Hallo!
Wie leite ich ordentlich eine Klage über eine Lohnforderung und ein Kündigungsschreiben beim Arbeitsgericht ein, ohne auch den geringsten Formfehler zu begehen?
Es geht um meinen säumigen Ex-Arbeitgeber, welcher mir nach seiner mündlich ausgesprochenen Kündigung (hat dabei standrechtlich seine Schlüssel eingefordert) jetzt auch noch meinen letzten Lohn nicht ausbezahlt. Er ist nicht etwa zahlungsunfähig, vielmehr vermute ich hier List.
Welches Arbeitsgericht zuständig ist, weiß ich. Nur genieße ich keinen Rechtschutz und muss daher alles alleine durchziehen. Welche Stationen durchlaufe ich also bis zur rechtsgültigen Einreichung meiner Klage?
Vielen Dank für Eure Tipps!
1 Station ist ein Anwalt. Mehr brauchst Du nicht.

Rufe das zuständige Arbeitsgericht an und mache einen Termin mit der Rechtspflegestelle aus, die helfen dir dann weiter
Wieso allein durchziehen?
Du kannst doch einen Anwalt beauftragen. Das würde ich in jedem Fall tun, um genau die von dir angesprochenen Fehler zu vermeiden. Rechtsberatung ist doch hier gar nicht statthaft.

Ohne Anwalt sieht es schlecht aus, denn Dein Ex-Arbeitgeber hat sicherlich einen an seiner Seite.

Ohne Anwalt ist das sinnlos... vorm Arbeitsgericht zahlt jeder in der ersten INstanz seine Kosten selber... aber der Anwalt wird sicher weniger haben wollen, als Du forderst... wenn nicht: VERGISS es.
Auf diesen Kosten, selbst jener in der 1. Instanz möchte ich eben nicht sitzen bleiben. Mein Ex-Chef geht wegen des geringen Streitwerts erst gar nicht davon aus, dass ich vors Gericht ziehe, daher auch diese List. Er reagiert ja nicht mal auf meine formlose Zahlungserinnerung, nicht mal eine ordentliche Abmeldung von der Knappschaft oder ein sonstiges Kündigungsschreiben erging mir seinerseits. Da es sich um 'nur' einen Monatslohn handelt, erhält meine Anstrengung auch Symbolcharakter, aber die Sache ist es mir wert! Die Kosten in der 1. Instanz würden doch auch von meinem Ex-Chef getragen wenn's zu meinen Gunsten ausgeht, oder?
bitmap am 23. Juni 2008 22:10 ''Die Kosten in der 1. Instanz würden doch auch von meinem Ex-Chef getragen wenn's zu meinen Gunsten ausgeht, oder?''
Nein, würden sie nicht. Bis zur 1. Instanz zahlt jede Partei ihren Anwalt selbst. Und das ist das Teuerste an der ganzen Sache.
Unbedingt einen Anwalt einschalten - schon deshalb, weil es eben nicht nur um ein Monatsgehalt geht. Die Kündigung ist rechtswidrig, weil sie bisher wohl nur mündlich zugegangen ist, was unzulässig ist. Ausserdem sollest du unbedingt - möglichst unter Hinzuziehung unabhängiger Zeugen - wieder deine Arbeitskraft anbieten, indem du trotzdem zur Arbeit gehst - unter Hinweis auf die Rechtswidrigkeit der Kündigung. Sollte er deine Arbeitskraft ablehnen, kannst du wieder nach Hause gehen und deinen Lohnfortzahlungsanspruch per Anwalt gerichtlich geltend machen. Ich hoffe, die "Kündigung" war erst heute oder vor wenigen Tagen. Da der AG dir die Schlüssel abgenommen hat, kannst du später immer sagen, du hattest keine Möglichkeit, wieder deine Arbeit aufzunehmen und hast dich eben erst jetzt informiert. Viel Glück - aber das geht nur mit Anwalt!!!
Sollte doch eine schriftliche Kündigung vorliegen, ist eine Kündigungsschutzklage ohnehin nur binnen 3 Wochen möglich. Insoweit ist deine Schilderung widersprüchlich.
bitmap am 23. Juni 2008 22:43 Warum sollte das nur mit Anwalt gehen? Wo ist denn da ein großes Problem? Es gibt ne Lohnforderung und ne unwirksame Kündigung. Ist doch kein schwerer Fall.
Arbeitskraft anbieten - insofern sich das Ganze momentan abspielt - ist ein guter Tipp.
Sowohl die Gerichte, als auch die Anwälte des Arbeitgebers nehmen den Arbeitnehmer nicht für voll, wenn er selbst nicht anwaltlich vertreten ist. Aus diesem Grund habe selbst ich als Jurist mich in existentiell wichtigen Prozessen ,mich anwaltlich vertreten lassen...

Nein, man muss nicht zum Anwalt. Nur dann bitte nicht heulen, wenn´s schief geht :-)
Ein Anwalt ist bis zur 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht gar nicht notwendig. Beim Arbeitsgericht gibts Rechtspflegr, die bei Erstellung der Klage helfen. Und die kosten nichts.