gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Kiosk verschweigt abgelaufene Haltbarkeitsdaten bei Lebensmitteln. Was tun?

gefragt von dtatter am 11.12.2008 um 14:51 Uhr

Bei uns um die Ecke ist ein Kiosk, bei dem ich vorgestern einen Mr. Tom gekauft habe. Auf dem Weg vom Kiosk zum Büro (ca. 200m ;-)) habe ich den Riegel schon ausgepackt & genüsslich abgebissen... weil der Riegel seltsam schmeckte und auch meine Arbeitskollegen schon schlechte Erfahrungen mit dem Kiosk bzgl. der Haltbarkeitsdaten gemacht haben, habe ich auf die Verpackung geschaut bis mich ein "Haltbar bis: 07/2008" anlächelte. Da ich das nicht auf mir sitzen lassen wollte (immerhin schmeckte der Riegel ziemlich beschissen) bin ich nochmal zum Kiosk und habe den Riegel "reklamiert". Dort versprach mir die Verkäuferin, den Karton gleich herauszunehmen - ich solle mir etwas Anderes aussuchen. Okay, ein Lion hats dann auch getan. Zur Sicherheit guckte ich auf dem Weg vom Kiosk zum Büro auf das Haltbarkeitsdatum - auch hier war dies abgelaufen!

Laut meiner Chefin ist dem Besitzer sowie den Verkäufern im Kiosk sehr wohl bewusst, dass die dort angebotenen Lebensmittel oft abgelaufen sind. Diese werden jedoch verschwiegen und in keinster Weise gekennzeichnet.

Ich habe wirklich keine Lust beim nächsten Mal eine Magenverstimmung befürchten zu müssen, nur weil ich mir dort eine Kleinigkeit kaufe... Sollte man so einen Verstoß melden? Wenn ja, wo?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Gesundheit (59125)
Recht (34634)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Romjia
beantwortet von Romjia am 11. Dezember 2008 14:53
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also als erstes würd ich drüber nachdenken da nicht mehr zu kaufen. Ist der einfachste Weg. Ansonsten ist glaub ich das Gesundheitsamt dafür zuständig.

Kommentar von Simple_avatar3smallwarenjka am 11. Dezember 2008 14:55

ja, und erzähle das allen, die du kennst, damit die dort ebenfalls nichts mehr kaufen. wenn dem kioskbesitzer die kunden ausgehen, wird er schon darüber nachdenken müssen, was er in zukunft verkauft.

Kommentar von dtatter am 11. Dezember 2008 14:57

Das habe ich auch vor, trotzdem geht das doch nicht mit rechten Dingen zu?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. Dezember 2008 14:59

In nem seriösen Lebensmittelgeschäft wird auf sowas ständig u. regelmäßig kontrolliert. Aber der Kiosk legt scheinbar keinen Wert auf zufriedene Kunden.


Alex1608
beantwortet von Alex1608 am 11. Dezember 2008 14:52
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ordnungsamt? Lebensmittelkontrollbehörde


Rhiannon
beantwortet von Rhiannon am 11. Dezember 2008 14:53
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Melde das der Lebensmittelkontrolle. Die kümmern sich dann um das weitere

Kommentar von dtatter am 11. Dezember 2008 14:57

Dankeschön!


anonym
beantwortet von Didip am 11. Dezember 2008 14:55
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Geh zum Ordnungsamt. Wenn die nix tun Bildzeitung die freuen sich Bild dir deine Meinung!

Kommentar von dtatter am 11. Dezember 2008 14:57

Danke ;)


jungfraujoseph
beantwortet von jungfraujoseph am 11. Dezember 2008 15:00
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dem Datum nach abgelaufene Lebensmittel sind nicht unbedingt verdorben. Erst wenn es schlecht schmeckt, sind sie verdorben. - Das ist bei Dir der Fall gewesen. Insofern hast Du jedes Recht, eine Anzeige zu erstatten. Dafür ist das Ordnungsamt zuständig.

Zitat von der Webseite des Ordnungsamtes Nürnberg:

"Sie wollen sich über unhygienische Zustände oder die Täuschung von Verbrauchern in einem Lebensmittelbetrieb beschweren? Hierzu sind folgende Informationen wichtig:

* Genaue Bezeichnung des Betriebs, über den Sie Sich beschweren wollen 
* Adresse des Betriebs  
* Genaue Schilderung Ihrer Wahrnehmungen mit Angabe der Tageszeit, zu der Sie die Mängel festgestellt haben  
* Ihr Name, Ihre Adresse, Ihre Telefonnummer für evtl. Rückfragen"

tommi36
beantwortet von tommi36 am 11. Dezember 2008 15:00
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

was heißt hier verschwiegen? Es stand doch auf den Waren drauf! Oder erwartest Du, daß man Dir an der Kasse sagt: "Übrigens, falls Sie nicht lesen können oder wollen, das ist abgelaufene Ware!"???

Kommentar von dtatter am 11. Dezember 2008 15:03

Dumm?

WENN man abgelaufene Artikel - wie im Supermarkt beispielsweise - anbietet, müssen diese z.B. durch das Etikett "Reduziert" gekennzeichnet sein.

Kommentar von Didip am 19. Dezember 2008 21:52

Nein abgelaufene Lebensmittel dürfen im Supermarkt nicht verkauft werden. Sie dürfen nur dann als reduziert verkauft werden, wenn das ablaufdatum mit dem aktuellen übereinstimmt oder noch ein bis zwei tage hin ist. Alles andere ist Gesetzwidrig. In Dänemark ist das anders da ist nicht nur das Haltbarkeitsdatum drauf, sondern auch das letzte Datum wann es verkauft werden darf und das ist zwei Wochen vor Haltbarkeitsdatum.

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 11. Dezember 2008 15:29

Wenn es ständig vorkommt das die abgelaufne Ware anbieten geht da was nicht mit rechten Dingen zu. Abgelaufene Ware hat besonders gekennzeichnet zu sein. Es kann immer passieren das sowas vorkommt. Die meisten Lebensmittelläden bitten Kunden sogar kleine Prämien wenn man sie auf abgelaufene Artikel im Regal aufmerksam macht.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 11. Dezember 2008 15:44

@Romjia: der Händler ist natürlich gut beraten, wenn er abgelaufene Ware so deklariert und reduziert anbietet; aber eine Verpflichtung besteht nicht; überall wird vom mündigen Bürger gesprochen, aber dass das auch Verpflichtungen beinhaltet wird von vielen übersehen.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 11. Dezember 2008 14:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Warum schaust Du nicht gleich auf den Riegel und immer erst auf dem Weg?

Vor allem, wenn Du schon schlechte erfahrungen mit dem Kiosk gemacht hast.

Manchmal passiert es auch im Supermarkt, das abgelaufene Ware im Regal ist.

Ich achte deswegen beim Einkauf schon immer auf das Datum.

Obwohl ein Riegel mit dem Haltbarkeitsdatum 7/2008 bestimmt noch im Dezember genussfähig ist, wenn er richtig gelagert wurde.

Kommentar von dtatter am 11. Dezember 2008 14:58

Weil ich davon ausgehe, dass die Riegel in Ordnung sind. Klar, das kann immer mal passieren. Aber das Angebot im Kiosk ist nicht sehr groß und wenn bis heute dieser Mr. Tom-Karton immernoch nicht verschwunden ist, finde ich das sehr bedenklich.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 11. Dezember 2008 15:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das MHD sagt nur bis zu welchem Zeitpunkt die Ware eben nach Angaben des Herstellers mindestens haltbar ist; verkaufen kann er sie weiterhin; das ist problemlos möglich und stellt keinerlei Ordnungswidrigkeit dar; etwas anderes wäre es wenn eine Ware mit einem bestimmten Verbrauchsdatum gekennzeichnet ist; z.B. "zu verbrauchen bis" dann darf die Ware nach Ablauf nicht mehr in Umlauf gebracht werden; es liegt in der Verantwortung des Kunden ob er die Ware auf ein MHD überprüft; der Händler ist nicht verpflichtet, diese Ware als abgelaufen zu deklarieren; natürlich ist er gut beraten, dies zu tun;


LeeAnn
beantwortet von LeeAnn am 11. Dezember 2008 16:52
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Prinzipiell ist es nicht verboten, Lebensmittel über das MHD hinaus zu verkaufen - Fleisch, glaub ich, ausgenommen. Es muss auch nicht extra gekennzeichnet werden. Zurücknehmen muss der Händler es schon, wenn Du es nicht haben willst. Mehr aber auch nicht. Die Ware kannreduziert werden, müssen es aber nicht. Es steht Dir frei, sie zu kaufen oder es zu lassen.


grisu05
beantwortet von grisu05 am 12. Dezember 2008 20:30
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

WKD = Wirtschaftskontrolldienst


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.