Frage von simbolik 03.06.2009

Klage vor Bundesverfassungsgericht: Begründetheit = Erfolg?

  • Antwort von gerhass 03.06.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Wenn sie zulässig und begründet ist, hat sie selbstverständlich Erfolg. Wenn Sie nämlich abgewiesen wird, geschieht das, weil sie nach Ansicht des Gerichts entweder schon nicht zulässig oder aber nicht begründet war. Es wäre ja ein Widerspruch in sich, wenn das Gericht sagen würde, die Klage sei zwar zulässig und begründet, aber trotzdem erfolglos. Welchen Grund könnte denn ein Gericht haben, sie trotzdem abzuweisen? Allerdings entscheidet das Gericht natürlich aus seiner Sicht, was begründet ist. Wenn Du etwas für begründet hältst, muss das BVerfG noch lange nicht das auch für begründet halten...

  • Antwort von MeinPapa 03.06.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Hat Aussicht auf Erfolg, muß aber nicht. Das letzte Wort haben, immer noch, die Richter.

  • Antwort von MGMGMG 03.06.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Du beginnst mit dem Obersatz: Die Klage hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie ... Dann prüfst du die Zulässigkeit, bejahst Du die, prüfst Du die Begründetheit. Bejahst Du auch die, hat die Klage Erfolg, da sie zulässig und begründet ist. Mehr isset nich!

  • Antwort von erweh 03.06.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Es gilt die alte Regel: > Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand <.

    Ehrlich man weiß es einfach nicht genau, die letzten 2 Prozesse, die ich geführt habe, waren eigentlich völlig klar, hab aber trotzdem Verloren, einmal wg. Verfahrensfragen und einmal obwohl der Richter vorher meine Ansicht gestützt hat.

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