nur der, der die filme ins internet reinstellt, kann angezeigt werden..
also passiert dir gar nichts.. .. kommt manchmal in reportagen und soo
denjo2 am 11. Juli 2009 00:42 kann doch nicht sein das es nur so wenige gibt die ahnung haben

Beide Antwortmöglichkeiten sind auf ihre Art richtig;-)
Das Filme ansehen ist legal aber das verbreiten der Filme nicht.
Das Schmarotzen via Stream ist zudem völlig legal. Gesetzlich verboten ist nur die Verbreitung von rechtswidrig hergestellten Kopien urheberrechtlich geschützter Werke, nicht das Konsumieren“, erläutert der Rechtsanwalt und Experte für Urheberrecht Christian Solmecke. Auch wenn dem Nutzer klar sein dürfte, dass ein aktueller Kinofilm auf Kino.to nur illegal mitgeschnitten sein kann, macht er sich durch dessen Anschauen hierzulande nicht strafbar.
http://www.focus.de/digital/internet/tid-13838/raubkopierer-kino-to-statt-kinoaid380416.html

man leute genauso illegal wie die filme runter zu laden,außerdem wird deine ip auch scon gespeichert wenn du dir da nur einen anguckst.
fraglich: http://de.wikipedia.org/wiki/Kino.to Ähnlich wie bei den früheren Musiktauschbörsen wird die Legalität als fraglich angesehen. Kino.to hostet nach eigenen Angaben keine eigenen Streams, sondern verlinkt nur Embedded Codes von verschiedenen Streamhostern. Mit den Standardeinstellungen des jeweiligen Players können demnach die gestreamten Filme nicht auf dem eigenen Rechner gespeichert und damit auch nicht weiterverbreitet werden. Jedoch ist bei einigen Streamhostern die Möglichkeit gegeben, Spielfilme in voller Länge herunterzuladen. Ich würd die Finger von lassen!!!!! Filmfirmen und Lobbyorganisationen wie die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) allerdings halten das Angebot für rechtswidrig. Kino.to haftet demnach hier als Aggregator zumindest als Störer. Seit 2008 ermittelt die GVU gegen die Kino.to-Betreiber, die höchstwahrscheinlich Deutsche sind. Die Zulassungsbehörde für Internet-Adressen in Tonga schweigt sich über Daten der Domain-Inhaber aus, was die juristische Erfassung erschweren würde.[1]
denjo2 am 11. Juli 2009 00:43 und? wo steht das es illegal ist???
und wo steht das es legal ist?

doofe Frage
denjo2 am 11. Juli 2009 00:39 ist aber legal
Rudi1979 am 11. Juli 2009 00:40 erzähl doch mal, wie du darauf kommst
weil die, die die filme reinstelln nur bestraft werden können (schau mal reprtagen drüba..)
denjo2 am 11. Juli 2009 00:42 eben das streamen ist in deutschalnd erlaubt egal ob filme oder sonst was
Rudi1979 am 11. Juli 2009 00:42 das ist blödsinn. Der, der sich den Film anschaut, macht sich genauso strafbar.
denjo2 am 11. Juli 2009 00:44 nein eben nicht du kannst ja auch online songs hören kostenlos ist genau das gleiche und das ist auch nicht illegal
Nein eben nicht.. der kann ja nichts dafür dass i.einer den fillm reingestellt hat..
denjo2 am 11. Juli 2009 00:48 ist kein argument kann ja der künstler nichts dafür wenn seine musik da läuft
F35T1V4LFR34K am 11. Juli 2009 00:58 wie dumm seid ihr? Das ist und bleibt illegal.
eben nicht... -.-

wie du auch schön desöfteren in diversen Antworten lesen konntest.

die seite ist illegal, das filme anschauen nicht

Entweder es IST legal oder NICHT. Mit einer Abstimmung kann man daran nichts ändern.

Sehr wahrscheinlich nicht. Angebotsseitig hängt das aber natürlich auch von der russischen Rechtslage ab, da der Server in Moskau steht.
Rudi1979 am 11. Juli 2009 00:47 eben, wir sind aber nicht in russland. Wir sind in Deutschland. Und wir haben die Deutschen Gesetze.
denjo2 am 11. Juli 2009 00:49 ja und das deutsche gesetz besagt das streamen ist deutschland erlaubt ist
Rudi1979 am 11. Juli 2009 00:53 alles was aus rechtswidrigen quellen kommt, ist verboten. Da beim Streamen auch Daten verarbeitet werden, ist es somit nicht mehr gestattet. Ohne Datenfluß könntest Du den Film nicht sehen.
2beers am 11. Juli 2009 00:59 Konkretisierung: Ob das Ansehen der Filme illegal ist, könnte je nach Rechtsauffassung davon abhängen, ob es sich bei den angebotenen Dateien offensichtlich um eine Copyright-Verletzung handelt. Da die Filme allerdings gestreamt werden, dürfte selbst der eventuelle Tatbestand der Nutzung illegaler Inhalte unter die Geringfügigkeitsklauseln fallen. Eine Strafverfolgung halte ich in jedem Fall für sehr unwahrscheinlich.
das stimmt nicht. der anschauende macht sich auch strafbar.
stimmt gar nich.. nur der reinstellt kann probs bekommen weil man ja ncihts dafür kann dass der eine sie reingestellt veröffentlich und verbreitet hat..
wow doch einer der ahnung hat