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KiTa als e. V. - wie kann man die Erzieherinnen schützen bei wechselndem Vorstand

gefragt von stefffi23stefffi23 am 06.03.2008 um 17:22 Uhr

Hallo, meine Nichte ist in einer KiTa e.V., meine Schwester ist im Vorstand. Der Vorstand wechselt des öfteren dadurch, dass die Kinder die KiTa verlassen. Der jetzige Vorstand hat mit Hilfe der angestellten Erzieherinnen nunmehr einige Sachen ins Leben gerufen/abgeschafft/erneuert etc. Die Erzieherinnen sowie die Mitglieder sind von diesem Konzept überzeugt, möchten jedoch nicht, dass dies durch einen wechselnden Vorstand wieder zerstört wird. Es war jetzt bereits oft so, dass der neue Vorstand nicht wusste, was er tat und dadurch alles kaputt gemacht hat. Wie kann man die Rechte der Erzieherinnen wohl stärken? Ich habe mir schon überlegt, dies in der Vereinssatzung zu verankern.


Reply


Sender
beantwortet von Sender am 6. März 2008 17:45
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Das ist alles sehr formal.

Normalerweise hilft es, eine Konzeption zu erarbeiten.


anonym
beantwortet von katho am 6. März 2008 17:47
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Bei der Bildung eines Beirates wirst Du dasselbe Problem haben wie beim Vorstand, er wird häufig in der Besetzung wechseln.
Ich denke eher, man kann gewisse Strukturen und Prozesse in der Vereinssatzung verankern und durch das Einrichten von gewissen Stimmquoten erreichen, dass es nicht durch einige wenige geändert werden kann, sondern immer die Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit nötig ist.
Eventuell ist auch der Aufbau des Vorstandes zu bedenken: Wenn er nur aus Elternvertretern besteht, ist er natürlich sehr variabel; wenn mehr Positionen für Belegschaftsvertreter enthalten sind, gibt das auch Stabilität. (Dann müssen die Eltern aber auch "Macht" abgeben.)


nv1977
beantwortet von nv1977 am 6. März 2008 17:30
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hmm...ich hab da nur ne spontane idee, weiß aber nicht, ob das tatsächlich geht: in unternehmen ist es ja so, dass es aufsichtsratspflichtige vorhaben gibt - d.h., der vorstand kann in bestimmten dingen nicht ohne zustimmung des aufsichtsrats handeln. könnt ihr keinen (eltern)-beirat bilden? so dass vorstands-ideen erst vom beirat abgenickt werden müssen?

Kommentar von C8beadc5ca45718f76bb3269bade70a1smallstefffi23 am 6. März 2008 17:39

Danke erst einmal für die schnelle Antwort. Ich frage das ganze im Auftrag meiner Schwester, kenne leider den genauen Wortlaut der Satzung auch nicht. Aber das mit dem Elternbeirat hört sich gut an. Die Bildung des Beirats könnte man doch auch mit in die Satzung aufnehmen, oder? LG

Kommentar von 3fd827dce90c3bf2399a70a820b67847smallnv1977 am 6. März 2008 17:43

ich habe gerade mal ein bisschen im netz gesucht...also, einen beirat könnt ihr bilden bzw. eine mitgliederversammlung. allerdings ist der "kopf" der mitgliederversammlung der vorstand bzw. sein stellvertreter. ich denke, dass ein beirat vielleicht die richtige art und weise für euch wäre. und ja, bildung von beirat und/oder mitgliederversammlung in die satzung aufnehmen. und: nur auf vorschlag des vorstands lässt sich ein beirat bilden. also noch machen, so lange der "nette vorstand" da ist ;-)


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 12. März 2008 14:01
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Man kann in einer Satzung nichts verankern, was den Vorstand praktisch handlungsunfähig macht!

Kommentar von C8beadc5ca45718f76bb3269bade70a1smallstefffi23 am 12. März 2008 14:29

Könntest du das bitte ein wenig ausführlicher erörtern? DANKE

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 12. März 2008 14:38

Also, einmal kann man nicht alles, was der aktuelle Vorstand jetzt geändert/eingeführt hat in einer Satzung verankern! Dann kann man aber dem Vorstand auch nicht per Satzung oder Beschluß untersagen, Bestehendes zu ändern, abzuschaffen oder Neues einzuführen. Der Vorstand muss mit bestem Gewissen zum Vorteil der Einrichtung beschlussfähig sein. Er müßte sich praktisch selbst verbieten, zu handeln und natürlich auch die Satzung zu ändern!
Beispiel: Der Vorstand hätte vor zwanzig Jahren eingeführt, jeder zahlt pro Monat 5,-- DM und hätte damit Anspruch auf ein tägliches Frühstück! Damals wäre das vermutlich O.K. gewesen und hätte auch ausgereicht. Heute würde das nicht ausreichen, aber der Vorstand hat sich ja selbst verboten das zu ändern. Der Anspruch auf ein Frühstück besteht aber weiterhin. Die Einrichtung wäre also zum Scheitern verurteilt! Der Vorstand muss jederzeit die Handlungsfähigkeit behalten um auf aktuelle Entwicklungen reagieren zu können!

Kommentar von C8beadc5ca45718f76bb3269bade70a1smallstefffi23 am 12. März 2008 16:21

Okay, verstanden. ;-) Aber wenn ich jetzt z. B. in der Satzung verankere, dass der Vorstand in bestimmten Fragen (die bspw. die Erziehung/das Konzept o. ä. betreffen) oder einer Satzungsänderung immer mit 50 % der Erzieherinnen übereinstimmen muss, würde das gehen? Ich meine halt, dass man den Vorstand natürlich nicht komplett in seinen Aufgaben beschneidet (logisch), aber doch bestimmten Mehrheiten bei Änderungen unterwirft??

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 12. März 2008 18:23

Das müßte möglich sein, solange es nicht das generelle Handeln des Vorstandes betrifft/einschränkt!




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