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Kläger gestorben

gefragt von recht55recht55 am 29.10.2009 um 18:54 Uhr

Was ist wenn der Kläger verstorben ist? Wie lauft da das ganze dann ab?


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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


monsterfisch48
beantwortet von monsterfisch48 am 29. Oktober 2009 18:56
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Hilfreichste Antwort

Dann wird - sofern kein öffentliches Interesse besteht - das Verfahren eingestellt. Allerdings nur, wenn das Gericht über den Sachverhalt des Ablebens Kenntnis erhält. Das ist ein Fall für die Anwälte.

Nachtrag: Und natürlich nur, wenn die Erben nicht weiter klagen wollen.


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Praline
beantwortet von Praline am 29. Oktober 2009 18:56
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Sein Stellvertreter übernimmt! Bei Relevanz der Staat!


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 29. Oktober 2009 18:55
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Dann können die Erben bestimmt weitermachen.


independance
beantwortet von independance am 29. Oktober 2009 18:55
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es gibt keine anklage mehr?


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 29. Oktober 2009 18:55
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Dann können die Erben weiter klagen!



anonym
beantwortet von Simone01 am 29. Oktober 2009 18:55
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Glück für den Angeklagten????


kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 29. Oktober 2009 18:56
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dann steht das geld dem erben zu.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 29. Oktober 2009 18:56
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wo kein kläger, da kein richter...

es sei denn, der staat hat ein interesse an der sache... oder die erben verfolgen die sache weiter


stefvol
beantwortet von stefvol am 29. Oktober 2009 19:32
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Das kommt auf die Art der Klage an - gehts um eine persönliche Angelegenheit - wie z.B. eine Klage wegen Beleidigung - dass wird das Verfahren eingestellt. Geht es um finanzielle Belange, dann treten die Erben an die Stelle des Klägers. Geht es um Verbrechen, liegt die Sache sowieso beim Staatsanwalt und setzt Recht und Gesetz durch....


abzockeranwalt
beantwortet von abzockeranwalt am 1. November 2009 08:26
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es kommt darauf an wer die klägerseite ist: der staat oder privat?


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