Klassenkonferenz - eine Art Schulgericht?

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Das Ganze hat klar 2 Dimensionen: einmal ist er bei einer Schulveranstaltung erwischt worden, hat möglicherweise mit seinen Joints auch andere Mitschüler gefährdet. Das fällt natürlich in die Zuständigkeit der Schule. Und die Schule will natürlich auch wissen ob noch mehr Schüler involviert sind. Zum anderen gehts hier um eine strafbare Handlung und da weiß ich nicht ob dein Sohn drei Joints noch als Eigenkonsum deklarieren kann. Ich würde nicht mauern. Ich würde mich danach richten inwieweit Dein Sohn zu dieser Sache steht, inwieweit er wirklich einsehen kann, daß er einen ziemlichen Mist gebaut hat. Nur dann würde ich ihn schützen, wenns zu heftig wird. Ansonsten gibt es die gängige Ansicht, daß es beim Ersten mal richtig "krachen" muß, da wirkt noch die Abschreckung. Ich wünsche, daß alle die Chance haben daraus zu lernen.

Ich kenne das noch so, dass dort das Thema allgemein behandelt wird und Präventionsmaßnahmen beschlossen werden sowie Sensibilisiert werden soll. Ich kann mir nicht vorstellen dass man Euch da bloßstellt, da dies eine Straftat wäre. (Rufschädigung etc.)

Was die Strafe für Deinen Sohn angeht, wird dieser wahrscheinlich davonkommen mit einem blauen Auge wenn er Ersttäter war. Vllt hat er Glück und das Verfahren wird eingestellt.

Hallo,

es ist völlig verständlich, daß du deinen Sohn schützen willst, außerdem kann es wohl sein, daß er dazu verleitet wurde, die "Joints" für die anderen Schüler aufzubewahren. Wichtig wäre zu wissen, wo er oder die anderen Schüler, sich den "Stoff" besorgt haben, die Dealer müssen gefaßt werden, das ist Sache der Polizei.

Wie alt ist dein Sohn denn ?

Ich würde mir aber juristischen Rat einholen (Verwaltungsrecht für Schulen / evtl. Strafrecht), so daß du einen Anwalt hast, falls irgendwelche Maßnahmen ins Auge gefaßt werden (Schulverweis, usw...), und falls dein Sohn von der Polizei verhört werden sollte.

Außerdem, diese Konferenz mit Lehrern und Vertretern der Eltern sollte streng vertraulich verlaufen. Man sollte auch euch (den Eltern) die Gelegenheit geben, sich vorher mit dem Jungen über den Vorfall auszudrücken (unter Anwesenheit eines Anwalts wäre am besten).

Daß man die Angelegenheit sofort "an der großen Glocke" hängt, finde ich nicht unbedingt gut. Ich meine, man kann schon eine Konferenz mit Schulleiter, Elternvertretern, usw... berufen, wenn man einiges mehr über den Vorgang weißt (Aufklärung durch die Polizei).

Es ist klar, daß man sein Kind in einem solchen Fall nicht im Stich lassen will. Was manche meinen: "er hat es sich eingebrockt, also sollte er die Sache ausbaden", ist nicht realistisch. Jeder macht mal Fehler, und er ist vielleicht nicht der Schuldige, bis das Gegenteil erwiesen ist. Und auch wenn er diese Joints gehortet hat, muß man behutsam mit ihm umgehen, er darf nicht das Gefühl bekommen, daß alle ihn verurteilen, was ihn womöglich dazu verleiten würde, richtig in die Drogenszene einzusteigen und richtig süchtig zu werden.

Emmy

Hier gehts auch um eine Güterabwägung: eine falsche Entscheidung und es kann sich in der Schule eine Subkultur aufbauen mit regelmäßigen Drogenaktivitäten, die sich im weiteren Verlauf nicht unbedingt auf Cannabis beschränken müssen. Nur wenn der Knabe dazu beiträgt die Geschichte lückenlos aufzuklären und Roß und Reiter nennt, würde ich ihn da wieder raus lassen und einen Schlußstrich ziehen.

In dem Fall würde ich den Sohn mal nicht zu viel schützen, er hat es sich eingebrockt, also muss er es auch auslöffeln. Das ist es was er daraus lernen muss. Du bist ja dabei und kannst einschreiten wenn es zuviel oder unsachlich wird. Ich würde mir da jetzt nicht die Frage stellen was die gesetzlich dürfen außer bei den Konsequenzen.

Die Schule kann deinen Sohn vermutlich von der Schule werfen, KANN. Polizei darf die Schulleitung jedoch nicht spielen. Ich würde mich einmal über die gesetzliche Lage UND die wirklichen Gefahren diskutieren. Schau das das ganze bei eienr "erhobener Zeigefinger" Sache bleibt. Ihr seit nicht Auskunftspflichtig.Gerichtsverfahren wird wenn eh eingestellt. In Österreich gibt es selbst gesetze nach denen es nicht der Polizei gemeldet werden darf wenn das genze innerhalb der schule geklärt wird. Paragraph fällt mir leider gerade nicht ein.