gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Kindergeldrückerstattung

gefragt von kruemel30 am 07.11.2009 um 14:47 Uhr

Mein Sohn ist am 19.01.2007 in eine Kurzzeitpflegefamilie gekommen.Nach knapp 3 Monaten hat er für sich beschlossen,dort zu bleiben,was der Pflegefamilie auch recht war.Wärend dieser Kurzzeitpflege habe ich das Kindergeld weiter bekommen.Nun bekomme ich ein Schreiben mit der anrohung auf Zwangsvollsteckung,wenn ich den gesammten Betrag nicht inerhalb 1 Woche bezahle!Ich bin im Erziehungsurlaub und verdiene nichts.Außerdem mußte ich ja zu dieser Zeit den Wohnraum für meinen Sohn auch frei halten,weil ich dachte er würde zurück kommen.Zudem kommt,daß die Pflegefamilie regelmäßig in den Uraub fährt und meinen Sohn dann 2-4 Wochen zu mir bringt.In dieser Zeit beziehen die 900,- EUR Pflegegeld und ich hab das Kind bei mir und bekomme garnichts!wenn ich es finanziell hätte,wäre es mir egal,aber ich muß schauen,dass ich über die Runden komm und nun so was.Muß ich das wirklich bezahlen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Kindergeld (1104)
Jugendamt (448)
pflegeeltern (18)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von tommib am 7. November 2009 14:50
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja, es dir nicht zustand.


WhiteAngelmzg
beantwortet von WhiteAngelmzg am 7. November 2009 14:50
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn du für diese zeit keine anspruch auf kige hattest dann wirst du es bezahlen müssen.



Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Kostgeld mit 16 bei Pflegeeltern

    Unterhalt - kindergeld - ausziehen

    Kindergeld nach Abi und mit Arbeit vor Studium?



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.