gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Kinderortszuschlag in Abhängigkeit von Unterhaltszahlung

gefragt von Funki1969Funki1969 am 13.10.2008 um 14:51 Uhr

Mein AG zahlt in Anlehnung an BAT-O. Nunmehr stellt sich ihm und mir die Frage: Bekomme ich den Ortszuschlag für meine 20jährige Tochter, obwohl ich nicht mehr unterhaltspflichtig (gerichtl. Festlegung) bin? Das Kindergeld steht dem leibl. Vater zu und meine Tochter ist ALG-II-Empfängerin (beim Vater lebened). Bislang habe ich für sie den Ortszuschlag erhalten. Ab 2009 geht mein AG in den TVöD über. Könnten mir nunmehr durch Nichtzahlung des Ortszuschlages Einbußen entstehen bezüglich der neuen Einstufung?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Finanzen x 23.659 arbeit x 14.461 entgelt x 18 kinderortszuschlag x 1

Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von anjanni am 13. Oktober 2008 15:19
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

BAT gibt es bekanntlich gar nicht mehr. Es gibt jetzt TVöD oder TVL. Und bei beiden gibt es keine Ortszuschläge mehr.

Es gibt Übergangsbestimmungen, Besitzstandswahrung. Das bedeutet: wenn Du bis zum Inkrafttreten des TVöD oder TVL einen Ortszuschlag bekommen hast, bekommst Du den weiter. Wenn Du neu einsteigst, bekommst Du keinen Ortszuschlag.

Das bedeutet: wenn Du bislang Ortszuschlag bekommen hast, fällst Du unter die Besitzstandswahrung und solltest den Betrag weiterhin bekommen. Das hängt im konkreten Fall aber davon ab, ob Dein Arbeitgeber auch alle Nebenbedingungen des TVöD mitübernimmt. Diese Frage kann nur Dein Arbeitgeber beantworten.

Kommentar von 1890df21fb8b8f067595d66e8519cfb6smallFunki1969 am 13. Oktober 2008 15:22

Super, danke, das ist doch mal eine konkrete Aussage.

Kommentar von anjanni am 13. Oktober 2008 15:42

Dann click doch noch das Däumchen an... ;-)


Weitere gute Antworten


anonym
beantwortet von Karli123 am 13. Oktober 2008 15:11
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

soweit ich weiß, kriegt man den ortszuschlag nur für kinder, die bei einem wohnen (die man damit "versorgt"). eine ummeldung beim bürgeramt würde da schon helfen... allerdings würdest du dann auch das kindergeld kriegen.

Kommentar von 1890df21fb8b8f067595d66e8519cfb6smallFunki1969 am 13. Oktober 2008 15:24

Danke für Deine Antwort, aber den Kinderortszuschlag bekomme ich trotzdem weiter gezahlt, obwohl meine Tochter nicht bei mir wohnt. Hat damit zu tun, dass sie eben mein Kind ist und dass sie bzw. der Vater KiGe bezieht.



Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Ist Hartz 4 Beziehern die ABhängigkeit vom Staat peinlich?

    Abhängigkeit der Dichte von Salzgehalt und Temperatur

    Bier billiger als Wasser, warum?

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.