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Kindergeldantrag

Frage von Blacky2006 Blacky2006

Ich, 24 Jahre, lebe nicht mehr bei meiner Mutter. Ich habe bereits Kindergeld von 2007 - Juli 2008 bezogen. Meine Mutter hat damals den Antrag für mich gemacht. Nun, ich immer noch keine Arbeit, keine Ausbildung und dgl, wollte jetzt für mich Kindergeld beantragen. So, nun zu meinen Fragen: Wie kann ich für mich selbst einen KG-Antrag stellen? Brauche ich die Unterschrift von meiner Mutter (das möchte ich ungern, da ich mit meiner Mutter keinen Kontakt mehr habe)?

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Antworten (5)

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    Antwort von Formatter Formatter

    Wieso solltest Du mit 24, in einer eigenen Wohnung, Kindergeld bekommen? 'Beantrage' lieber einen Job:

    http://www.arbeitsagentur.de/

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    Antwort von Indy72 Indy72

    Das Kindergeld is nicht für die Kinder da, sondern für die Eltern, die sich um ihre Kinder kümmern, solange diese keine 25 sind oder in Ausbildung stehen. Also es steht DIR kein Kindergeld deiner Eltern zu. Die Kriterien kannst du doch locker selbst recherchieren!

    Kommentar von Nautika NautikaNautika

    Es heißt Kindergeld nicht Elterngeld und steht dem Kind zu!! Zuminsest sollten die Eltern das Kindergeld für das Kind verwenden.

    Kommentar von Helga80 Helga80Helga80

    Richtig. Aber nach der 1. abgeschlossenen Berufsausbildung müssen Eltern nicht mehr für ihr Kind aufkommen und können somit auch kein Kindergeld mehr beantragen. Und wie und in welcher Form die Eltern den Kindern das "Kindergeld" zukommen lassen ist ihnen Gott sei Dank selbst überlassen.

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Ja, Backy: keine Ausbildung - kein KG-Anspruch für Stubenhocker.

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    Antwort von Karli123 Karli123

    kindergeld kann nur ein kindergeldberechtigter beantragen, das ist immer ein elterntel. also bräuchtest du die unterschrift deiner mom. aber wie auch andere schon geschrieben haben, erfüllst du die voraussetzungen dafür nicht mehr.

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    Antwort von cosch87 cosch87

    du kannst kein kindergeld beantragen, weil du jetzt ausgelernt bist und dich offiziell arbeitslos bzw. -suchend melden musst. normalerweise bekommt man nach der lehre kein ALG, aber ich habe für die 2 wochen, die ich arbeitslos war auch etwas bekommen, auch wenn es nur ganz ganz wenig ist.

    Kommentar von danimaus76 danimaus76danimaus76

    Stimmt, nach Ende meiner Ausbildung hätte ich ALG beantragen können. Kindergeld bekam keiner mehr. Meine Eltern nicht u. ich auch nicht.

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    Antwort von Ally32 Ally32

    http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kindergeld.html

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