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Kleiner Unfall.Wer muss den Schaden übernehmen?

gefragt von MasterDomiMasterDomi am 21.05.2009 um 23:43 Uhr

Hallo Zusammen, als ich heute abend von dem Hof eines Freundes mit meinem PKW rückwärts rausgefahren bin, habe ich einen PKW, der grade auf dem Hof wenden wollte leicht mit dem Auto touchiert. Der andere PKW hat eine kleine Beule vorne links davongetragen. Mein Auto ist mit dem Schrecken davongekommen :P Nun meine Frage: Wer ist schuld? Ich, weil ich ihn nicht erkannt habe, oder er, weil er auf ein privates Grundstück gefahren ist? Und noch eine Frage: Habe gehört, dass man unter anderem beim Online-Portal des ADAC´s irgendeinen Wisch ausdrucken kann und darauf skizzieren kann, wie die Straße dort verläuft, wo das Grundstück ist und wo der Unfall passiert ist. Polizei haben wir wegen der kleinen Sache nicht gerufen! Freunde von mir waren dabei und haben das Unfallgeschehen miterlebt, können also bezeugen, dass er aufs Grundstück gefahren ist!

Vielen Dank im Vorraus!


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anonym
beantwortet von Tobias1979 am 21. Mai 2009 23:48
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Im Regelfall wirst du vermutlich zahlen müssen, weil du rückwärts gefahren bist und immer mit einem Hindernis rechnen musst, könnte ja auch ein Kind lang laufen. Dass der andere da eigentlich nichts zu suchen hatte, wird dir vermutlich nichts helfen. Aber im Zweifel lieber einen Anwalt fragen oder so mit dem anderen einigen.

Kommentar von 7ff4e6ef2be32cc0135315a534c91b5csmallKathymaus am 22. Mai 2009 00:12

wenn derjeniege irgendwas einwerfen wollte hatte er da ja was zu suchen. der wird kaum einfach so auf das grundstück gefahren sein. selbst wenn er gewendet hat. dir gehört das grundstück ja auch nicht


casilein
beantwortet von casilein am 21. Mai 2009 23:54
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So wie ich das verstehe, habe ihr beide rumrangiert und nicht aufgepasst - in einem ähnlichen Fall bei uns waren die Versicherungen der Meinung, beide sind gleichermaßen Schuld und der Schaden wurde geteilt. Privatgrundstück oder nicht, dürfte ziemlich egal sein, wenn das nicht narrensicher abgesperrt war. Dann kann der andere nämlich davon ausgehen, dass er zum Wenden kurz drauffahren darf.
Bei "kleine Beule vorne links" würde ich denken, dass es sich vielleicht unbürokratisch regel lässt, wenn nicht, meldet den Schaden an Eure Haftpflichtversicherungen, die kriegen dann schon raus, wer schuld ist.


anonym
beantwortet von bijou1020 am 21. Mai 2009 23:44
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wer auf einem Privat Parkplatz rückwärts fährt,hat Schuld

Kommentar von A780689b44695933e9127e57461a98e3smallMasterDomi am 21. Mai 2009 23:47

Was heißt Privatparkplatz, war ein Privatgrundstück, meines Erachtens ist doch er schuld, wenn er auf ein fremdes Grundstück fährt, oder liege ich falsch?

Kommentar von bijou1020 am 21. Mai 2009 23:51

okay bei privat Grundstück kannst du mal nachfragen,aber nach meiner Erfahrung hat derjenige Schuld der rückwärts gefahren ist. Und Polizei wäre bei Privat Grundstück,soviel ich weiß nicht gekommen


Gerd2
beantwortet von Gerd2 am 21. Mai 2009 23:48
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Gut das Dein Auto mit dem Schrecken davon gekommen ist, sonst wäre er vor Schock nicht mehr angesprungen. Aber wer draufknallt ist Schuld ob Privat Grundstück oder nicht. Es hätte ja auch ein Fahrzeug sein können das dem Grundstück zugehörig ist oder ein Besucher. Ob der nur wenden wollte ist unerheblich und nicht von Bedeutung. Ist zwar unangenehm für Dich aber so ist es nun mal.


Nickita
beantwortet von Nickita am 22. Mai 2009 02:10
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Meist der der Rückwärts fährt; Nicht beherrschen des Fahrzeuges...Privat oder nicht Privat spielt keine Rolle



FinanzCoach
beantwortet von FinanzCoach am 22. Mai 2009 11:18
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sprich doch mal mit Deiner KFZ-Haftpflichtversicherung. Sollen die Dir doch sagen, wie sie das sehen (hier greift dann die Rechtsschutzfunktion der Haftpflicht). Sie verfügen über genug Ahnung, Praxisfälle und Rechtsprofis. Die sagen dann, ob ein haftungspflichtiger Schaden vorliegt. (... aber das wird wohl auf "Halbe - Halbe" hinauslaufen (bzw. jeder zahlt seinen Schaden selbst und wird dann auch nicht hochgestuft (Prämie)).

MfG FinanzCoach


DonRamon
beantwortet von DonRamon am 26. Juni 2009 12:25
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Er kann ja auf das Grundstück fahren, du bist uneingeschränkt schuld, wenn du das andere Fahrzeug übersehen hast. Du kannst ja auch nicht ungestraft jemanden aufs Auto rauschen, weil er im Parkverbot steht.


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