Bei uns um die Ecke ist ein Kiosk, bei dem ich vorgestern einen Mr. Tom gekauft habe. Auf dem Weg vom Kiosk zum Büro (ca. 200m ;-)) habe ich den Riegel schon ausgepackt & genüsslich abgebissen... weil der Riegel seltsam schmeckte und auch meine Arbeitskollegen schon schlechte Erfahrungen mit dem Kiosk bzgl. der Haltbarkeitsdaten gemacht haben, habe ich auf die Verpackung geschaut bis mich ein "Haltbar bis: 07/2008" anlächelte. Da ich das nicht auf mir sitzen lassen wollte (immerhin schmeckte der Riegel ziemlich beschissen) bin ich nochmal zum Kiosk und habe den Riegel "reklamiert". Dort versprach mir die Verkäuferin, den Karton gleich herauszunehmen - ich solle mir etwas Anderes aussuchen. Okay, ein Lion hats dann auch getan. Zur Sicherheit guckte ich auf dem Weg vom Kiosk zum Büro auf das Haltbarkeitsdatum - auch hier war dies abgelaufen!
Laut meiner Chefin ist dem Besitzer sowie den Verkäufern im Kiosk sehr wohl bewusst, dass die dort angebotenen Lebensmittel oft abgelaufen sind. Diese werden jedoch verschwiegen und in keinster Weise gekennzeichnet.
Ich habe wirklich keine Lust beim nächsten Mal eine Magenverstimmung befürchten zu müssen, nur weil ich mir dort eine Kleinigkeit kaufe... Sollte man so einen Verstoß melden? Wenn ja, wo?
Also als erstes würd ich drüber nachdenken da nicht mehr zu kaufen. Ist der einfachste Weg. Ansonsten ist glaub ich das Gesundheitsamt dafür zuständig.

Melde das der Lebensmittelkontrolle. Die kümmern sich dann um das weitere
Dankeschön!
Geh zum Ordnungsamt. Wenn die nix tun Bildzeitung die freuen sich Bild dir deine Meinung!
Danke ;)

Dem Datum nach abgelaufene Lebensmittel sind nicht unbedingt verdorben. Erst wenn es schlecht schmeckt, sind sie verdorben. - Das ist bei Dir der Fall gewesen. Insofern hast Du jedes Recht, eine Anzeige zu erstatten. Dafür ist das Ordnungsamt zuständig.
Zitat von der Webseite des Ordnungsamtes Nürnberg:
"Sie wollen sich über unhygienische Zustände oder die Täuschung von Verbrauchern in einem Lebensmittelbetrieb beschweren? Hierzu sind folgende Informationen wichtig:
* Genaue Bezeichnung des Betriebs, über den Sie Sich beschweren wollen
* Adresse des Betriebs
* Genaue Schilderung Ihrer Wahrnehmungen mit Angabe der Tageszeit, zu der Sie die Mängel festgestellt haben
* Ihr Name, Ihre Adresse, Ihre Telefonnummer für evtl. Rückfragen"

was heißt hier verschwiegen? Es stand doch auf den Waren drauf! Oder erwartest Du, daß man Dir an der Kasse sagt: "Übrigens, falls Sie nicht lesen können oder wollen, das ist abgelaufene Ware!"???
Dumm?
WENN man abgelaufene Artikel - wie im Supermarkt beispielsweise - anbietet, müssen diese z.B. durch das Etikett "Reduziert" gekennzeichnet sein.
Nein abgelaufene Lebensmittel dürfen im Supermarkt nicht verkauft werden. Sie dürfen nur dann als reduziert verkauft werden, wenn das ablaufdatum mit dem aktuellen übereinstimmt oder noch ein bis zwei tage hin ist. Alles andere ist Gesetzwidrig. In Dänemark ist das anders da ist nicht nur das Haltbarkeitsdatum drauf, sondern auch das letzte Datum wann es verkauft werden darf und das ist zwei Wochen vor Haltbarkeitsdatum.
Wenn es ständig vorkommt das die abgelaufne Ware anbieten geht da was nicht mit rechten Dingen zu. Abgelaufene Ware hat besonders gekennzeichnet zu sein. Es kann immer passieren das sowas vorkommt. Die meisten Lebensmittelläden bitten Kunden sogar kleine Prämien wenn man sie auf abgelaufene Artikel im Regal aufmerksam macht.
Guppy194 am 11. Dezember 2008 15:44 @Romjia: der Händler ist natürlich gut beraten, wenn er abgelaufene Ware so deklariert und reduziert anbietet; aber eine Verpflichtung besteht nicht; überall wird vom mündigen Bürger gesprochen, aber dass das auch Verpflichtungen beinhaltet wird von vielen übersehen.

Warum schaust Du nicht gleich auf den Riegel und immer erst auf dem Weg?
Vor allem, wenn Du schon schlechte erfahrungen mit dem Kiosk gemacht hast.
Manchmal passiert es auch im Supermarkt, das abgelaufene Ware im Regal ist.
Ich achte deswegen beim Einkauf schon immer auf das Datum.
Obwohl ein Riegel mit dem Haltbarkeitsdatum 7/2008 bestimmt noch im Dezember genussfähig ist, wenn er richtig gelagert wurde.
Weil ich davon ausgehe, dass die Riegel in Ordnung sind. Klar, das kann immer mal passieren. Aber das Angebot im Kiosk ist nicht sehr groß und wenn bis heute dieser Mr. Tom-Karton immernoch nicht verschwunden ist, finde ich das sehr bedenklich.

Das MHD sagt nur bis zu welchem Zeitpunkt die Ware eben nach Angaben des Herstellers mindestens haltbar ist; verkaufen kann er sie weiterhin; das ist problemlos möglich und stellt keinerlei Ordnungswidrigkeit dar; etwas anderes wäre es wenn eine Ware mit einem bestimmten Verbrauchsdatum gekennzeichnet ist; z.B. "zu verbrauchen bis" dann darf die Ware nach Ablauf nicht mehr in Umlauf gebracht werden; es liegt in der Verantwortung des Kunden ob er die Ware auf ein MHD überprüft; der Händler ist nicht verpflichtet, diese Ware als abgelaufen zu deklarieren; natürlich ist er gut beraten, dies zu tun;

Prinzipiell ist es nicht verboten, Lebensmittel über das MHD hinaus zu verkaufen - Fleisch, glaub ich, ausgenommen. Es muss auch nicht extra gekennzeichnet werden. Zurücknehmen muss der Händler es schon, wenn Du es nicht haben willst. Mehr aber auch nicht. Die Ware kannreduziert werden, müssen es aber nicht. Es steht Dir frei, sie zu kaufen oder es zu lassen.
ja, und erzähle das allen, die du kennst, damit die dort ebenfalls nichts mehr kaufen. wenn dem kioskbesitzer die kunden ausgehen, wird er schon darüber nachdenken müssen, was er in zukunft verkauft.
Das habe ich auch vor, trotzdem geht das doch nicht mit rechten Dingen zu?
In nem seriösen Lebensmittelgeschäft wird auf sowas ständig u. regelmäßig kontrolliert. Aber der Kiosk legt scheinbar keinen Wert auf zufriedene Kunden.