KIndesunterhalt bei Frührente?

4 Antworten

Bei Frührente hat der Kindesvater einen notwendigen Selbstbehalt von 800,-€. Nur wenn er mehr bekommt, muß er davon Unterhalt leisten. Andernfalls besteht Anspruch auf Unterhaltsvorschuß beim Jugendamt, wenn das Kind noch nicht 12 Jahre alt ist.

Wenn er neben der Rente nicht noch ein Einkommen durch einen Nebenjob erzielt,hat er einen Mindestselbstbehalt von 800 €,sollte er noch Erwerbseinkommen haben,steigt dieser Selbstbehalt auf 1000 € an !!! Der Kindsmutter steht dann Kindergeld zu,eventuell Unterhaltsvorschuss,wenn das Kind noch keine 12 Jahre alt ist oder die Anspruchsdauer von 72 Monaten schon ausgeschöpft wurde. Wenn dieser Anspruch nicht mehr besteht,kann man bei Hilfebedürftigkeit Sozialgeld / ALG - 2 beim Jobcenter beantragen.

Zunächstmal kommt es darauf an, ob es ich um minderjährige oder volljährige Kinder handelt. Bei minderjährigen Kindern besteht eine gesteigerte Erbwerbsobligenheit. Es zählt nicht nur die Rente als Einkommen, sondern das, was der Vater des Kindes bei guten Willen verdienen könnte.

Bei einer Frührente wäre zu prüfen, in wie weit denn noch normal gearbeitet werden kann, bzw. ob und in welcher Höhe ein 450€ Job neben der Rente möglich ist. Zu beachten ist hierbei, das sich der Selbstbehalt von den 800€ bei Nichtarbeitseinkommen bis auf 1000€ erhöht, wenn nur Arbeitseinkommen erzielt wird.

Rente ist wie Einkommen zu sehen. Ggf. gibt es Wohngeld (Kindergeld natürlich auch).