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Klägerin und Beklagter

gefragt von mikaelmikael am 07.07.2008 um 10:34 Uhr

Hallo, alle miteinander! Mir geht es um folgendes, eine Klägerin schreibt eine Klage, diese Klage wird dem Beklagten zugestellt. Der Beklagte übergibt die Klage seinem Anwalt und der Anwalt schreibt eine Klageerwiderung. Und nun meine Frage: Der Richter der später über diese Klage richten muss, sieht der Richter überhaupt diese Klageerwiderung? Oder muss der Anwalt des Beklagten sämtliche Argumente aus der Klageerwiderung erneut vorbringen? Schönen Dank.

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recht x 35.085 klage x 128 beklagter x 1

BesserwissHoch3
beantwortet von BesserwissHoch3 am 7. Juli 2008 10:35
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der Richter sieht alles, muß er ja auch. Entscheidet er nach Aktenlage, dann kann nur gelten was in der Akte steht...

Kommentar von E5d97bea0b993542bcc8dd4fab14508dsmallmikael am 7. Juli 2008 10:38

Verstehe ich jetzt Deine Aussage richtig: was die Klägerin verlangt und der Beklagte erwidert, darüber entscheidet der Richter?

Kommentar von 51f69b7b336df7ff63ec28cf41170996smallBesserwissHoch3 am 7. Juli 2008 10:42

Wenn es über Gericht geht ja. Aber um das genau zu beantworten, sind die Angaben zu gering. Am besten du fragst einfach einmal deinen Anwalt.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 7. Juli 2008 10:36
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Alle bisherigen Aktivitäten werden mit herangezogen bei der Beurteilung des Falles.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 7. Juli 2008 22:44
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Der Anwalt schreibt die Klageerwiderungan das Gericht und nicht an die Klägerin. Der Richter sieht sie also auf jeden Fall. Die Klägerin erhält eine Mehrfertigung der Klageerwiderung erst vom Gericht zugestellt.


Tippse
beantwortet von Tippse am 7. Juli 2008 10:47
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Ja klar, wenn der Anwalt die Gegenklage unter der selben Aktenzahl beim Gericht einbringt, dann weiß der Richter das, weil alles in einem Akt liegt.


pegolina
beantwortet von pegolina am 7. Juli 2008 10:36
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Der Richter hat Akteneinsicht und liest sich in den Fall ein.


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