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Kindesunterhalt, erhöhung nachbezahlen ?

gefragt von MarkEng am 05.05.2009 um 9:15 Uhr

Hallo, bin sehr verzweifelt und bitte um hilfe. Ich bin seit mehreren Jahren geschieden, nachdem mich meine Frau betrogen hat. Sie ist inzwischen wieder verheiratet. Nach der Trennung habe ich ohne das es gerichtlich festgesetzt wurde einen Betrag von 300 Euro Unterhalt für meine Tochter gezahlt, das war mit meiner Ex-Frau abgesprochen und sie war zufrieden und wollte nicht mehr. Seit ich nun selber wieder eine Freundin habe, macht mir meine Ex die Hölle auf erden, am Wochenende kam es zum Streit nun droht sie mir mit dem Anwalt. Was kann mir diese Frau antun, was sind ihre rechte ? Kann mir das jemand beantworten...


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anonym
beantwortet von Sarahline am 5. Mai 2009 09:20
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Das kommt auf dein Gehalt an. Nachzahlen glaube ich nicht, denn du hast ja bezahlt und 300 Euro hören sich gut an, außer du bist Topverdiener. Wenn sie mit einem Anwalt droht, geh selber zu einem und lass dir ein Beratungsgespräch geben und zwar gleich. Um ihr eventuell gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen. Lass dich nicht unter Druck setzten, da spielen noch eine menge Gefühle mit. Hört sich nach Eifersucht deiner Frau an. Außerdem lebt sie wieder mit jemandem zusammen und ist sogar verheiratet, dass spielt da auch mit. Viel Glück


Kittymogul
beantwortet von Kittymogul am 5. Mai 2009 09:17
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Habt ihr es schriftlich vereinbart? Wie alt ist denn euer Kind, schau mal es gibt Unterhaltstabellen da kannst du auch reinschauen wieviel Unterhalt du zahlen musst, 300 dürften nicht zu wenig sein. Du ttahlst jeden Monat und ich denke den Anwalt kann sie sich sparen, ist ja offensichtlich eine Laune von ihr, wenn herauskommt das du weniger zahlen musst, dann zahle weniger lege aber den restlichen Betrag für dein Kind an:)


anonym
beantwortet von samirax5 am 5. Mai 2009 09:18
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meine tochter ist 2 1/2 und ich bekomme 211€ unterhalt. deine wird älter sein, als "steht" ihr mehr "zu". aber kaum mehr als 300€, es sein denn du bist grossverdiener. Aber ich denke nicht, dass deine Ex dir was kann. google man "düsseldorfer tabelle", da kannst du etwa sehen, was deiner Tochter zusteht.


nero070
beantwortet von nero070 am 5. Mai 2009 09:19
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Deine Ex-Frau kann nach § 1605 BGB Auskunft über Dein Einkommen verlangen. Daraus kann der korekte KU errechnet werden. Nachfordern kann sie nicht, da bisher keine Inverzugsetztung stattgefunden hat. Erst ab dem Zeitpunkt der Forderung kann auch (Nach)gefordert werden.


anonym
beantwortet von MarkEng am 5. Mai 2009 09:19
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Schriftlich wurde es nicht vereinbart, laut Tabelle müsste ich ca. 70 Euro mehr bezahlen, meine Tochter wird im August 9 Jahre alt. Danke für die Antwort :)

Kommentar von 1eaf878f0963b023df5a2448b481e042smallKittymogul am 5. Mai 2009 09:23

Dann zahle die 70 Euro mehr und du bist auf der sicheren Seite. Aber nachzahlen musst du nichts, du kannst zum Jugendamt ( Amtsgericht) gehen und es selbst neu berechnen lassen, es macht ein gutes Bild und die können dir auch sagen wie du dich am besten verhälst.


anonym
beantwortet von claudia3474 am 5. Mai 2009 09:22
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warum nur weil du nee freundin hase. was will sie machen...dann warte auf brief ab... warum sie das macht. du hast auch rechte... ihr werden die augen auf gehen wenn du verhairatet bist. das was für dich und deine neue frau zuviel ist das bekommt das kind. dann wird die sehen dann gibt es keine 300 euro mehr.. keine angst..


samuel01
beantwortet von samuel01 am 5. Mai 2009 09:24
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Also ich finde es schon einmal wirklich toll von Dir,das du freiwillig unterhalt für Deine Tochter gezahlt hast nach der Trennung!! Wäre meinem Ex Mann nie eingefallen... Wahrscheinlich ist deine Ex jetzt einfach nur "eifersüchtig",da du eine neue Partnerin hast,was dein gutes Recht ist,und sie denkt...sie kann dich jetzt einschüchtern oder "bestrafen".. ich würde mir an Deiner Stelle einfach auch einen Anwalt nehmen,oder zumindest mich bei einem Anwalt informieren- das erste Gespräch ist bei vielen Anwälten eh kostenlos!


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