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Kindergeldantrag

gefragt von Blacky2006Blacky2006 am 12.08.2008 um 12:55 Uhr

Ich, 24 Jahre, lebe nicht mehr bei meiner Mutter. Ich habe bereits Kindergeld von 2007 - Juli 2008 bezogen. Meine Mutter hat damals den Antrag für mich gemacht. Nun, ich immer noch keine Arbeit, keine Ausbildung und dgl, wollte jetzt für mich Kindergeld beantragen. So, nun zu meinen Fragen: Wie kann ich für mich selbst einen KG-Antrag stellen? Brauche ich die Unterschrift von meiner Mutter (das möchte ich ungern, da ich mit meiner Mutter keinen Kontakt mehr habe)?


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Formatter
beantwortet von Formatter am 12. August 2008 12:58
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Wieso solltest Du mit 24, in einer eigenen Wohnung, Kindergeld bekommen? 'Beantrage' lieber einen Job:

http://www.arbeitsagentur.de/


Indy72
beantwortet von Indy72 am 12. August 2008 12:58
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Das Kindergeld is nicht für die Kinder da, sondern für die Eltern, die sich um ihre Kinder kümmern, solange diese keine 25 sind oder in Ausbildung stehen. Also es steht DIR kein Kindergeld deiner Eltern zu. Die Kriterien kannst du doch locker selbst recherchieren!

Kommentar von Simple_avatar4smallNautika am 12. August 2008 13:05

Es heißt Kindergeld nicht Elterngeld und steht dem Kind zu!! Zuminsest sollten die Eltern das Kindergeld für das Kind verwenden.

Kommentar von 115f50118f1c0b3c28a30a13aed2e48esmallHelga80 am 12. August 2008 13:14

Richtig. Aber nach der 1. abgeschlossenen Berufsausbildung müssen Eltern nicht mehr für ihr Kind aufkommen und können somit auch kein Kindergeld mehr beantragen. Und wie und in welcher Form die Eltern den Kindern das "Kindergeld" zukommen lassen ist ihnen Gott sei Dank selbst überlassen.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 12. August 2008 13:17

Ja, Backy: keine Ausbildung - kein KG-Anspruch für Stubenhocker.


anonym
beantwortet von Karli123 am 12. August 2008 13:14
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kindergeld kann nur ein kindergeldberechtigter beantragen, das ist immer ein elterntel. also bräuchtest du die unterschrift deiner mom. aber wie auch andere schon geschrieben haben, erfüllst du die voraussetzungen dafür nicht mehr.


cosch87
beantwortet von cosch87 am 12. August 2008 13:12
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du kannst kein kindergeld beantragen, weil du jetzt ausgelernt bist und dich offiziell arbeitslos bzw. -suchend melden musst. normalerweise bekommt man nach der lehre kein ALG, aber ich habe für die 2 wochen, die ich arbeitslos war auch etwas bekommen, auch wenn es nur ganz ganz wenig ist.

Kommentar von 85e77a35f26e1fbe3be54fe6d62ce9a1smalldanimaus76 am 12. August 2008 13:19

Stimmt, nach Ende meiner Ausbildung hätte ich ALG beantragen können. Kindergeld bekam keiner mehr. Meine Eltern nicht u. ich auch nicht.


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