recht55 am 29.10.2009 um 18:54 Uhr
Was ist wenn der Kläger verstorben ist? Wie lauft da das ganze dann ab?

Dann wird - sofern kein öffentliches Interesse besteht - das Verfahren eingestellt. Allerdings nur, wenn das Gericht über den Sachverhalt des Ablebens Kenntnis erhält. Das ist ein Fall für die Anwälte.
Nachtrag: Und natürlich nur, wenn die Erben nicht weiter klagen wollen.

Sein Stellvertreter übernimmt! Bei Relevanz der Staat!

wo kein kläger, da kein richter...
es sei denn, der staat hat ein interesse an der sache... oder die erben verfolgen die sache weiter
Das kommt auf die Art der Klage an - gehts um eine persönliche Angelegenheit - wie z.B. eine Klage wegen Beleidigung - dass wird das Verfahren eingestellt. Geht es um finanzielle Belange, dann treten die Erben an die Stelle des Klägers. Geht es um Verbrechen, liegt die Sache sowieso beim Staatsanwalt und setzt Recht und Gesetz durch....

es kommt darauf an wer die klägerseite ist: der staat oder privat?