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Kindesunterhalt nachfordern möglich??

gefragt von Peter4711Peter4711 am 31.12.2007 um 9:50 Uhr

Folgende Eckpunkte:

Für das Kind A besteht ein Unterhaltstitel. In dem stehen keine Beträge, sondern nur, dass der Zahlungspflichtige 120 % aus der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen hat.

Die Tabelle ändert sich ja spätestens alle zwei Jahre. Wenn der Zahlungspflichtige - wenngleich die Werte der Tabelle angestiegen sind - den alten, niedrigeren weiterbezahlt, und dies vom Empfänger erst nach 2 Jahren bemerkt wird (weil er selber nicht nachgeschaut hat), kann dann der Differenzbetrag für die Vergangenheit auch gefordert werden oder erst ab dem Zeitpunkt, an dem man es ihm sagt??

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Kindesunterhalt x 283 Tabelle x 215 Verzug x 13 Nachforderung x 6 Düsseldorfer x 5

WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 31. Dezember 2007 09:59
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Grundsätzlich kann Unterhalt nicht nachträglich gefordert werden. Es obliegt dem Unterhaltsberechtigten, rechtzeitig seine Forderung anzupassen. Das Kind kann also erst ab jetzt den höheren Betrag fordern.

Merke: Das Recht ist für die Wachen da.

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 31. Dezember 2007 12:22

Schlicht falsch, max. 2 Jahre rückwärts.


medicangel
beantwortet von medicangel am 31. Dezember 2007 09:56
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der Zahlungspflichtige hat auch die Pflicht sich über den aktuellen Stand der Regelunterhaltspflicht zu vergewissern.Normal werden die Anhebungen der Unterhaltssätze vom Jugendamt mitgeteilt,darum kann man diese Beträge auch nachfordern.


auchmama
beantwortet von auchmama am 31. Dezember 2007 14:44
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Rechte hin Rechte her! Warum machen sich die zahlungpflichtigen Eltern nicht erst mal Gedanken, daß es dem Nachwuchs gut geht! Jeder der heute ein Kind in seinem Haushalt betreut, weis was es kostet! Wenn der Unterhalt nicht reicht, um alle fixen Kosten zu decken, wer legt denn dann dazu??? Immer der, bei dem das Kind lebt!!! Liebe Papa´s, liebe Mama´s, der Unterhalt steht eueren Kindern zu, auch wenn er dem Ex-Gatten überwiesen wird, weil euere Kids noch minderjährig sind, Geiz trifft immer euere Kinder - keinen anderen!!! Also kann es auch nur rechtens sein, wenn Unterhalt auch nachträglich eingeklagt werden kann!!! Guten Rutsch


auchmama
beantwortet von auchmama am 31. Dezember 2007 14:44
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Rechte hin Rechte her! Warum machen sich die zahlungpflichtigen Eltern nicht erst mal Gedanken, daß es dem Nachwuchs gut geht! Jeder der heute ein Kind in seinem Haushalt betreut, weis was es kostet! Wenn der Unterhalt nicht reicht, um alle fixen Kosten zu decken, wer legt denn dann dazu??? Immer der, bei dem das Kind lebt!!! Liebe Papa´s, liebe Mama´s, der Unterhalt steht eueren Kindern zu, auch wenn er dem Ex-Gatten überwiesen wird, weil euere Kids noch Minderjährig sind, Geiz trifft immer euere Kinder - keinen anderen!!! Also kann es auch nur rechtens sein, wenn Unterhalt auch nachträglich eingeklagt werden kann!!! Guten Rutsch


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 31. Dezember 2007 10:00
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Grundsätzlich ja. Nachdem es sich um ein Urteil handelt, sind die Nachforderungen auch einklagbar. Es hört sich aber so an, als ob der Zahlungspflichtige einfach vergeseen hat, die Erhöhung zu berücksichtigen. Die Sätze werden - wenn ich das richtig gesehen habe - in 2008 gesenkt. Interessant wäre ja, ob das gemerkt wird.

Aber ich würde in jedem Fall mit dem Zahler sprechen.

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 31. Dezember 2007 12:27

Das hast Du nicht richtig gesehen. Die Sätze werden nicht gesenkt sondern leicht erhöht, aber anders dargestellt.


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