Wir haben leider unabhängig voneinander im Internet zwei Mal das gleiche Kinderfahrrad bestellt. Nun dürfen wir es aber nicht mehr zurückgeben weil es angeblich individuell gefertigt wurde. Wir haben aber nur aus dem Katalog das Standardmodell (keine Sonderfarbe, oder so) ausgesucht und das einzige Extra ist ein Körbchen, das man auf den Gepäckträger klemmen kann. Was können wir tun, ist das rechtens?

Auch im Internethandel muss der Verkäufer zurück nehmen.

Sicher habt ihr ein 2wöchiges Rückgaberecht!!!
fabienne1997 am 13. Juni 2008 17:57 
Das ist vom Gesetzgeber klug geregelt. 14 Tage hast Du Rückgaberecht. Also hier ein klares: JA!

darf man fragen, wo es bestellt wurde? Das ist nämlich überall etwas unterschiedlich. Aber eigentlich hat man immer ein 2 Wöchiges Rückgaberecht...
nightblue am 13. Juni 2008 17:37 Das Fahrrad ist ja auch neu gekauft, also lasst euch da nichts erzählen! Das muss er auf jeden Fall zurücknehmen.

Moin! Wenn die Lieferung noch keine 2 Wochen her ist, MUSS der Verkäufer es zurücknehmen! So ist doch die Gesetzteslage, oder?!
Der Verkäufer muss in seinen AGB s auf das Widerrufsrecht hinweisen. Das beträgt zwei Wochen nach Erhalt der Ware. Ihr könntet beide Räder zurückgeben, denn das Widerrufsrecht besagt, dass der Kunde ohne Angabe von Gründen die bestellte Ware in dem Zeitraum zurückgeben darf. Schaut euch mal die AGB´S an.
Sehe ich auch so. DH