gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Kinderwagen im Hausflur abstellen- erlaubt oder verboten?

gefragt von Weimar05 am 08.07.2009 um 8:42 Uhr

Eine Freundin hat Theater mit einer Hausbewohnerin im Erdgeschoss, weil sie ihren Kinderwagen immer im Hausflur abstellt. Sie weiß aber nicht, wohin sie sonst mit ihm soll, denn sie wohnt im zweiten Stock und der Keller ist ewig entfernt. Kann es sein, dass die Frau aus dem Erdgeschoss Recht hat und sie das wirklich nicht darf? Kennt jemand die Rechtslage?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (33628)
Kinderwagen (272)
verboten (109)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 8. Juli 2009 08:43
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Es ist erlaubt, den Kinderwagen im Hausflur abzustellen, wenn es keinen anderen Platz dafür gibt. Keinesfalls muss ihn die Mutter die Treppen hochzerren. Ist der Durchgang breit genug, so das andere Mieter durchkommen gibt es überhaupt keinen Grund, das Abstellen zu verbieten.


Weitere gute Antworten


bueten
beantwortet von bueten am 8. Juli 2009 08:44
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

OLG: Kinderwagen dürfen im Hausflur stehen Vor Gericht Na...

Abstellen eines Kinderwagens "sozialüblich und selbstverständlich". In Mehrfamilienhäusern oder Eigentumswohnungsanlagen stehen oft Kinderwagen im Hausflur ...

Kommentar von A68e9e4f5ecd6109e7f939eaf78db12fsmallbueten am 8. Juli 2009 08:45

anonym
beantwortet von vincent am 8. Juli 2009 08:44
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 8. Juli 2009 08:43
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Denn kann und darf sie dort nur abstellen, wenn er die anderen Hausbewohner nicht behindert, also sowohl ein nomales Durchkommen mit Gepäck als auch mit einem Fahrrad gewährleistet ist. Ausserdem muss immer der Fluchtweg freigehalten werden.


anonym
beantwortet von Simone01 am 8. Juli 2009 08:45
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Grundsätzlich ist es eigentlich nicht erlaubt. Es gibt da aber ein paar Ausnahmen, wenn die Mutter (Vater) den Kinderwagen immer die Treppen hoch (runter) tragen müssten, darf man ihn (glaube ich) im Treppenhaus (Hausflur) abstellen. Da gibt es aber einige Urteile zu. Musst am besten mal googlen.


Kommentar von Dbc9222065fd7b5e928b6eef86747586smallkatinkajutta am 8. Juli 2009 08:50

oder am besten die Hausverwaltung fragen


anonym
beantwortet von steffi12345 am 8. Juli 2009 08:46
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

dürfen tut sie es schon,allerdings muß er so stehen das niemand behindert wird und die fluchtwege frei gehalten werden...gibt es nicht die möglichkeit unter die treppe den wagen zu stellen oder in den fahrradkeller?


anonym
beantwortet von Wohnson am 8. Juli 2009 08:46
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist der Klassiker. Mit den Nachbarn reden und als Kompromiß könnte sie den Wagen ja auch zusammengeklappt abstellen.


mayermity
beantwortet von mayermity am 8. Juli 2009 08:47
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn es keinen anderen im Treppenhaus behindert kannst du deinen Kinderwagen auch da abstellen!


anonym
beantwortet von birke am 8. Juli 2009 08:43
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

düren oder nicht dürfen......mein Gott, ein bisschen Kulanz sollte man schon erwarten können


rapido
beantwortet von rapido am 8. Juli 2009 08:44
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Auf keinen FGall den Kinderwagen einfach abstellen. Entweder den Vermieter fragen und Erlaubnis einholen oder mit den Nachbarn sprechen und sie bitten, das zu dulden. Nur wer spricht, dem kann geholfen werden.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.