Klausureinsicht, welche Rechte?

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Die Musterlösung setzt ja voraus,daß es ein "richtig oder falsch" gibt. Das ist naturgemäß ja gar nicht bei jedem Studiengang bzw. jeder Klausur gegeben. Und Du sollst ja nicht mit Externen darüber diskutieren, sondern eine offzielle Beschwerde bzw. einen Antrag auf Änderung einreichen. Und so viele Punkte werden vermutlich ja nicht zu bemängeln sein, das sollte man sich dann auch noch so merken können.

"Die Musterlösung setzt ja voraus,daß es ein "richtig oder falsch" gibt. Das ist naturgemäß ja gar nicht bei jedem Studiengang bzw. jeder Klausur gegeben." Das ist sicher manchmal zutreffend, jedoch bezog sich meine Frage darauf, dass es eine geben muss,wenn keine Notizen vorhanden sind,oder? Zur Musterklausur selbst lässt sich sagen, dass es diese immer geben kann, da in ihr keine konkreten Antworten gegeben werden müssen. Es kann auch beschrieben werden, in welchem Umfang, welche Inhalte und Formulierungen erwartet werden. "Du sollst ja nicht mit Externen darüber diskutieren...." Warum denn nicht? Wenn ich mir aber externes Feedback vom Fachman holen will? "Und so viele Punkte werden vermutlich ja nicht zu bemängeln sein, das sollte man sich dann auch noch so merken können." Das vielleicht, aber ich will mir vielleicht auch notieren, was erwartet wird, vom Umfang, von der Formulierung, Anzahl gewünschter Bsp etc. So, dass es mir das nächste mal leichter fällt mit den Fragen umzugehen. Mir geht es auch darum, dass ich eine Einsicht nutzen will, um mich weiterzuentwickeln und nicht nur um die Benotung in Frage zu stellen. Und um Schlüsse draus ziehen zu können, sind Notizen manchmal sicher sinnvoll, um damit in arbeiten und sich verbessern zu können.

Deine Antwort ist sehr allgemein und hilft mir nicht wirklich weiter. Ich hätte mir ehr Gesetzesgrundlagen oder sowas gewünscht. Gibt es keine die sagen, was in solchen Richtlinien stehen darf und was nicht?

@FoxHbg

Also gut - wenn Du also z.B. in Ethik einen Klausur schreiben sollst über die Vorteile der Todesstrafe und die Lynchjustiz im Allgemeinen - was ist denn da bitteschön richtig oder falsch? Und wer legt das fest? Daß man sowas in Mathe oder Physik machen kann, ist mir durchaus klar - aber Du hast ja nicht mal im Ansatz geschrieben, um welches Fach es überhaupt geht. Wie willst Du da eine spezifische Antwort erwarten?

@ErsterSchnee

Ich fragte nach den Rechten bei einer Klausureinsicht bezogen auf die Vorgaben,die ich an meiner Uni habe. Ich will hier ja keine Klausurinhalte diskutieren. Darum geht es mir ja nicht. Und für eine Einsicht muss es doch Rechtsgrundlagen geben, die jede Uni zu behrzigen hat. Immerhin leben wir in der guten BRD. Da gibt es ja für alles ein Gesetz^^