Hallo,
ich habe von der Kindergeldkasse ein Schreiben bekommen, das ich alle Einkünfte usw. angeben muss für das Jahr 2008.
Jedenfalls habe ich als Studentin 11347 Euro verdient. Die Grenze liegt ja bei 7680 Euro, d.h. ich müsste Abzüge von 3666 Euro haben....
So ich liste mal auf was ich alles hatte: - Studiengebühren: 1000 Euro - Sozialversicherung selbstbeteiligung: 750 Euro - Bewerbungskosten: 200 Euro - Bücher fürs Studium: 150 Euro - sonstige Materialkosten: 50 Euro - Fahrtkosten 40 km täglich: 1350 Euro - Laptop für Diplomarbeit: 500 Euro
= 4000 Euro
(Miete für Wohnung: 2730 Euro, zählt aber soweit ich weiß nicht dazu)
meint ihr ich kann das kindergeld behalten oder muss ich es für das Jahr 2008 zurückzahlen?????
Kritisch, deine REchnung ist grob ok, danach kämst du ja unter die 7680 Euro. Problem gibt es beim Laptop. Der muss zum einen (wie oben schon gesagt) auf mehrere Jahre verteilt werden, zum anderen muss dein privat genutzter Anteil herausgerechnet werden. DAfür gibt es extra einen Fragebogen der Familienkassen, der den WErbekostenanteil bestimmen soll (es ist ja grob unplausibel, dass man einen PC nur beruflich nutzt). Zudem musst du deine WErbungskosten akribisch nachweisen können - und ob das im einzelnen alles wirkliche Werbungskosten sind, ist hier so nicht feststellbar, ... Gegebenenfalls Steuerberater einschalten. PS:Hinweise zum Einspruch oben sind ja gut; aber man muss ja auch einen Grund für den Einspruch haben. Wenn du drüber bist, brauchst du auch keinen Einspruch einlegen, ...

Du hast ja deine Werbungskosten, das müsste reichen. Gib aber deine Frage mal dort ein:
da bekommst du fundierte Antworten.
Also ist schwer zu spekulieren, aber ich schätze mal das du zurückzahlen musst, wenn du über der Einkommensgrenze liegst. Kindergeld, hat nichts mit deinen Ausgaben zu tun. Wenn ich dich richtig verstehen geht es hier um dein Kindergeld, nicht um das eines noch vorhandenen Kindes, wenn dem so ist hast du die Einkommensgrenzen einzuhalten.
also wenn du alleinerziehende mutter bist und keiner bei dir gemeldet ist als dein kind glaub ich nicht und sonst bekommst unterstützung