recht55 am 28.09.2009 um 12:33 Uhr
Ich habe da ein großes Problem und zwar der Nebenkläger droht am Telefonn wenn es nicht bezahlt wird der Schaden dann meldet er das am Gericht das der Angeklagte fliehen will vor der Verhandlung. Was kann man dagegen machen?

Telefon abstellen? Nee Scherz,ich kann mit deinem Beitrag nix anfangen.
kann mir nicht vorstellen, wegen so einer behauptung ungprüft eine haft anordnen würde wegen fluchtgefahr. könnt ja jeder behaupten. oder gibts belege und gründE?

er will das sagen das der angeklagte schwierig keiten bekommt. es geht um Betrug in 7 fällen und einer unterschlagung ich weiß ja nicht ob das gericht da was unternimmt oder nicht
Anzeigen wegen Nötigung, den etwas anderes ist das nicht.
recht55 am 28. September 2009 12:38 das kann man nicht weil er es am telefonn macht keine beweise
Da hilft ein Zeuge der mit hört.
Strafanzeige wegen Telefonterror und Mobbing.
Alles eigentlich ganz einfach und wenn denn das Gericht auf Eurer Seite ist, noch einfacher.