Kann man das Geld tatsächlich zurück fordern?
Kommune ansprechen! Führen allerdings alle Gespräche zu keinem Ergebnis, bleibt nur der Weg zum Rechtsanwalt und im äußersten Fall der Klageweg vor Gericht.
Niemand kann dir Geld zurückgeben, was in einer Ausnahme (z.B. Streikfall) gezahlt wurde. Das Geld wird so und so von der Öffentlichkeit verbraucht und gebraucht. KITA ist staatlich und das Geld siehst du nie mehr !
Die streiken aber nur in den nicht-staatlichen, oder?
Im Vertragsrecht gilt grundsätzlich: Ohne Leistung keine Gegenleistung, d.h. keine Bezahlung!

Keine Chance, bei Streik gibts kein Geld zurück. Aber andere Kosten, wie Verpflegung, sind natürlich nicht zu zahlen, weil dafür tatsächlich keine Leistung erbracht wurde.