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Klausel im Mietvertrag, darf einem das der Vermieter vorschreiben?

gefragt von MrsUnbekannt am 14.12.2008 um 23:30 Uhr

Mein Freund würde sich gerne eine SAT Schüssel zulegen, weil sein geliebter Comedy Central Kanal eine andere Frequenz bekommt.

Nun steht aber im Mietvertrag, soweit ich weiß dass wenn man Fernsehn per Kabel empfangen kann man keine SAT Schüssel aufstellen bzw. anbringen darf. Darf der Vermieter den Mietern so etwas vorschreiben?


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 14. Dezember 2008 23:32
5x
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Es gibt zahlreiche Urteile, dass der Vermieter das nicht untersagen darf. Aber es gibt Bedingungen zur Aufstellung.

Kommentar von sylvie82 am 14. Dezember 2008 23:33

ich kenne nur urteile, die das ausländischen mitbürgern erlaubt...

Kommentar von E429559ceff83b232051e792e39cff2dsmallGlatteis am 14. Dezember 2008 23:35

Ich kenne Sat-Schüsseln überhaupt nur von Ausländern

Kommentar von Ea4cc1825b2ba271c22559203c79d98fsmallWebZecke am 14. Dezember 2008 23:35

ist nur ein Gerücht,heisst immer damit sie ihr Heimatsender sehen können


kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 14. Dezember 2008 23:32
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Kommentar von MrsUnbekannt am 14. Dezember 2008 23:37

Danke!

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 14. Dezember 2008 23:38

Bitte


DaSu81
beantwortet von DaSu81 am 15. Dezember 2008 00:33
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Doch das kann sein, wenn es ein MFH (=Mehrfamilienhaus) ist mit mehreren Mietparteien, dann gehört das äußere eurer Wohnung zum Gemeinschaftseigentum und dann muss sowas von der WEG (Wohnungseigentumsgemeinschaft) beschlossen und genehmigt werden.

Kommentar von Obelhicks am 15. Dezember 2008 09:37

irreführend. nicht alle MFH sind eigentumswohnungen


anonym
beantwortet von Obelhicks am 15. Dezember 2008 09:35
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diese frage ist allein durch rechtsprechung zu beantworten. da heißt es meist, daß grundsätzlich eine solche klausel gültig ist. sofern also das informationsbedürfnis des mieters ausreichend befriedigt wird, darf er keine eigene schüssel gegen den willen des vermieters aufbauen.

es können aber gründe dagegen sprechen, wie z.b. daß der mieter mit dem vorhandenen angebot keine programme in seiner sprache empfangen kann.

wenn etwas durch urteile geregelt ist, heißt das aber daß jeder richter nach eigenem ermessen auch anders entscheiden kann.


WebZecke
beantwortet von WebZecke am 14. Dezember 2008 23:32
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nein,aber er kann den Standort bestimmen und verlangen das es von einer Fachfirma ausgeführt wird

Kommentar von MrsUnbekannt am 14. Dezember 2008 23:34

Ich denke sowieso dass ich das bei meinem Vermieter beantragen darf, wo, wie und durch wen das Gute Stück befestigt werden muss oder darf, dass ist klar.


Qetan
beantwortet von Qetan am 14. Dezember 2008 23:32
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Ja.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 14. Dezember 2008 23:32

Das ist falsch.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 14. Dezember 2008 23:33
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Bei uns ist es jedenfalls verboten. Einige Mieter haben trotzdem eine "Schüssel". Bisher ist noch nichts seitens des Vermieters gekommen.

Kommentar von MrsUnbekannt am 14. Dezember 2008 23:36

Bei uns ist das ein Bisschen "speziell". Die Hausordnung verbietet es auch Wäsche aus dem Fenster oder sichtbar aufzuhängen, weil wir in einem 3 Familienhaus in der Altstadt wohnen.


wolle59
beantwortet von wolle59 am 14. Dezember 2008 23:33
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Ja darf er wenn die Schüssel zu sehen ist. Was ist denn mit DVBT? Ist der Sender da drauf?

Kommentar von MrsUnbekannt am 14. Dezember 2008 23:35

Dumme Frage, was ist "DVBT"? Ist Digitales Fernsehn, oder? Ich bin leider eine nicht so große Leuchte auf dem Gebiet. Aber was du meinst ist wo man einen Digitalreciever braucht, oder? Sorry.

Kommentar von C165f3406cd4724df222d796fb008f79smallwolle59 am 15. Dezember 2008 00:04

Ja


amateur1
beantwortet von amateur1 am 14. Dezember 2008 23:35
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Nur mit Genehmigung des Vermieters.

Kommentar von Obelhicks am 15. Dezember 2008 09:40

falsch. dann bräuchten wir keine rechtsprechung.


Pianoman81
beantwortet von Pianoman81 am 14. Dezember 2008 23:36
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in meiner alten wohnung war es so, dass es eine bestimmung gab, die mir untersagte, eine sat schüssel an der Außenseite anzubringen. hätte nur eine im zimmer haben dürfen. oder - jetzt kommt der witz - ich hätte eine sat schüssel am dachboden montieren dürfen, hätte aber die kosten dafür + leitung in ALLE wohnungen selber zahlen müssen.

wenn es keinen grund gibt wie verschandelung der fassade durch satschüsselwildwuchs dann kannst du deine schüssel montieren wo du willst. kabelempfang als grund gilt nicht...


anonym
beantwortet von anjanni am 14. Dezember 2008 23:36
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Generell kann der Vermieter das erst mal verbieten. Ausnahmen gibt es nur, wenn man Ausländer ist und die Programme seiner Heimat nur über Satlleit empfangen kann.

Wenn aber die Schüssel so aufgestellt werden kann, daß sie an der Fassade nicht zu sehen ist, wird's wohl trotzdem möglich sein. Die sollte dann nur nicht fest montiert sein.

Kommentar von E429559ceff83b232051e792e39cff2dsmallGlatteis am 14. Dezember 2008 23:37

Das kann ich nicht glauben. Info-Freiheit??

Kommentar von Ed1c325e42cd9f51de5fc77f2fa97c19smallwolfgang1956 am 14. Dezember 2008 23:47

Es gibt doch Zeitungen, Kabel-TV und Internet. Schüsseln sind als veraltet zu betrachten.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 15. Dezember 2008 09:15
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"Just for fun", wie im geschilderten Fall besteht keine Anspruch. In begründeten Ausnahmefällen würde ich die Installation durch einen Fachmann unter Nuztung der vorhandenen Befestigungs- und Lehrrhorsysteme zu Kostenlasten des Mieters gestatten. Voraussetzung ist allerdinge, dass der Mieter für diese Genehmingung eine Kaution in Höhe von € 1.000 für den späteren fachgerechten Rückbau bei Beendigung des Mietverhältnisses stellt.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 15. Dezember 2008 15:00
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Dem Grunde nach hat der Vermieter wohl recht ! Es schmälert sein Anwesen wenn dort jeder eine Schüssel aufstellen wollte, zumal ein Kabelanschluss besteht ! Dann hast Du im Mietvertrag genau dem Verbot zugestimmt !


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