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Kindergeldnachzahlung für den Zeitraum bevor ich Sozialhilfe bekam.Kann ich diese behalten?

gefragt von Kaffeemonika am 06.11.2009 um 23:27 Uhr

Ich bekomme eine Kindergeldnachzahlung,weil ich auf Anraten vom Sozialamt rückwirkend Kindergeld beantragt habe. Ich bekomme erst seit kurzem Sozialhilfe.Für diesen Zeitraum hat das Sozialamt Forderungen an die Kindergeldkasse gestellt. Kann ich den Restbetrag behalten?

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Kindergeld x 1.137 Sozialamt x 306 Nachzahlung x 166

Glatteis
beantwortet von Glatteis am 6. November 2009 23:28
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Damit bezahlst Du jetzt die damals notwendigen Anschaffungen für Dein Kind! Alles klar?


mamo2402
beantwortet von mamo2402 am 6. November 2009 23:35
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Der Regelsatz ist genau berechnet. Das Sozialamt holt sich sozusagen vorgestrecktes Geld zurück, da sieht es schlecht aus, es zu behalten.Leider!!!


Rudi2009
beantwortet von Rudi2009 am 6. November 2009 23:30
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Sorry, verstehe die Frage nicht. Hast du schon was bekommen, dann ist es doch gut!


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 6. November 2009 23:28
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will hoffen

Kommentar von 81bfbea3137dfce61970fd60919b6372smallalex66 am 6. November 2009 23:32

Ja auf jeden fall, haste ja nicht wärend dem bezug von sozialhilfe bekommen


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