Nun soll das ja nicht erfolgen - hätte das aber Auswirkungen auf die Allgemeinheit?

Das würde gar nichts bringen, denn Kindesvernachlässigung und- misshandlung sind ja heute auch verboten und kommen doch so häufig vor.

Eine Verankerung des Kinderschutzes im Grundgesetzist aus fachlicher Sicht absoluter Blödsinn.
Kinder sind Menschen, wie auch das Bundesverfassungsgericht einmal judiziert hat (eigentlich eine Selbstverständlichkeit), so daß sie bereits durch die Verfassung geschützt sind - soweit eine Verfassung das eben kann. Eine explizite Aufnahme ins Grundgesetz würde auch nicht mehr bringen.
Hier gilt: "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, ist es notwendig, KEIN Gesetz zu machen."
Sinnvoller als solcher Aktionismus sind Maßnahmen, die tatsächlich etwas bewirken, wie z.B. verpflichtende Artztbesuche. ( Das ALLEINE hilft natürlich auch nur zum Teil, es ist aber ein Schritt in die richtige Richtung.)
vollyhn am 19. Dezember 2007 22:20 Besser kann man es nicht sagen! DH
Edgar Niklaus am 20. Dezember 2007 10:43 Genauso sehe ich das auch.
Das ist nur wieder Populismus unserer semiprofesionellen Politiker.

ich glaube leider gar nichts! da müßte was anderes aufgebaut werden, wo jugendamt, hebammen, krankenhäuser und kinderärzte ein netzwerk haben und so die kinder immer erfaßt werden seit ihrer geburt! das könnte vielleicht helfen!
Das wäre ein weiterer Schritt zum Überwachungsstaat! Arztbesuche ja - Jugendamt nein! Die meisten Bedienstete der Jugendämter haben doch selbst keine Ahnung!
ich habe heute im radio gehört, dass ab 2008 eine pflicht für alle eltern eingeführt werden soll, ihre kinder regelmäßig dem arzt vorzustellen.
die untersuchungen sollen vom amt veranlasst werden und nach aufforderung müssen dann die eltern die termine wahrnehmen.
mehr geht denke ich auch nicht, kinderschutz einhalten sollte auch ohne verankerung im grundgesetz möglich sein.

Kinderrechte sollten ins GG, da sie dann besser einklagbar wären!
DH! eben.
DH ! Ändern würde es nichts.