Klassenfahrt bezahlt, dann nicht versetzt, Rückerstattungsrecht?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich denke, dass das Geld zurückerstattet werden muss- da die Lehrer sicher schon von der Nichtversetzung wussten, hätten sie das vorher Regeln können. Zudem muss soviel Spielraum da sein, dass bei einem Ausfall ausgewichen werden kann- sprich- es kann auch jemand krank werden, der schon bezahlt hat, dann wird das Geld auch rückerstattet.

Wenn die geplante Klassenfahrt betreffend bereits Vorauszahlungen an Dritte geleistet wurden, dann hängt es von deren Geschäftsbedingungen ab, ob du ein "Recht auf Rücktritt" hast und unter welchen Bedingungen. Um nichts anderes geht es ja wohl.

Dein Lehrer muss sich halt auch an geltende Regeln halten. Er kann dir bestimmt erklären, warum dein Rücktritt von der Reise nicht möglich sein soll. Er kennt die Bedingungen, unter denen ihr als Schüler (alternativ eure Eltern) unterschrieben habt. - Er will deine Vorauszahlung bestimmt nicht für sich behalten.

Hoi.

Natürlich steht dir/deinen Eltern das Geld zu und muß, zumindest teilweise, rückerstattet werden oder du mußt an der Fahrt teilnehmen dürfen. Vertrag ist Vertrag!

In den Reiseunterlagen steht sicher drin, bis wann man von der Reise zurücktreten kann und wieviel man dann wieder erstattet bekommt. Zur Not einfach mal beim Reisebüro oder Reiseveranstalter anrufen.

Einfach gar kein Geld mehr zurückzuzahlen und trotzdem die Leistung(Klassenfahrt) zu verweigern - geht nicht.

Hier mal ein Beispiel aus den Bedingungen von TUI:

"7. Rücktritt des Kunden

a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Die Erklärung wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei TUI Cruises eingeht.

b) Tritt der Kunde zurück, so wird pro Person folgende pauschalierte Entschädigung für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen fällig:

Reiserücktritt Wohlfühlpreis Flex-Preis Sonderangebote "Mein Schiff"

Bis zu 50 Tage vor Reiseantritt 20 % 35 % 50 %

49 Tage bis 30 Tage vor Reiseantritt 30 % 45 % 55 %

29 Tage bis 24 Tage vor Reiseantritt 40 % 60 % 70 %

23 Tage bis 17 Tage vor Reiseantritt 60 % 80 % 90 %

16 Tage bis 1 Tag vor Reiseantritt 80 % 90 % 90 %

Nichtantritt der Reise* 95 % 95 % 95 %

Viel Glück Loki

Das Geld für eine Klassenfahrt nacH den Sommerferien bezahlt man erst im neuen Schuljahr! Natürlich müssen die Dir das Geld zurückgeben, oder Du darfst an der Klassenfahrt teilnehmen! Das war bei unserer ABI-Fahrt auch so! Eine Schülerin war nicht zum schriftlichen Abitur zugelassen worden, musste also nach 13/I in 12/II zuurück! Dennoch durfte sie mitfahren, obwohl 13/II schon angefangen hatte! Übrigens hat der Lehrer da nix mit zu tun! Deine Eltern haben einen Vertrag mit der Schule als Institution geschlossen! Wende Dich an den rektor, ansonsten an die Schulversammlung! Viel Spaß!

Hallo Fred4u,

es gibt einen Erlass: Schulwanderungen und Schulfahrten der hier nachzulesen ist:

http://www.schullandheim.de/richtlinien/he_schulwanderungen_2003.pdf

Dort heißt es wörtlich im Kapitel III / 5, Vertragsgestaltung:

Können einzelne Schülerinnen und Schüler wegen Erkrankung oder aus anderen wichtigen Gründen an der Fahrt nicht teilnehmen, so werden die anteiligen Reisekosten einbehalten, sofern nicht eine Rückzahlung von den Vertragspartnern (Beherbergungs- oder Beförderungsunternehmen) erreicht werden kann. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung soll hingewiesen werden.

Es gibt somit keinen Rückerstattungsanspruch.

Das ist sehr ärgerlich.

EF2

Der oben zitierte Erlass stammt aus Hessen. Generell wird es aber auch in den anderen Bundesländern so gehandhabt.