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Kinderwunsch-Therapie und Plegegeld: macht die Krankenkasse mit, oder kürzt sie das Geld, Motto: doch gesund?

gefragt von MortimerMortimer am 07.12.2007 um 21:42 Uhr

Meine Frau und ich würden gern uns helfen lassen, um ein Baby noch zu bekommen.

Aufgrund ihrer Behinderung bezieht sie Pflegegeld. Hat die Krankenkasse das Recht zu sagen, wer ein Kind bekommt, den zahlen wir kein Pflegegeld?

Die Krankenkasse bekommt das auf jeden fall mit, da sie für beides zahlen würde. Weißt jemand rat?

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Recht x 35.143 Kinder x 17.887 Baby x 3.918 Krankenkasse x 1.551 krank x 1.388 Kinderwunsch x 332 gesund x 315 Pflegegeld x 59

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anonym
beantwortet von sternsucher am 13. Dezember 2007 18:34
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Hilfreichste Antwort

so hier nun die versprochene beantwortung: die Tatsache, dass sie ein Kind bekommt, ändert selbstverständlich nichts am Pflegegeld. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, denn ihr Pflegebedarf ändert sich ja grundsätzlich nicht dadurch das sie ein Kind bekommt. Vereinfachtes Beispiel: Angenommen sie sitzt im Rollstuhl und bekommt deshalb Pflegegeld, heißt das ja nicht, das wenn sie ein Kind bekommt nicht mehr im Rollstuhl sitzen muß.

Pflegestufen werden auch befristet bewilligt, wenn man zum Beispiel davon ausgeht, dass sich der Zustand verbessern/verschlechtern kann, dann wird nach Ablauf der Pflegebedarf erneut festgestellt. Aber auch das alles geschieht unabhängig davon ob man ein Kind bekommt... (das laut BEK)


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 7. Dezember 2007 21:45
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So einen speziellen Fall solltest Du mit Deiner Krankenkasse besprechen.

Kommentar von Mehamm123 am 7. Dezember 2007 21:54

Richtig, solche "Jahrhundertfälle-Einzelfälle" sollte man hier nicht nachfragen, sondern direkt mit der Krankenkasse klären. DH für dich.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 7. Dezember 2007 21:56

Jahrhundertfall klingt nett ;-)

Kommentar von A59fcad20db57ac7f500d44e0c645515smallMortimer am 7. Dezember 2007 22:08

Als geborener Zyniker finde ich euer Gedankenaustausch... sagen wir, amüsant.

Nur, mein Problem ist sehr ernst, es geht eben um viel Geld, was auf dem Spiel steht und ich will eben nicht die Krankenkasse informieren, falls ihr das nicht bemerkt habt... Danke an Euch beiden für die nicht vorhandene Hilfe.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 7. Dezember 2007 22:11

Du kannst es doch aber gar nicht verheimlichen. Zur Not frage bei einer fremden Kasse nach, über irgend einen Freund. Außerdem beschwer Dich nicht über "keine" Hilfe. Das ist doch wirklich sehr speziell.

Kommentar von A59fcad20db57ac7f500d44e0c645515smallMortimer am 7. Dezember 2007 22:16

Ok, hab das wohl falsch verstanden, nehme dann das Ganze zurück.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 7. Dezember 2007 22:18

Nix von all' den Worten war böse gemeint.

Kommentar von Mehamm123 am 7. Dezember 2007 22:26

Gehe ich Recht in der Annahme, dass du dich mit den Abrechnungsmodalitäten der Krankenkasse nicht auskennst? Deine Komm. eben nicht die Krankenkasse informieren, falls ihr das nicht bemerkt habt... beanspruchst aber für beide Leistungen (Pflege und Kinderwunsch) eine Gegenleistung der Krankenkasse.

Kommentar von A59fcad20db57ac7f500d44e0c645515smallMortimer am 7. Dezember 2007 22:33

Im Grunde geht es mir darum, ob wir das beantragen können, ohne das Pflegegeld zu gefährden....


anonym
beantwortet von sternsucher am 9. Dezember 2007 19:09
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lieber mortimer, ich habe eine freundin bei einer krankenkasse! ich werde sie morgen mal anmailen und fragen was sie dazu meint. da ich in einer ähnlichen situation bin (kinderwunsch) drück ich dir vorab schon alle daumen. ich meld mich so schnell wie möglich, versprochen! P.S. ich hätte gerne noch das rezept von deinem "Bûche au chocolat" ;-)

Kommentar von A59fcad20db57ac7f500d44e0c645515smallMortimer am 31. Dezember 2007 00:58

@ Sternsucher: Uuups! Sorry, Bûche au chocolat-REZEPT komplett vergessen, wird wohl nix mehr mit Weihnachtsdessert... oder für Weihn. 2008. Hier bitte:

Französische Bûche au chocolat = Holzscheitel

  • 3 Büchsen Maronen à 280g Abtropfgewicht (GANZ, nicht püriert!) Unbedingt mit Küchenpapier abtrocknen, sonst zerläuft später alles!

  • 200g Butter, in Scheibchen schneiden

  • 150-170g Zucker

  • 1-2 Flaschendeckel Kirsch-/Bananenlikör

  • ca. 100g Kakaopulver und wenig Wasser

Marronen in einem großen Schüssel mit einem Gabel zerdrücken, kl. Brocken drin lassen. Butter und Zucker nach und nach darunter mischen, dann die Likör.

Auf eine längliche Platte die Masse verteilen, so, daß es von oben gesehen wie einen... genau, Holzscheitel aussieht, mit Auge oben drauf und eine Astgabelung an der Seite. Rinde als Längenlinien mit dem Gabel formen, Enden des Scheitels, der Astgabelung und das Auge mit dem Gabelstiel perfekt flach drücken, wie abgesägt, eben.

Ab in den Kühlschrank, wenn's geht, über Nacht. Am nächsten Tag, eventuellen Saft mit papier abtupfen.

Kakaopulver separat mit ein paar Wassergüsse zu eine klebrige, aber nicht flüssige Soße bearbeiten. Damit die "Rinde" bedecken und mit dem Gabel nachzeichnen. Enden vom Scheitel und Astgabelung, sowie Auge, freilassen!

Ab in den Kühlschrank, wenigstens 2 Stunden, Voilà!

Bon Appétit...


engelhaar
beantwortet von engelhaar am 7. Dezember 2007 21:56
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Auszug Die Diagnostik der ungewollten Kinderlosigkeit ist grundsätzlich Kassenleistung, ebenso wie die rein medikamentöse Behandlung.

Für gesetzlich Krankenversicherte gilt, dass bei einer künstlichen Befruchtung die Kassen 50% der Behandlungskosten (ärztliche und medikamentöse Kosten) übernehmen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

􀂃 Die geplante Behandlung muss Aussicht auf Erfolg haben und die Kinderlosigkeit kann mit anderen Maßnahmen nicht behoben werden

􀂃 Die Paare müssen verheiratet sein.

􀂃 Frau und Mann dürfen nicht jünger als 25 Jahre, die Frau nicht älter als 40 und der Mann nicht älter als 50 Jahre alt sein.

􀂃 Es muss ein Behandlungsplan vorliegen, der von der Kasse genehmigt werden muss.

Stand: August 2004

20 Fragen und Antworten zur Kinderwunschtherapie 5/5 Außerdem muss die Frau einen ausreichenden Schutz gegen eine Rötelinfektion haben, und beide Partner müssen auf Hepatitis B und HIV untersucht werden. Wenn diese Vorraussetzungen erfüllt sind, beteiligen sich die

Kassen an den folgenden Behandlungen:

􀂃 Insemination (8 Versuche)

􀂃 Insemination nach hormoneller Stimulation (3 Versuche)

􀂃 IVF (3 Versuche oder)

􀂃 ICSI (3 Versuche),**

aus:

http://projekt.fruchtbar.info/media/20fragenund_antworten.pdf


Mortimer
beantwortet von Mortimer am 7. Dezember 2007 22:40
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@ HerrLich : Sorry, ich hab's falsch wahrgenommen und war eben sauer, ist halt einen wunden Punkt bei mir. Trag mir bitte das nicht nach...


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