mikael am 07.07.2008 um 10:34 Uhr
Hallo, alle miteinander! Mir geht es um folgendes, eine Klägerin schreibt eine Klage, diese Klage wird dem Beklagten zugestellt. Der Beklagte übergibt die Klage seinem Anwalt und der Anwalt schreibt eine Klageerwiderung. Und nun meine Frage: Der Richter der später über diese Klage richten muss, sieht der Richter überhaupt diese Klageerwiderung? Oder muss der Anwalt des Beklagten sämtliche Argumente aus der Klageerwiderung erneut vorbringen? Schönen Dank.

der Richter sieht alles, muß er ja auch. Entscheidet er nach Aktenlage, dann kann nur gelten was in der Akte steht...

Alle bisherigen Aktivitäten werden mit herangezogen bei der Beurteilung des Falles.

Der Anwalt schreibt die Klageerwiderungan das Gericht und nicht an die Klägerin. Der Richter sieht sie also auf jeden Fall. Die Klägerin erhält eine Mehrfertigung der Klageerwiderung erst vom Gericht zugestellt.

Ja klar, wenn der Anwalt die Gegenklage unter der selben Aktenzahl beim Gericht einbringt, dann weiß der Richter das, weil alles in einem Akt liegt.

Der Richter hat Akteneinsicht und liest sich in den Fall ein.
Verstehe ich jetzt Deine Aussage richtig: was die Klägerin verlangt und der Beklagte erwidert, darüber entscheidet der Richter?
Wenn es über Gericht geht ja. Aber um das genau zu beantworten, sind die Angaben zu gering. Am besten du fragst einfach einmal deinen Anwalt.