Funki1969 am 13.10.2008 um 14:51 Uhr
Mein AG zahlt in Anlehnung an BAT-O. Nunmehr stellt sich ihm und mir die Frage: Bekomme ich den Ortszuschlag für meine 20jährige Tochter, obwohl ich nicht mehr unterhaltspflichtig (gerichtl. Festlegung) bin? Das Kindergeld steht dem leibl. Vater zu und meine Tochter ist ALG-II-Empfängerin (beim Vater lebened). Bislang habe ich für sie den Ortszuschlag erhalten. Ab 2009 geht mein AG in den TVöD über. Könnten mir nunmehr durch Nichtzahlung des Ortszuschlages Einbußen entstehen bezüglich der neuen Einstufung?
BAT gibt es bekanntlich gar nicht mehr. Es gibt jetzt TVöD oder TVL. Und bei beiden gibt es keine Ortszuschläge mehr.
Es gibt Übergangsbestimmungen, Besitzstandswahrung. Das bedeutet: wenn Du bis zum Inkrafttreten des TVöD oder TVL einen Ortszuschlag bekommen hast, bekommst Du den weiter. Wenn Du neu einsteigst, bekommst Du keinen Ortszuschlag.
Das bedeutet: wenn Du bislang Ortszuschlag bekommen hast, fällst Du unter die Besitzstandswahrung und solltest den Betrag weiterhin bekommen. Das hängt im konkreten Fall aber davon ab, ob Dein Arbeitgeber auch alle Nebenbedingungen des TVöD mitübernimmt. Diese Frage kann nur Dein Arbeitgeber beantworten.
soweit ich weiß, kriegt man den ortszuschlag nur für kinder, die bei einem wohnen (die man damit "versorgt"). eine ummeldung beim bürgeramt würde da schon helfen... allerdings würdest du dann auch das kindergeld kriegen.
Funki1969 am 13. Oktober 2008 15:24 Danke für Deine Antwort, aber den Kinderortszuschlag bekomme ich trotzdem weiter gezahlt, obwohl meine Tochter nicht bei mir wohnt. Hat damit zu tun, dass sie eben mein Kind ist und dass sie bzw. der Vater KiGe bezieht.
Super, danke, das ist doch mal eine konkrete Aussage.
Dann click doch noch das Däumchen an... ;-)