harald410 am 07.06.2009 um 13:31 Uhr
Hallo Ich als Unterhaltspflichtiger (bezogen auf meine Tochter) hab Unterhalt für meine Tochter zu zahlen. Klar. Kurze Erläuterung: Meine Tochter ist jetzt 17 Jahre alt alt. Scheidung war 2002. und zahle für meine Tochter jetzt 434 Euro abzüglich halbes Kindergeld. Wurde damals von der Anwältin (hatten nur einen Anwalt)meiner Exfrau berechnet und so in die Scheidungspapiere aufgenommen. Meine Exfrau hat damals halbtags gearbeitet. habe 2003 die Arbeitsstelle und Ort gewechsel. Ich verdiene jetzt 2100 Euro , entspicht bereits dem bereinigten Nettoeinkommen. D.h. wäre jetzt Stufe 3. Meine Exfrau ist seit einiger Zeit (ca 4 Jahren) in einer Vollzeitstelle als leitende Chefarztsekritärin im Krankenhaus tätig. Sie verdient bei Lohnsteuerklasse II / 0.5 ca Netto 1600 Euro. So nun meine Fragen: Stimmt es, dass ich in die nächst höhere Stufe(Düsseldorfer Tabelle) eingestuft werden, da ich nur an eine Person unterhaltspflichtig bin? Und kann oder wird das Einkommen meiner Exfrau auch berücksichtigt bei einer neuen Berchnung? Und was würde eine Unterhaltsberechnung kosten? Jetzt noch einen kleinen Tipp an alle. Nehmt niemals einen gemeinsamen Anwalt. Nehmt euch immer einen eigenen Anwalt. Danke Harald
ruf beim jugendamt an und sprich mit der zuständigen person vom unterhalt. das hat mein freund auch gemacht. ihm wurde alles erklärt und es hat nix gekostet

Das Einkommen deiner Exfrau spielt bei der Berechnung des Kindesunterhalts keine Rolle.
Die Höherstufung ist nicht zwingend.
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php