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Kläger gestorben

Frage von recht55 recht55

Was ist wenn der Kläger verstorben ist? Wie lauft da das ganze dann ab?

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von monsterfisch48 monsterfisch48

    Dann wird - sofern kein öffentliches Interesse besteht - das Verfahren eingestellt. Allerdings nur, wenn das Gericht über den Sachverhalt des Ablebens Kenntnis erhält. Das ist ein Fall für die Anwälte.

    Nachtrag: Und natürlich nur, wenn die Erben nicht weiter klagen wollen.

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    Antwort von Praline Praline

    Sein Stellvertreter übernimmt! Bei Relevanz der Staat!

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    Antwort von abzockeranwalt abzockeranwalt

    es kommt darauf an wer die klägerseite ist: der staat oder privat?

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    Antwort von stefvol stefvol

    Das kommt auf die Art der Klage an - gehts um eine persönliche Angelegenheit - wie z.B. eine Klage wegen Beleidigung - dass wird das Verfahren eingestellt. Geht es um finanzielle Belange, dann treten die Erben an die Stelle des Klägers. Geht es um Verbrechen, liegt die Sache sowieso beim Staatsanwalt und setzt Recht und Gesetz durch....

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    Antwort von ziuwari ziuwari

    wo kein kläger, da kein richter...

    es sei denn, der staat hat ein interesse an der sache... oder die erben verfolgen die sache weiter

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    Antwort von kochstuebchen kochstuebchen

    dann steht das geld dem erben zu.

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    Antwort von Simone01 Simone01

    Glück für den Angeklagten????

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    Antwort von vollimleben vollimleben

    Dann können die Erben weiter klagen!

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    Antwort von independance independance

    es gibt keine anklage mehr?

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    Antwort von ReinerUnsinn ReinerUnsinn

    Dann können die Erben bestimmt weitermachen.

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