diese Frage wurde oft gestellt.. Keiner weiss eine 100%ige Antwort darauf.. Bei Galileo sagten sie, dass es für den der es schaut(konsumenten) legal sei. Die einzigen die sich strafbar machen sind die hoster. manche sagen das es ilegal ist, da der film/die serie im zwichenlager gespeichert wird und dies als Download zählt. sagen wir mal OK so ist es ilegal. Doch in der Extra Funktion von Firefox 3.5 und neuer ist der Private Modus Start vorhanden, d.h.In der Cache werden keine temporären oder zwischengespeicherten Dateien von Webseiten gespeichert, bis Sie den Privaten Modus wieder beenden. Und was ist damit? hmm? Alles so Komisch, Manche sagen LEGAL, Andere Wiederum Ilegal. haha-.-*

Der Betreiber der Seite kino.to macht sich nicht strafbar, hier wird nichts illegales angeboten. Kino.to verlinkt nur auf entsprechend illegale Inhalte (Haftungsausschluss), die Seite kino.to an sich ist entsprechend legal. Die verlinkten Inhalte sind allerdings illegal. Diese liegen aber auf Servern in Russland und sind noch nicht hochgenommen worden. Durch das Aufrufen dieser verlinkten Inhalte und Ansehen per Stream macht sich der Konsument strafbar. Das Bild wird ja nicht auf den Bildschirm gezaubert, sondern der Inhalt muss auf der Festplatte sein, bevor er angezeigt wird. Da es sich bei den Inhalten um offensichtlich urheberrechtsgeschütztes Material handelt, reicht die teilweise (auch temporäre!) Vervielfältigung des Materials zu einem Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz aus. Das heißt bereits das Ansehen per Stream ist illegal. Wenn man diese Videos dann mit entsprechenden Programmen auch noch dauerhaft und vollständig speichert ist es sowieso illegal.
Illegal, wie nur was! Warum wohl sitzen die auf Tonga mit ihrer Domain? Und warum hat diese Seite kein Impressum, keine Adresse?
Whitefall am 13. Juli 2009 17:59 Was ist denn schlecht an einer .to-Domain? Und diese etwas eigentümliche Impressumspflicht gibt es auch nur Deutschland
legal die VERLINKEN ja nur
lies du nicht was ich schreibe kleiner?-.-*

was ???
bsssttt!!-.-*
da streiten sich die geister.einer sagt ja, der andere nein.
hab ich ja auch gesagt-.-*

Es ist legal, es zu benutzen. Ob dabei was runtergeladen wird oder nicht, macht keinen Unterschied.
eigentlich nicht-.-* UHRHEBERRECHTE kennse auch nicht oder-.-*
Whitefall am 13. Juli 2009 17:45 Eigentlich doch: http://bundesrecht.juris.de/urhg/%5f%5f53.html
Dumme Antwort, du bist wohl der berühmte Raubkopierer bei euch im Dorf, richtig?
nein otto-.-* ich schau lieber im kino die filme an! es ist nur reinstes interesse!
Whitefall am 13. Juli 2009 17:50 Sei bloß ruhig, sonst komme ich zu dir nach Hause und raube dir dein geistiges Eigentum ;-)
ha ha-.-*
ich habe gehört es sei legal..
hören ist nicht wissen-.-*
Legal!
ILEGAL-.-*
Whitefall am 13. Juli 2009 17:57 EGAL! Wenn überhaupt verstößt man nur gegen das Urheberrecht, ist also nicht so schlimm ;-)
hahaha du bist mir ein komischer, immer mit deinen Antworten:D

Legal, da Streams angucken in Deutschland NICHT verboten ist. Der Up-und Download der Videos ist jedoch illegal

Wer ein bisschen Gehirn hat, der weiss auch das diese Seite legal ist, das anschauen und runterladen allerdings ist illegal !
Zum "Privaten Surfen" kann ich dir nur eines sagen: ALLES, was auf deinem Bildschirm angezeigt wird, muss vorher auf DEINER Festplatte sein. Nur weil der Firefox es vielleicht schnell löscht bleibt der Vorwurf der temporären Vervielfältigung.
da steht aber nichts von löschen-.-* also machst du dich kein bisschen damit strafbar oder?-.-*
Strafbar ist es definitiv weil es für dich offensichtlich ist, dass die Inhalte selbst illegal sind.
Die Wahrscheinlichkeit deshalb erwischt zu werden ist allerdings sehr gering...
Wieso sollte es offensichtlich sein, dass es rechtswidrig angeboten wird? Man sieht doch auf den ersten Blick gar nicht, wer es anbietet, und wo, und wie die Rechtslage dort ist.
wenn du es hier anschaust interessiert nicht die rechtslage in dem land. das anschauen von kinderp0rn0s wird ja auch nicht dadurch legal, dass das die homepage von der man es sieht im ausland liegt, oder? ....
Kinderpornos anzuschauen ist ja auch auf jeden Fall illegal.
Irgendwas anderes urheberrechtlich geschütztes anzuschauen (also zu kopieren...) ist nur dann illegal, wenn offensichtlich ist, dass es rechtswidrig zugänglich gemacht wurde. Ob es rechtswidrig zugänglich gemacht wurde, hängt von der Rechtslage in dem Land ab, von dem aus es zugänglich gemacht wurde. Und da für den Nutzer weder einfach erkennbar ist, welches Land das ist, noch davon ausgegangen werden kann, dass er ohne weitere Nachforschungen weiß, wie das Urheberrecht in irgendeinem anderen Land aussieht, ist die Offensichtkeit nicht gegeben.
ja, aber nur wenn du dich in diesem land auch aufhalten würdest. du befindest dich in deutschland und musst deshalb die deutschen gesetze beachten. die temporäre kopie wird ja auch auf deinem rechner IN deutschland abgespeichert. entsprechend geschieht die urheberrechtsverletzung dann eben auch durch deinen rechner - und für den gilt deutsches recht.
Das was ich in Deutschland mache, ist ja dann keine Urheberrechtsverletzung, sondern eine legale Vervielfältigung zum privaten Gebrauch. Dazu darf durchaus eine rechtswidrig zugänglich gemachte Vorlage verwendet werden, solange das eben nicht offensichtlich ist.
Aber diese ganze kino.to-Problematik ist mir eigentlich auch egal, ich bevorzuge Bittorrent.
nein, es ist eine illegale vervielfältigung - weil die vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten inhalts ja nicht legal sein kann (gerade bei kinofilmen).
aber du hast recht, es ist mir eigentlich auch egal. wer sich aktuelle kinofilme in internet besorgt muss wissen was er macht, dass das ganze nicht legal ist sollte einem bereits das bauchgefühl sagen ....