Klage vor Bundesverfassungsgericht: Begründetheit = Erfolg?
Hallo an die Juristen!
Ich stelle mir eine Frage und zwar: Ist eine Klage die zulässig und begründet ist auch immer erfolgreich oder hat sie nur Aussicht auf erfolg?
Sprich: Die Klage hat AUSSICHT auf Erfolg wenn sie zulässig und begründet ist
oder
Die Klage HAT erfolg wenn sie zulässig und begründet ist?
Die voraussetzung für ein verfahren ist doch die zulässigkeit oder? Wenn meine Klage dann begründet ist muss mir das BuverfGe dann recht geben?
Danke
-
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Wenn sie zulässig und begründet ist, hat sie selbstverständlich Erfolg. Wenn Sie nämlich abgewiesen wird, geschieht das, weil sie nach Ansicht des Gerichts entweder schon nicht zulässig oder aber nicht begründet war. Es wäre ja ein Widerspruch in sich, wenn das Gericht sagen würde, die Klage sei zwar zulässig und begründet, aber trotzdem erfolglos. Welchen Grund könnte denn ein Gericht haben, sie trotzdem abzuweisen? Allerdings entscheidet das Gericht natürlich aus seiner Sicht, was begründet ist. Wenn Du etwas für begründet hältst, muss das BVerfG noch lange nicht das auch für begründet halten...
-
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Hat Aussicht auf Erfolg, muß aber nicht. Das letzte Wort haben, immer noch, die Richter.
Kommentar von domchefdomchef 03.06.2009und die sind kraft gesetzes frei in ihrer entscheidung.
-
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Du beginnst mit dem Obersatz: Die Klage hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie ... Dann prüfst du die Zulässigkeit, bejahst Du die, prüfst Du die Begründetheit. Bejahst Du auch die, hat die Klage Erfolg, da sie zulässig und begründet ist. Mehr isset nich!
-
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Es gilt die alte Regel: > Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand <.
Ehrlich man weiß es einfach nicht genau, die letzten 2 Prozesse, die ich geführt habe, waren eigentlich völlig klar, hab aber trotzdem Verloren, einmal wg. Verfahrensfragen und einmal obwohl der Richter vorher meine Ansicht gestützt hat.
Richtisch!
Jau! DH!