Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung (Kostenabwehr)

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei Klagerücknahme muss allein der Kläger die Kosten des Verfahrens tragen, zumal die Klage unzulässig war da du fristgerecht zustimmtest. Durch die Klagerücknahme sind die Verfahrenskosten geringer, es bleibt aber dabei, dass der Kläger allein zahlen muss. Bei einem Vergleich sähe es anders aus, dann wären die Gerichtskosten hälftig zu teilen und die Anwaltskosten von jeder Seite für sich zu tragen. Lege also fristgerecht gegen den Gerichtsbeschluss Widerpruch ein. Schau evtl. in die ZPO rein (Zivilprozessordnung). Kannst auch über google dich schlau machen ("Kostenverteilung bei Klagerücknahme).

Wichtig ist, dass du beweisen kannst, dass der Vermieter fristgemäß deine Zustimmung erhalten hat (Datum auf der Zustimmung ist noch nicht Beweis genug). Wer eine Klage zurücknimmt, hat auch die Kosten hierfür zu bezahlen. Ansonsten würde es einen Antrag geben, dass die Hauptsache für erledigt erklärt wird und beantragt wird, die Kosten des Verfahrens dem Beklagten aufzuerlegen sind.

"diese hat er fristgemäß erhalten."

Das ist doch der springende Punkt... wenn er sie fristgemäß erhalten hat, hätte er nicht klagen und die Klage wieder zurückziehen müssen und es wären keine Gerichtskosten entstanden.... deshalb sollst nun du diese zahlen. D.h. Das Gericht geht davon aus, dass du eben nicht innerhalb der Frist deine Zustimmung erteilt hast.

Bist du anderer Meinung, dann lege gegen den Kostenbescheid einen entsprechend begründeten Wiederspruch ein.

Der Vermieter hat sie ja fristgemäß, also innerhalb der im Mieterhöhungsverlangen genannten Frist erhalten. Warum hat er dann danach ( auch noch innerhalb der Frist) Klage erhoben? 2 Monate gewartet und dann die Klage zurückgenommen?

Vielleicht sollte sich das Gericht mal die Zustimmung zum Mieterhöhungsverlangen ansehen, da sind Datum und meine Unterschrift drauf.

Hat hier wohl der Vermieter frühzeitig geklagt und somit mutwillig?

Außerdem zahle ich bereits seit 3 Monaten die neue Miete vorbehaltlos. So habe ich das schon im Widerspruch dem Gericht mitgeteilt. Die die Klage also mutwillig und verfrüht war und ich die Miete bereits seit 3 Monaten vorbehaltlos zahle, war die Klage unbegründet. Ich habe auch beantragt, die Kosten für das Verfahren dem Kläger aufzuerlegen.

Mal sehen was das Gericht jetzt schreibt

@Treffi1980

Gut so, dann bin auch ich mal gespannt, wie das Gericht zu deinem Widerspruch entscheiden wird. Kannst ja mal hier reinschreiben, was rausgekommen ist.

@angy2001

PS: Habe nochmal deine Antwort auf casala's Beitrag gelesen. Das Gericht hat ja noch gar keinen Kostenentscheid geschickt, sondern dich zur Stellungnahme auf den Antrag des Klägers aufgefordert ... das ist doch was anderes.

Nach meinem Rechtsempfinden muss der Kläger (Vermieter) die Gerichtskosten zahlen. Wäre mal interessant, wie das Gericht entscheidet. Kannst ja mal hier reinstellen, was rausgekommen ist.

@angy2001

Bedeutet das jetzt etwa soviel wie:

Der Kläger möchte Ihnen die Kosten des Verfahrens und seine Rechtsanwaltskosten auferlegen, was halten sie davon?

Nun, da der Kläger noch innerhalb der Bedenkzeit für die Zustimmung zum Mieterhöhungsverlangen geklagt hat, obwohl ich meine Zustimmung bereits längst gegeben habe, war die Klage verfrüht, da er sie dann aber erst 2 Monate später wieder zurückzog, obwohl er ja schon längst im Besitz der Zustimmung war, wird wohl der Kläger die Kosten für seine missglückte Klage tragen müssen.

Was meinst Du, reicht das was ich im Widerspruch geschrieben habe aus, oder hätte etwas anderes schreiben sollen?

@Treffi1980

Ich denke, das wird reichen - aber vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Alles Gute und viel Glück also für dich.

klingt sehr unwahrscheinlich.

wenn du zahlen sollst stehen mit sicherheit die §§ im schreiben auf die sich die begleichung der verfahrenskosten beziehen.

In dem Schreiben vom Amtsgericht steht:

werden Ihnen anliegend die Klage und die Klagerücknahme zur Kenntnis und ggfls. Stellungnahme zu dem Kostenantrag vom 19.06.2012 binnen 2 Wochen übersandt.

In der Klagerücknahme des Vermieters steht:

wird die Klage zurückgenommen und beantragt,
der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Von Paragaphen steht da nichts...

Streitwert 422 €

@Treffi1980

Das ist nur ein in Kenntnissnahmeschreiben des Gerichtes an Dich.Dein Vermieter versucht seine Kosten bedingt durch sein verfrühte angestrebtes Klageverfahren ,bzw.Antrag,auf Dich abzu wälzen. Du mußt dem nur Widersprechen,das kannste ohne Anwalt.Da der Streitwert unter 500,- Euro liegt,was er auch bewußt und vorsetzlich gemacht hat.Denn läge er darüber,könntest Du ja einen Anwalt nehmen und da er weiß im vorhinein,das wenn es zu ein Verfahren kommt,er verlieren wird,müsste er Deinen Anwalt mit bezahlen.----Gehe,bzw. schreibe den Gericht Deinen Widerspruch per Einschreiben mit unterschriebener Rückantwortkarte und dann hast Du Ruhe.

Auch hier ein Update....

Die Klage des Vermieters war unbegründet, dieser hat nun auch die Verfahrenskosten, sowíe seine Anwaltskosten zu tragen.

Vielen Dank an alle für eure Hilfe... fühlt euch geknuddelt...