Klassenfahrt bei getrennt lebenden Eltern

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Aus:

http://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/sonderbedarf/

"Bei Internatskosten, Klassenfahrten, Kommunion, Schüleraustausch und ähnlichen Kosten lehnen die meisten Gerichte einen Sonderbedarf ab, weil solche Kosten nicht "unvorhersehbar" sind. Andere Gerichte unterscheiden danach, ob der normale, laufende Unterhalt nach einer der unteren Stufen der Düsseldorfer Tabelle (das sind die Stufen 1 bis 4) gezahlt wird, oder nach einer höheren Stufe. Wird der laufende Unterhalt nur nach einer der unteren Stufen gezahlt, ist der Unterhalt also verhältnismäßig gering, dann liegt eher Sonderbedarf vor, als wenn der laufende Unterhalt höher ist. Denn dann ist es schwerer bis unmöglich, den zusätzlichen Bedarf aus dem Unterhalt anzusparen."

Dankeschön.

Hat denn die Mutter, die ja schließlich dein Kind versorgt und sicher auch Geld in dein Kind investiert, wenn der Unterhalt nicht ausreicht, soviel zur Verfügung, dass sie die Kosten locker übernehmen kann? Wenn nein, hilf mit, damit dein Kind auf Klassenfahrt gehen kann. Es geht um einen jungen Menschen, den du (hoffentlich) liebst und dem du dein Leben lang verpflichtet bist (nicht nach dem Gesetz, sondern weil du ihn gemacht hast).

Wie ihr auch schon geantwortet. Es geht mir nicht um das moralische sondern um das rechtliche. Natürlich wird mein Kind mit auf die Klassenfahrt fahren.

@f5f5f5

Welchen Unterschied macht es, ob du verfplichtet bist oder ob du freiwillig einen Beitrag leistest? Willst du deiner Ex auf Butterbrot schmieren, dass du ein selbstloser Mensch bist, wenn du freiwillig zahlst?

Hallo f5f5f5,

erst einmal ein Lob, dass Du überhaupt Unterhalt bezahlst. Das ist ja heutzutage leider nicht selbstverständlich.

Also, der Unterhalt dient dazu, dass der Lebensbedarf gesichert ist (Essen, Trinken, Kleidung).

Die Klassenfahrt ist eine Zusatzleistung bzw. Sonderausgaben. In der Regel muss sich der zu zahlende Elternteil mit 50% beteiligen. Gilt auch z.B. auch für Zuzahlungen bei kieferorthopädischen Leistungen, die nicht im Umfang der Kassenleistungen enthalten sind.

Trotzdem, wenn Dir Dein Kind wichtig genug ist und Du möchtest, dass es an der Klassenfahrt teil nimmt, dann bezahle Deinen Anteil an der Klassenfahrt. In der Regel werden beim Elternabend schon Ratenzahlungen vereinbart, da ja auch Elternpaare, die verheiratet sind, nicht auf einmal den vollen Betrag bezahlen können. Erkundige Dich, wie das in der Schule abläuft und überweise den Betrag direkt auf das eingerichtete Schulkonto. Gib der Mutter dann eine Kopie von der getätigten Überweisung.

Weiterhin viel Glück.

Gruß Schnegge

Der Unterhalt für ein Kind ist so berechnet, dass davon alle laufenden Kosten bestritten werden können (vorausgesetzt, es wird wenigstens der Mindestunterhalt gezahlt....).
Dazu gehören in der Regel auch Klassenfahrten, da sie "planbar" sind und dafür vom laufenden Unterhalt "Rücklagen" gebildet werden können.

Nur Sonder- oder Mehrbedarf fallen aus dem "normalen" Unterhalt raus (Nachhilfe, medizinisch notwendige Zuzahlungen etc....., auch Musikstunden, wenn diese von beiden Eltern gewünscht sind...o.ä.).
Diese Ausgaben wären dann von beiden Eltern zu bestreiten, anteilig im Verhältnis ihrer Einkommen zueinander.

Natürlich möchte ich das meinem Kind ermöglichen. Trotzdem die Frage…

Muss ich mich finanziell überhaupt dann beteiligen?

Rechtlich betrachtet bist Du nicht verpflichtet..., aber Freude und Glück sind sowieso nicht mit Geld zu bezahlen.....

Hast schon gute HInweise bekommen bzgl Rechtslage. Aber warum fragst du eigentlich? Ermögliche deinem Kind einfach die Fahrt ohne Muh oder Mäh. Hoffentlich unterstützt du dein Kind weil du es liebst nicht nur weil das Gesetzt dich zwingt. Die Mutter investiert ihre Zeit, Liebe und Geld in das Kind das ihr gemacht habt und das scheinbar bei ihr lebt, da kannst du doch wenigstens mit Geld helfen. Wenn du nicht zahlen müsstest aber doch zahlst wirst du nicht automatisch zum Helden (so a la Seht alle her , Ich müsste nicht zahlen aber ich zahle es doch weil ich ja so nett bin ) ;) sondern bist einfach ein Vater