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KiTa-Streik! Kann man das Geld zurück fordern?

gefragt von centercourt am 30.05.2009 um 15:29 Uhr

Kann man das Geld tatsächlich zurück fordern?


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anonym
beantwortet von raumtisch am 30. Mai 2009 15:32
1x
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Kommune ansprechen! Führen allerdings alle Gespräche zu keinem Ergebnis, bleibt nur der Weg zum Rechtsanwalt und im äußersten Fall der Klageweg vor Gericht.


anonym
beantwortet von heelman am 30. Mai 2009 15:31
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Niemand kann dir Geld zurückgeben, was in einer Ausnahme (z.B. Streikfall) gezahlt wurde. Das Geld wird so und so von der Öffentlichkeit verbraucht und gebraucht. KITA ist staatlich und das Geld siehst du nie mehr !

Kommentar von Simple_avatar10smallPeanuts79 am 30. Mai 2009 15:34

Die streiken aber nur in den nicht-staatlichen, oder?


anonym
beantwortet von DirkJan am 30. Mai 2009 15:31
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Im Vertragsrecht gilt grundsätzlich: Ohne Leistung keine Gegenleistung, d.h. keine Bezahlung!


wim50
beantwortet von wim50 am 30. Mai 2009 16:42
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Keine Chance, bei Streik gibts kein Geld zurück. Aber andere Kosten, wie Verpflegung, sind natürlich nicht zu zahlen, weil dafür tatsächlich keine Leistung erbracht wurde.


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