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Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle

gefragt von markus1205 am 02.02.2009 um 1:08 Uhr

Hallo zusammen! Ich hab mal eine bescheidene Frage:

Laut Düsseldorfer Tabelle muß ich meiner 4 Jährigen Tocher 296 Euro Kindesunterhalt zahlen. Kindergeld geht zu 100 % an die Mutter, der Arbeitgeber zahlt mir zum Besitzstand 90 € Brotto für das Kind im Monat.

Es besteht ein laufender Kredit von Altlasten und ein Klein-Darlehen für ein Auto. Nun meine Frage: Ist es richtig das keine Verbindlichkeiten abgezogen werden. Muß ich trotz der oben genannten Umstände wie Kindergeld komplett an die Mutter etc. die volle Höhe zahlen?

Danke für Hilfe und Tipps

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geld x 22.749 unterhalt x 2.071 düsseldorfer tabelle x 21

istie
beantwortet von istie am 2. Februar 2009 07:53
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Natürlich ist Unterhalt vorrangig. Aber warum läßt Du das 1/2 Kind nicht auf der Lohnsteuerkarte eintragen. Wieso zahlt Dir der Arbeitgeber € 90,--?? Ließ mal diesen Teil in der DT, steht ganz am Schluß. Anhang: Tabelle Zahlbeträge

Kommentar von steffenM32 am 12. August 2009 01:26

Die Tabelle Zahlbeträge (Was istie mit DT meint), findet man in der Düsseldorfer Tabelle: http://www.authora.de/tabellen-informationen/duesseldorfer-tabelle/


Milwa
beantwortet von Milwa am 2. Februar 2009 01:19
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Du zahlst also 206 Euro; denn Dein Arbeitgeber zahlt Dir ja 90 Euro dazu.

Außerdem steht das Kind hältig bei Dir auf der Steuerkarte.

Wenn Dein Kind bei Dir leben würde, dann kämst Du mit 206 Euro nicht sehr weit.

Kommentar von markus1205 am 2. Februar 2009 01:21

ich versuche mich ja nicht vor der zahlung zu drücken....aber das muß ja nicht gerade einseitig laufen. ich bekam weder das kind zur hälfte auf die lohnsteuerkarte, noch ein teil des kindergeldes.das kind befindet sich ja mindestens 10 tage in meinem haushalt

Kommentar von Simple_avatar2smallMilwa am 2. Februar 2009 01:31

wieso hast Du das Kind nicht hälftig auf der Steuerkarte? Da erkundige Dich mal. Ja, 10 Tage im Monat und wenn für das Kind außergewöhnliche Kosten anfallen, dann beteiligst Du Dich natürlich ohne zu Murren dran.

Kommentar von markus1205 am 2. Februar 2009 01:40

ja selbstverständlich!ich kaufe kleidung, spielzeug etc. noch dazu....


holsch
beantwortet von holsch am 2. Februar 2009 01:13
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das allererste, was zu zahlen ist, ist der kindesunterhalt


Tweet82
beantwortet von Tweet82 am 2. Februar 2009 01:12
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ja, denn das kind hat ja nichts mit den schulden zutun und muss ja leben

Kommentar von markus1205 am 2. Februar 2009 01:14

und was ist mit dem kindergeld? LG

Kommentar von Simple_avatar2smallMilwa am 2. Februar 2009 01:20

warum hacken die Männer bloß immer auf dem Kindergeld herum? Du zahlst den Unterhalt und die Mutter muss für das Kind Essen, Kleidung, irgendwann dann Schulbedarf, Kigakosten, Sportvereine usw. bezahlen.

Kommentar von markus1205 am 2. Februar 2009 01:26

liebe milwa! ihr mütter könnt euch doch genauso gut einen halbtagsjob nehmen, oder? warum kommen die väter denn für alles auf?

Kommentar von Simple_avatar2smallMilwa am 4. Februar 2009 09:15

Die meisten Mütter haben mindestens einen Halbtagsjob lieber Markus1205.


Sunnynelly
beantwortet von Sunnynelly am 2. Februar 2009 01:10
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ja, denn Unterhalt geht vor Schulden

Kommentar von markus1205 am 2. Februar 2009 01:11

was bedeutet dann im unterhaltsrecht: "Berücksichtigungsfähige Schulden sind in der Regel vom Einkommen abzuziehen."?

LG

Kommentar von Simple_avatar5smallTonica am 2. Februar 2009 01:15

Das könnte z.B. ein Auto sein, das Du brauchst, um Deiner Arbeit nachzugehen. Aber dann auch nur angemessen, ein Neuwagen zählt da nicht. L.G.


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Düsseldorfer Tabelle
Seit dem 1. Januar 2008 gibt es eine neue „Düsseldorfer Tabelle“. Sie gilt bundesweit als Richtschnur für die Festlegung des Kindesunterhalts. Nach der neuen Tabelle wird der Kindesunterhalt im Durchschnitt um 1,75 Euro steigen.

Die Düsseldorfer Tabelle wird von den Richterinnen und Richtern der Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag in regelmäßigen Abständen neu gefasst.




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