Kleines Gewerbe im Eigenheim

3 Antworten

Ist zwar schon sehr lange her, aber hier ein kurzer Hinweis:

Freiberufler und ähnliche Selbstständige gemäß § 18 Einkommensteuergesetz (EStG) brauchen noch nicht einmal einen Gewerbeschein: Sie schicken lediglich eine formlose Mitteilung ans Finanzamt und füllen den 8-seitigen Fragebogen aus, den Sie daraufhin vom Finanzamt zugeschickt bekommen.

Sofern es sich um Rahmen unter 17500 Euro jährlichen Umsatzes befindet, soweit ich weiß.

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

Woher ich das weiß:Recherche

kommt auf dem umfang an.

wenn du weiter zur schule gehst oder zur uni gehst brauchst dich bei mini gewinn erwarung dich wohl nicht versichern.

ander wenn du dabon leben will auf jeden fall.

aber dann geht ohne eine wirtschaftsplan nicht ab denn du must ja von was leben und am anfang wirst mehr anschaffungen haben und kosten haben ( gehalt)

aber das wichtigst du sollst ein plan haben um soll ist vergleiche hast.

dann gehe zur ihk und lass dich berarten für neugründung dort erfähst du alles. die beatung zum teil kosten los und zum teil mit zuschuss. aber sei immer kritisch. die möchten oft einen ausfragen oder was verkaufen.

Natürlich geht das grundsätzlich und viel brauchst du nicht.

Das Wichtigste ist allerdings dafür ein Gewerbeschein und eine entsprechende Anmeldung beim Finanzamt - wahrscheinlich erst einmal als Kleinunternehmer nach § 19 UStG.

Dann brauchst du nur eine jährliche Einnahme-Überschuss-Rechnung bei Finanzamt einzureichen, hast mit der Abführung der MwSt nichts zu tun, darfst allerdings nur einen bestimmten Gewinn erzielen und musst dich (meist) selbst versichern

Selbst versichern ? Aber dann nur in dem Zeitraum wo ich im Eigenheim arbeite oder?

Was kostet ein Gewerbeschein und eine Anmeldung?

Danke :)

@DeathRace1

Ein Gewerbeschein nebst Anmeldung kosten nur ein paar Euro.

Die Sache mit der Eigenversicherung meinte ich so: du musst ja irgendwo krankenversichert sein. Willst du diesen Job nur als kleine Nebentätigkeit ausüben und bist ansonsten irgendwo angestellt, bist du ja über deinen Hauptberuf krankenversichert. Bist du verheiratet und dein Partner berufstätig und krankenversichert und übst dieses Kleingewerbe aus, so könnte die Familienversicherung greifen (dann darfst du aber nur eine gewissen Stundenanzahl arbeiten und nicht über einen Höchstsatz "Gewinne" einfahren.

Du hast ja dazu nichts geschrieben - daher mein Hinweis, dass auch diese Dinge beachtet werden müssen.