Schadens zahlen. Würde das aber anwaltlich klären lassen.


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peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 30. September 2009 14:50
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Und? Hat Deine Firma keine Haftpflichtversicherung? Du hast es doch mit Sicherheit nicht mit Absicht gemacht. Dagegen würde ich mich aber wehren. Sprich sachlich und vernünftig mit Deinem Arbeitgeber. Viel Glück


Babsi82
beantwortet von Babsi82 am 30. September 2009 14:50
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  1. Versteht keiner was Du wilst wegen dieser abenteuerlichen Rechtschreibung
  2. Hast Du diese Frage schon einmal gestellt
  3. Rufst Du jetzt Deine Versicherung an oder sprichst mit Deinem Chef weil hier keiner Sachverständiger ist!

anonym
beantwortet von GWIFACH am 30. September 2009 14:52
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anonym
beantwortet von NadineDo am 30. September 2009 14:49
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Ist Deine Firma nicht verischert???



anonym
beantwortet von RegtMichAuf am 30. September 2009 14:49
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Das erledigt eigendlich die Haftpflicht der Firma. Das Fahrzeug muß ja versichert sein, nicht der Fahrer.


anonym
beantwortet von HorstK111 am 30. September 2009 14:50
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IN so einem Fall (bist du ja schuld) würde ich auf jedenfall mal meine Versicherung anrufen die können dir das zu 100% beantworten


rolandratz
beantwortet von rolandratz am 30. September 2009 14:50
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Ja, da kann Deine Haftpflicht dafür aufkommen. Sag denen Bescheid, damit die prüfen, ob die Rechnung gerechtfertigt ist. Allerdings musst Du dann mit Beitragserhöhung rechnen.


romeo27
beantwortet von romeo27 am 30. September 2009 14:50
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das solltest du zuerst deiner firma melden !


Benjy
beantwortet von Benjy am 30. September 2009 14:51
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Das muss die Fahrzeugversicherung übernehmen. Wenn Du im Auftrag der Firma gefahren bist, musst Du gar nichts zahlen.

Ist aber nicht der Vorfall hier oder: http://www.gutefrage.net/frage/firmenwagen-von-einer-angestellten-kaputt-gefahre...

Kommentar von 9dd1e808d36bb450403926fc8f5aa66esmallronnie68 am 30. September 2009 14:55

ronnie68
beantwortet von ronnie68 am 30. September 2009 14:52
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Hmm, ob die Haftpflicht bezahlt, wenn man sich selbst Schaden zufügt? Wenn ich mein eigenes Garagentor kaputtfahre wird das ja wohl auch nix, oder?


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