esmeray68 am 15.01.2009 um 19:49 Uhr
Ich hatte ja vorhin gefragt,ob ich denn f.Unterstützung erhalten könnte,um auf meine Abschlussfahrt zu gehen Habe heute beim Sozialamt angerufen,die meinten ich solle erstmal einen Antrag auf Wohngeld stellen,da ich nur so eine Chance hätte.Soll ich diesen Antrag stellen?Ist es sinnvoll? Vorher werde ich mich allerdings beim Schülerverein erkundigen. Bezalht das dann die Schule?

Meine Tochter hatte in der 10ten auch ihre Abschlussfahrt (England); ich konnte das nicht auf ein mal tragen.... Es gab an der Schule einen Fond für Ausnahmefälle; die Klassenfahrt wurde ihr davon bezahlt; es war eine Auslage und ich zahlte mtl. 10 Euro zurück;

§ 23 Abs. III SGB II
3) 1Leistungen für 1.Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, 2.Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie 3.mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen sind nicht von der Regelleistung umfasst. 2Sie werden gesondert erbracht. 3Die Leistungen nach Satz 1 werden auch erbracht, wenn Hilfebedürftige keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können.
vorheriger Antrag auf Wohngeld ist nicht erforderlich
1hoss43 am 15. Januar 2009 20:05 Gut, spare ich mir schon die Antwort!
Hättest den letzten Satz auch fett hervor heben können!
ein wenig Kritik muß schon sein ;-)
Wir haben früher Klassenfahrten durch nützliche Aktionen finanziert bekommen. Verkehrszählungen und kleinere Arbeiten, wo alle Klassenkameraden mit machen mußten. Der erwirtschaftete Betrag wurde brüderlich geteilt. Warum also nur die Hände aufhalten? Tu was dafür... So etwas gibts doch heute sicher auch noch!
Wenn das Sozialamt sagt, dass du nur so eine Chance hast, warum fragst du dann noch, ob das sinnvoll ist???? Mach einfach. Versuch macht klug. Wir haben früher in der Klasse gesammelt, um finanziell schlechter gestellten Schülern zu helfen (hat halt jeder 10DM mehr bezahlt), aber das gibt es wohl heute nicht mehr. Die Finanzen von Schulen sehen eher mies aus, aber vllt hat der Schülerverein eine ähnliche Regelung wie wir früher?
Es gibt ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts, in welchem Hartz-IV-Empfängern (bzw. deren Kindern) die volle Kostenübernahme für Klassenfahrten zugesichert wird. Das gilt auch für reine Sozialhilfeempfänger...
siehe hier:
Bundessozialgericht: Jobcenter bezahlt Klassenfahrten für Kinder von Hartz-IV-Empfängern aus Wikinews, einem freien Wiki für Nachrichten Wechseln zu: Navigation, Suche Veröffentlicht: 12:24, 16. Nov. 2008 (CET) Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen.
Kassel (Deutschland), 16.11.2008 – Neben weiteren Grundsatzurteilen zu Hartz IV entschied das Bundessozialgericht (BSG), dass in Zukunft die Jobcenter Klassenfahrten für Kinder von Arbeitslosengeld-II-Empfängern in vollem Umfang bezahlen müssen, damit Kinder im schulischen Bereich nicht benachteiligt werden.
Zur Ergänzung das Az: B 14 AS 36/07 R