coolka am 30.09.2009 um 14:47 Uhr
hallo an alle habe mal ne frage wir haben in eine strasse die zur firma führt eine verengung mit 2 leitblanken jetzt bin ich mit unserem firmenbus da gegen gefahren der abstand ist 2,30 und der bus ist 2,10 also passen würde das aber hat es halt diesesnal nicht weil ich zu weit recht gefahren bin jetzt will meine firma das bezahlt haben 3000 euro eine menge geld aber berechtigt jetzt ist meine frage muss ich das bezahlen oder kann man so was auch über die haftpflicht machen danke für die antworten
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Da du den Unfall nicht fahrlässig oder in grober Absicht herbeigeführt hast, mußt die Haftpflicht der Firma für den Schaden aufkommen. Die sollen das über ihre eigene Firmen-KFZ-Versicherung abrechnen lassen.
Und? Hat Deine Firma keine Haftpflichtversicherung? Du hast es doch mit Sicherheit nicht mit Absicht gemacht. Dagegen würde ich mich aber wehren. Sprich sachlich und vernünftig mit Deinem Arbeitgeber. Viel Glück

Das erledigt eigendlich die Haftpflicht der Firma. Das Fahrzeug muß ja versichert sein, nicht der Fahrer.
IN so einem Fall (bist du ja schuld) würde ich auf jedenfall mal meine Versicherung anrufen die können dir das zu 100% beantworten

Ja, da kann Deine Haftpflicht dafür aufkommen. Sag denen Bescheid, damit die prüfen, ob die Rechnung gerechtfertigt ist. Allerdings musst Du dann mit Beitragserhöhung rechnen.

Das muss die Fahrzeugversicherung übernehmen. Wenn Du im Auftrag der Firma gefahren bist, musst Du gar nichts zahlen.
Ist aber nicht der Vorfall hier oder: http://www.gutefrage.net/frage/firmenwagen-von-einer-angestellten-kaputt-gefahre...
ronnie68 am 30. September 2009 14:55 Vielleicht auch, aber sicher der: http://www.gutefrage.net/frage/unfall-gebaut-mit-firmenwagen

Hmm, ob die Haftpflicht bezahlt, wenn man sich selbst Schaden zufügt? Wenn ich mein eigenes Garagentor kaputtfahre wird das ja wohl auch nix, oder?
Nachtrag: Für Dienstfahrten gelten allerdings drei Grade von Fahrlässigkeit. Wird dem Fahrer nur leichte Fahrlässigkeit vorgeworfen, haftet der Arbeitgeber voll. Bei mittlerer Fahrlässigkeit teilen Firma und Fahrer den Schaden. Da Dienstwagen üblicherweise vollkaskoversichert sind, muss der Angestellte dann die Selbstbeteiligung bezahlen. Arbeitsgerichte haben zudem entschieden, dass der Betrag ein halbes Monatsgehalt nicht überschreiten darf.
http://www.handelsblatt.com/technologie/news/wer-mitarbeitern-firmenwagen-ueberlaesst-sollte-sich-gut-versichern%3B1343432
Also in deinem Fall würde ich sagen, kann man max von mittlerer Fahrlässigkeit ausgehen, wobei das auch noch geklärt werden sollte, bevor du zahlst, aber so mußt du zumindest nur die Hälfte des Schadens zahlen. Würde das aber anwaltlich klären lassen.