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Kinderschutz im Grundgesetz verankern - würde das was bringen?

gefragt von honeybabe am 19.12.2007 um 21:14 Uhr

Nun soll das ja nicht erfolgen - hätte das aber Auswirkungen auf die Allgemeinheit?


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Reply


Qetan
beantwortet von Qetan am 19. Dezember 2007 21:25
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Das würde gar nichts bringen, denn Kindesvernachlässigung und- misshandlung sind ja heute auch verboten und kommen doch so häufig vor.

Kommentar von F7c2a2cc208049360eba4edbb71f0be8small Tippse am 19. Dezember 2007 21:29

DH! eben.

Kommentar von Simple_avatar5smallschlossgeist am 21. Dezember 2007 19:45

DH ! Ändern würde es nichts.


Macjohn
beantwortet von Macjohn am 19. Dezember 2007 23:17
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Nichts.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 19. Dezember 2007 21:50
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Eine Verankerung des Kinderschutzes im Grundgesetzist aus fachlicher Sicht absoluter Blödsinn.

Kinder sind Menschen, wie auch das Bundesverfassungsgericht einmal judiziert hat (eigentlich eine Selbstverständlichkeit), so daß sie bereits durch die Verfassung geschützt sind - soweit eine Verfassung das eben kann. Eine explizite Aufnahme ins Grundgesetz würde auch nicht mehr bringen.

Hier gilt: "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, ist es notwendig, KEIN Gesetz zu machen."

Sinnvoller als solcher Aktionismus sind Maßnahmen, die tatsächlich etwas bewirken, wie z.B. verpflichtende Artztbesuche. ( Das ALLEINE hilft natürlich auch nur zum Teil, es ist aber ein Schritt in die richtige Richtung.)

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 19. Dezember 2007 22:20

Besser kann man es nicht sagen! DH

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallEdgar Niklaus am 20. Dezember 2007 10:43

Genauso sehe ich das auch.

Das ist nur wieder Populismus unserer semiprofesionellen Politiker.


AJWhv
beantwortet von AJWhv am 19. Dezember 2007 21:29
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ich glaube leider gar nichts! da müßte was anderes aufgebaut werden, wo jugendamt, hebammen, krankenhäuser und kinderärzte ein netzwerk haben und so die kinder immer erfaßt werden seit ihrer geburt! das könnte vielleicht helfen!

Kommentar von Simple_avatar10smallMarabello am 19. Dezember 2007 21:56

Das wäre ein weiterer Schritt zum Überwachungsstaat! Arztbesuche ja - Jugendamt nein! Die meisten Bedienstete der Jugendämter haben doch selbst keine Ahnung!


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 19. Dezember 2007 21:36
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ich habe heute im radio gehört, dass ab 2008 eine pflicht für alle eltern eingeführt werden soll, ihre kinder regelmäßig dem arzt vorzustellen.

die untersuchungen sollen vom amt veranlasst werden und nach aufforderung müssen dann die eltern die termine wahrnehmen.

mehr geht denke ich auch nicht, kinderschutz einhalten sollte auch ohne verankerung im grundgesetz möglich sein.





elmara
beantwortet von elmara am 20. Dezember 2007 16:32
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Kinderrechte sollten ins GG, da sie dann besser einklagbar wären!




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