gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Kirchgeldbescheid

gefragt von nelson20nelson20 am 01.11.2009 um 13:58 Uhr

Hab einen Kirchgeldbescheid über 12€ bekommen. Ist die Zahlung freiwillig oder Pflicht ? Bitte mit Quelle.

Kirchensteuer zahl ich natürlich direkt über die Lohnabrechung.

Danke schonmal.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (34248)
Kirche (1148)
Kirchgeld (6)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


RuleBritannia
beantwortet von RuleBritannia am 1. November 2009 14:00
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Um welches Land geht es? In Deutschland gibt es kein zwangsweises Kirchgeld.

Kommentar von Simple_avatar7smallnelson20 am 1. November 2009 14:01

Deutschland, genauer Niedesachsen.

Kommentar von E0165ed4858791ac41a0725f4498f14csmallRuleBritannia am 1. November 2009 14:06

Haben Deine Frau und Du verschiedene Konfessionen?

Kommentar von Simple_avatar7smallnelson20 am 1. November 2009 14:06

Bin nicht verheiratet.

Kommentar von E0165ed4858791ac41a0725f4498f14csmallRuleBritannia am 1. November 2009 14:08

Dann ist die Forderung auf keinen Fall gerechtfertigt! Manche Landeskirchen erheben noch zur Kirchensteuer bei konfessionsverschiedenen Eheleuten ein Kirchgeld, die Rechtmäßigkeit ist aber verfassungsrechtlich umstritten und wird wohl in absehbarer Zeit vom BVerfG bundeseinheitlich entschieden.

Kommentar von FordPrefect am 2. November 2009 09:04

Falsch. Zum EInen ist das landeskirchliche Kirchgeld eine Pflichtabgabe, zum Anderen ist das "Besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe" völlig rechtskonform (es dient in erster Linie der Kirchensteuergerechtigkeit, weil es den häufigen Fall abdeckt, bei der die nichtverdiendende Mutter Kirchenmitglied ist und keine KiST zahlt, während der verdienende Vater aus der Kirche ausgetreten ist, dennoch aber z.B. die Kinder einen kirchlichen KiGa besuchen oder aber kostenlos die diversen Angebote der Kirchen nutzen (Kinder- und Jugendbetreuung etc.)).
Siehe dazu auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchgeldinglaubensverschiedener_Ehe
Ob die Erhebung von Kirchensteuern grundsätzlich zielführend und angemessen ist, wäre die eigentlich bessere Frage. Rechtmäßig ist das Verfahren jedoch zweifellos (hat das BVerfG mehrfach bestätigt).

Kommentar von E0165ed4858791ac41a0725f4498f14csmallRuleBritannia am 2. November 2009 13:42

Bitte nicht schon wieder Wikipedia! Wann begreift man endlich mal, dass Wiki auch nicht professioneller und zuverlässiger ist als GF? Außerdem ist eine Kirchgelderhebung bei einem Unverheirateten definitiv nicht rechtens, denn die Konfessionen seiner Eltern sind nicht seine Sache!

Kommentar von E0165ed4858791ac41a0725f4498f14csmallRuleBritannia am 2. November 2009 13:46

Nachtrag: Hättest Du, lieber FordPrefect, den Beitrag in Deinem hochverehrten Wikipedia aufmerksam zu Ende gelesen, hättest Du festgestellt, dass seit 2006 ein weiteres Verfahren beim BVerfG anhängig ist!

Kommentar von FordPrefect am 2. November 2009 15:23

Das Kirchgeld hat mit dem Familienstand rein überhaupt nichts zu tun, da die Kirchgeldpflicht sich nach Kirchenmitgliedschaft und Einkommen bemisst. Und was das anhängige Verfahren betrifft: Da geht es ja nun gerade nicht um Form und Erhebung (die das BVerfG bereits bejaht hat), sondern um die Formulierung des Gesetzes in NRW in Bezug auf das Rückwirkungsverbot (u.a.).

Kommentar von FordPrefect am 2. November 2009 15:37

Sorry, doppelt! :-(

Kommentar von FordPrefect am 2. November 2009 15:24

@ RuleBritannia: Hier geht es doch eben nicht um das Besondere Kirchgeld! Was soll also die Frage nach dem Familienstand?
NB: Das BVerfG hat die Rechtmäßigkeit von Form und Erhebung des Besonderen Kirchgelds bereits bestätigt. Das noch anhängige Verfahren richtet sich m.W. auf die Frage des Rückwirkungsverbots.

Kommentar von E0165ed4858791ac41a0725f4498f14csmallRuleBritannia am 2. November 2009 17:53

Wirfst Du nicht ab und zu Kirchgeld und Kirchensteuer in einen Topf? Meines Wissens bemisst sich doch nur die Kirchensteuer nach Konfession und Einkommen. Das Kirchgeld wird von einigen Landeskirchen (und das nicht mal überall...) erhoben, wenn die Kirche bei konfessionsverschiedenen Eheleuten das Gefühl hat, bei der Kirchensteuer zu kurz zu kommen...

Kommentar von FordPrefect am 10. November 2009 13:50

@RuleBritannia: Nein (ich habe den Familienstand ja extra aus der Diskussion ausgeschlossen, weil das hier irrelevant ist). Irreführend ist in diesem Zusammenhang der scheinbar verbreitete Reflex, bei "Kirchgeld" immer an das "Besondere Kirchgeld" zu denken - obwohl schon der Titel anzeigt, dass es sich um eine Variante des herkömmlichen Krichgeldes handelt. Tatsächlich ist das Kirchgeld selbst (u.U. abhängig von der jeweiligen Landeskirche) eine Teilmenge der Kirchensteuer, und keineswegs freiwillig. So ist in Bayern z.B. die Kirchensteuer um einen Prozentpunkt niedriger, dafür erhebt die Kirche speziell für die Gemeinden vor Ort ein verpflichtendes Kirchgeld. Nur weil die Landeskirche diese Beträge bei Nichtbezahlen nicht per Mahnbescheid eintreibt, heisst das noch lange nicht, dass sie nicht Pflicht wären.


Weitere gute Antworten


anonym
beantwortet von gnadenlos am 1. November 2009 13:59
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das ist eine freiwillige Abgabe

Kommentar von Simple_avatar7smallnelson20 am 1. November 2009 13:59

Hab aber mittlerweile die 2te Mahung. Einfach ignorieren ?

Kommentar von gnadenlos am 1. November 2009 14:02

sorry, das verwunder mich jetzt- ist evt dein /ePartner/in nicht in der Kirche und zahlt keine Steuren? dann kann es doch eine Pflichtabgabe sein ist bei den Landeskirchen unterschiedlich musst dich mal leider erkundigen 12€ sind ja auch nicht so viel, wenn du bedenkst, was für einen Mist du alles mit deiner "Staatssteuer" bezahlen musst und diese Abgabe übertrifft bei Weiten alles was man sich nur erträumen kann....

Kommentar von Simple_avatar7smallnelson20 am 1. November 2009 14:04

Bin nicht verheiratet.

Kommentar von 1cda2ddee7ac7e429b61731e95b76ae1smallrudelmoinmoin am 1. November 2009 14:04

das beste ist den Absender fragen,warum du zahlen sollst

Kommentar von FordPrefect am 2. November 2009 09:07

Nein. Wenn es sich um einen landeskirchlichen Bescheid handelt, ist es eine Pflichtabgabe.


anonym
beantwortet von chicaBlue am 1. November 2009 13:59
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Alles über die Kirchensteuer hinaus ist freiwillig

Kommentar von FordPrefect am 2. November 2009 08:59

Falsch. Zwar gibt es auch durchaus freiwilliges Kirchgeld (Spenden im weiteren Sinne), welche die Kirchengemeinden erheben, aber das landeskirchliche Kirchgeld ist eine Pflichtabgabe.


knattertatter
beantwortet von knattertatter am 1. November 2009 13:59
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das ist sehr suspekt ich denke das musst Du nicht bezahlen


kikkerl
beantwortet von kikkerl am 1. November 2009 14:00
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ruf bei deiner kirche an dann weisst du es ;-)


hardwood
beantwortet von hardwood am 1. November 2009 14:04
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo, Kirchensteuer oder Kirchengeld zahlt man solange, solange man nicht ausgetreten ist. Die Kirchensteuer wird zwar direkt vom Lohn abgezogen, es kann aber sein, dass dieser Betrag nicht genau stimmt. deshalb gibt es bei Differenzen einen Bescheid. zwar nicht vom Finanzamt, sondern von der Kirche. Deshalb , zahlen; aber am besten mal im zuständigen Kirchensteueramt nachfragen warum der bescheid zustande kam.

Kommentar von FordPrefect am 2. November 2009 09:09

Das ist richtig, bezieht sich jedoch auf den Kirchensteuerbescheid des zuständigen Kirchensteueramtes. Das Kirchgeld ist jedoch ein Teil der Kirchensteuer, der direkt dem örtlichen Dekanat zufließt (und somit nicht in den Gesamthaushalt der Landeskirche). Es ist ein Teil der Kirchensteuerschuld, und eine Pflichtabgabe.


pepe33
beantwortet von pepe33 am 2. November 2009 08:12
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Was ist denn das für eine Religion, die Dir eine Rechnung schickt?

Gottes Worte kosten nix, sie sollten auch keine Kirchensteuer kosten.

Der Gläubige allein sollte nach seinem Herzen und seinen Möglichkeiten entscheiden, was er bereit ist an Opfer zu bringen. Der Staat und schon gar nicht die Gemeinde sollten da Vorschriften erlassen.

In unserer freien, christlichen Gemeinde: die Kirche Christi, werden weder Steuern erhoben, noch Rechnungen geschrieben. Alles ist eine freiwillige Opfergabe, so, wie es in der Bibel beschrieben ist.

An Deiner Stelle würde ich erst einmal selbst die Gemeindverwaltung anrufen und nachfragen, was das denn für eine Rechnung ist, wofür? Und wenn das nach Deinem Rechtsempfinden unrechtmäßig ist, gehe zu einem Anwalt.
An Deiner Stelle würde ich so eine Kirche sofort verlassen.


anonym
beantwortet von eliag am 1. November 2009 13:59
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, außer du hast eine Lesitung in Anspruch genommen. Wäre ja noch schöner, das neuerdings Rechnungen nur mal so ins Haus flattern.


anonym
beantwortet von FordPrefect am 2. November 2009 09:00
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das hängt von der Art des Kirchgeldbescheides ab. Siehe hier:
http://www.ekd.de/kirchenfinanzen/892.html


morus
beantwortet von morus am 2. November 2009 09:17
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
  • Das Kirchgeld ist zunächst freiwillig.

  • Im Unterschied zur Kirchensteuer kommt das Kirchgeld direkt (ohne Abschläge) Deiner Gemeinde zugute.

  • In gewisser Weise sind die Gemeinden auf das Kirchgeld angewiesen, da die Zuwendungen aus der Kirchensteuer oft nur für die laufenden Kosten reichen. Mit dem Kirchgeld können Reparaturen und weitere Dinge der Gemeinde finanziert werden.

  • Insoweit ergibt sich eine gewisse (wenigstens moralische) Verpflichtung für das Kirchgeld, zumindest insoweit Du Dich mit Deiner Gemeinde verbunden fühlst.

Kommentar von FordPrefect am 2. November 2009 09:20

Auch wenn der Bescheid immer sehr freundlich formuliert ist - es handelt sich um einen Kirchgeldbescheid, und zwar aus dem einfachen Grund, weil es sich eben nicht um eine freiwillige Zahlung handelt.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.