LuckyLuke87 am 17.11.2008 um 19:48 Uhr
Hi leute,
ein Mitschüler von mir (ich bin Klassensprecher) hat letzte Woche Montag die ersten 2 Stunden gefehlt 8war beim Arzt) . In diesen 2 Stunden haben wir eine KA geshrieben. Er hat ein Attest (heute gebracht - wir haben nur MO Schule - berufsschule)
Die Frage: hat er ein RECHT darauf nachzuschreiben? Die Lehrerin war stinksauer, dass er sich nicht direkt danach gemeldet hat und ihn heut gleich mal mündlich geprüft, was er total vermasselt hat.
Hat jmd eine Rechtsgrundlage? etwa Schulordnung o.ä ?
danke und gruß
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Wenn der Lehrer lust hat eine neue Arbeit zu schreiben, dann ja.
Nachschreiben ist eigentlich erlaubt aber da ihr nur MO schule habt ist auch eine mündliche prüfung erlaubt .
LuckyLuke87 am 17. November 2008 19:53 wo steht das...nix für ungut, aber wenn ich das Gespräch mit der Lehrerin suche, kann ich nicht sein post ausdrucken^^

Als Klassensprecher sind Sie Mitglied der Schülervertretung Ihrer Schule. Sprechen Sie zur Klärung den Schülersprecher der Schule an.
Die Schulgesetze sind in Deutschland Sache der Bundesländer. Es gibt also 16 Varianten. Es kann daher nicht schaden, wenn Sie sich mit Literatur über die Rechtslage in Ihrem Bundesland versorgten.
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