Kinderheim als Wohnsitz?

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Wenn das Wohnheim nur vorübergehend ihr Aufenthaltsort ist und sie ansonsten ihren Lebensmittelpunkt (samt 7 Sachen) bei der Mutter hat, ist das Wohnheim 2. Wohnsitz. Ist sie vollständig bei der Mutter ausgezogen und besucht sie nur hin und wieder, ist der 1. Wohnsitz im Heim.

Wenn sich die Tochter in der Hauptsache in dem Wohnheim aufhält dann ist dort ihr erster Wohnsitz.

Das geht nach dem tatsächlichen Aufenthalt und nicht nach Sorgerecht.

Wohnsitz im Sinne der Meldegesetze ist der Ort, an dem sich jemand überwiegend, und nicht nur vorübergehend, aufhält.

In der Regel wird das Kind vom Heim als Zweitwohnsitz dort gemeldet. Der Erstwohnsitz bleibt bei den Eltern vorhanden.

JA, wenn die Mutter das Sorgerecht hat!

hat sie...

Falsch, trotz Ausrufezeichen.