Ich bekomme eine Kindergeldnachzahlung,weil ich auf Anraten vom Sozialamt rückwirkend Kindergeld beantragt habe. Ich bekomme erst seit kurzem Sozialhilfe.Für diesen Zeitraum hat das Sozialamt Forderungen an die Kindergeldkasse gestellt. Kann ich den Restbetrag behalten?

Damit bezahlst Du jetzt die damals notwendigen Anschaffungen für Dein Kind! Alles klar?

Der Regelsatz ist genau berechnet. Das Sozialamt holt sich sozusagen vorgestrecktes Geld zurück, da sieht es schlecht aus, es zu behalten.Leider!!!

Sorry, verstehe die Frage nicht. Hast du schon was bekommen, dann ist es doch gut!