Mein Mann war mit unseren Kinder (8 und 13 ) am WE im Kino um sich ,,Wall-E ,, anzu sehen. Der Film ist ab 6 Jahre ausgewiesen, laut Angabe im Kino. Nun wuerden ja zum Anfang eines Hauptfilmes div Trailer gezeigt. Bei uns im Kino liefen da Trailer, von z.Bsp dem neuen Bond-Film, wo eben geschossen und getötet wird. Nun meine Frage, kann man sich über solche Trailer beschweren, da diese ja nix mit einem ,,Kinderfilm,, zutun haben und wenn ja wo?

Soweit ich weiss, müssen auch die Trailer eine Altersfreigabe bekommen, bevor sie im Kino/Fernsehen gezeigt werden dürfen. Vielleicht war die FSK ja der Meinung, daß die gezeigten Szenen auch ab 6 Jahren durchgehen!?
Sicher kann man sich beschweren, aber die Frage ist ob das nun wirklich sinnvoll ist ? Was findest du daran so schlimm wenn deine Kinder mit dem Tod konfrotiert werden, ich denke mit 8 Jahren verstehen Kinder den Unterschied von Realität und Film. Ich finde du übertreibst ein wenig, wenn du dich wegen eines Trailers beschweren möchtest.Deine Kinder sind in der Schule sowieso schon mit Gewalt, Tod, und Sex konfrotiert worden. Damit musst du einfach leben.
Meine Kids werden an ihren Schulen weder noch mit einem der Dingen konfrontiert. Und ich finde es nicht normal, das sich ein 8 jähriger ansehen muss, wie Leute erschossen werden o.ä. Für was gibt es denn dann die FSK?
Die FSK ist heutzutage mehr Mauschelei als ernsthaftes drüber nachdenken für welches Alter die Filme frei sein sollten. Da gibts Filme die sind ab 16 und weit schlimmer als mancher ab 18 Film. James Bond hat übrigens eine FSK: Ab 12 bekommen.
In unseren Kinos gibts das nicht-ich würde mich bei Deinem Kino beschweren!! Dann macht man eben die Werbung vor dem Film etwas kürzer, wenn man nicht genug Filme mit entsprechendem FSK hat, die bald anlaufen!!
Hallo bremersmann, ich finde Deine Frage erstens sehr gut und zweitens als Mutter einer 9-Jährigen absolut nachvollziehbar. Ging mir selber schon mal so, dann habe ich viel recherchiert und das Folgende auf der Internetseite der FSK gefunden:
"1. Müssen Kinowerbung und Trailer auch geprüft werden?
Das Jugendschutzgesetz (JUSchG) schreibt vor, dass jeder Werbefilm und jeder Trailer auf seine mögliche beeinträchtigende Wirkung auf Kinder und Jugendliche hin überprüft werden muss und kein Produkt des Vorprogramms eine höhere Alterskennzeichnung haben darf als der Hauptfilm.
Die Vorführung höher eingestufter Filme stellt einen Verstoß gegen das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit dar. Zuständige Aufsichtsbehörden sind die Jugendämter oder Ordnungsbehörden."
Das ist also eindeutig und aus Jugendschutzgründen ja auch logisch. Zu Deiner Frage, wo Du dich beschweren kannst: Auf alle Fälle beim Jugendamt, da das die zuständige Aufsichtsbehörde ist. Allerdings würde ich persönlich zuerst beim Geschäftsführer des Kinos auf der Matte stehen und ihn auffordern, seiner gesetzlichen Verantwortung nachzukommen. Ich gehe nämlich davon aus, dass Du mit Deiner Vermutung, dass es in Deinem Fall an der Nachlässigkeit des Kinos liegt, richtig liegst. Wo kein Kläger ist, da ist eben auch kein Richter... Mein weiteres Vorgehen würde ich dann von der Reaktion des Kinochefs abhängig machen. Reagiert er einsichtig und entschuldigt sich, alles ok., kommt er mir komisch, würde ich ihn bei der Jugendbehörde anzeigen - übrigens nicht aus Rache, sondern aus Verantwortung allen anderen Kindern gegenüber, die in die gleiche Situation kommen wie Dein Kind.
Im übrigen stimme ich Dir voll und ganz zu, dass es überhaupt nicht normal ist, dass ein 8-Jähriger sich Bilder von Mord und Totschlag ansehen muss. Aber das Thema Sinn und Unsinn der FSK in Deutschland ist ein sehr weites und komplexes, darauf will ich nicht weiter eingehen. War ja auch nicht Deine Frage, sondern die Trailer vor dem Hauptfilm. Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
Oder unsere Damen vom Kino achten da nicht sonderlich drauf. Ich hab die Trailer ne Woche vorher gesehen, als ich in ,,Wandet,, war. Meine Meinung die haben nix bei ,,Wall-e,, zu suchen. Danke trotzdem